Amticher betreuer

hallo,
wie /wer wird amtlich bestellter betreuer?
was für vorraussetzungen muß die person mitbringen?

gruß huck

Hallo huck,

in der Regel werden - wenn die zu betreuende Person keine besonderen Wünsche äußert und auch keine Vorsorgevollmacht hat - nahe Angehörige zum Betreuer bestellt. Ist dies nicht möglich, werden Betreuungsverein (z.B. AWO, Caritas pp.), Berufsbetreuer oder ggf. die Stadt/Gemeindeverwaltung bestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt es auch vor, dass man eine juristisch vorgebildete Person bestimmt. Das hängt aber jeweils von der Sache ab.
Zu den Voraussetzungen können Sie sich unter dem folgenden Link genauestens informieren:
http://www.beruf-betreuer.de/informationen-zum-beruf…

Gruß, Duddesack

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Hallo, bei ins in Österreich nennt man so eine Person Sachwalter und dieser ist dann dann für Finanzen und für das Wohlergehen des alten Menschen zuständig. In den meisten Fällen ist dieser Sachwalter ein naher Angehöriger. Hat dieser Mensch keine Angehörigen, bestimmt ein Richter, ob dieser einen Sachwalter braucht, oder ob er alleine über sich bestimmen kann. Sachwalter kann also jeder werden. Es wird natürlich geprüft ob dieser Vorstrafen hat, denn es muß gewährleistet sein, daß sich der Sachwalter nicht bereichert. Daher muß jeder Sachwalter genau Einnahmen und Ausgaben auflisten und wird auch überprüft. Wenn der alte Mensch im Alten-oder Pflegeheim ist, muß der Sachwalter dafür sorgen, daß immer Taschengeld da ist. Er ist auch Ansprechpartner für das Pflegepersonal und es wäre wünschenswert, daß ein Sachwalter nicht nur die Finanzen verwaltet, sondern auch für Den alten Menschen da ist (Besuche, mal einen Ausflug macht, ganz einfach für diesen Menschen Zeit hat). Ich hoffe, ich konnte helfen. Lg papermoon
hallo,
wie /wer wird amtlich bestellter betreuer?
was für vorraussetzungen muß die person mitbringen?

gruß huck

Hallo zurück,
ich gehe davon aus, es geht um gesetzliche Betreuer früher Vormund.
Die Betreuung ist ein grundsätzlich unentgeltliches Ehrenamt. Daher sollen in erster Linie Einzelpersonen ehrenamtlich die Betreuungen übernehmen. Es handelt sich dabei vielfach um Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen, teilweise aber auch um Menschen, die diesen Dienst für Personen übernehmen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten. Rund 70 % aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Berufsbetreuer übernehmen die restlichen Betreuungen z.B. wenn keine Familienangehörigen da sind.

Es werden keine ausdrücklichen Charaktereigenschaften genannt, die eine Person besitzen muss, um dieses Amt auszuführen. Jedoch wird ein Gericht darauf achten, dass jemaand, der große Vermögenswerte verwalten soll, keine Straftat wegen Betrügerei etc. begangen hat.

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Hallo huck

Was genau meinst du mit amtlicher Betreuer? In Sachen Jugendhilfe oder Vermögensverwaltung oder meinst du gar bei alten Leuten?

Gruß Platzregen

Hallo auch!

Jeder kann Betreuer werden, insofern dieser in geregelten Verhältnissen lebt, einen guten Leumund hat und für diese Tätigkeit entsprechend geeignet ist.

Genauere Informationen hierzu bieten die Charitas wie auch die Diakonie an. Hier mal direkt anfragen.

Besten Gruß
Chris

hallo, leider etwas
verspätet meine Antwort:

Sofern ein naher Familienangehöriger akut erkrankt ist z.B. nach Schlaganfall kann der Arzt od. die Klinik per Fax eine vormundschaftliche Betreuung beim Vormundschafts-/Betreuungsgericht beantragen. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der Person, die Betreuung natürlich auch annehmen zu wollen/ zu können. Hierzu sollte man als Privatperson schon evtl.über einige grundsätzliche Dinge Bescheid wissen. z.B.was darf ich als Betreuer? / wo kann ich mir Auskunft holen z.B. beim Rechtspfleger / welche Dinge muss ich vom Vormundschaftsgericht genehmigen lassen.(rechtliche Kenntnisse nach dem BGB )

Es gibt die Betreuung für die Gesundheitsfürsorge und oder die Aufenthaltsbestimmung des Betreuten, ggf. auch die Vermögenssorge.

Hierzu gibt es Informationen z.B. über die Betreuungsvereine der Diakonie/ Diakonisches Werk denen mann als ehrenamtl.Mitglied beitreten kann oder über die Betreuungsbehörde der jeweiligen Stadt.
Hierzu Tipp für 1 Buch: Betreuung: Rechtliche Sicherheit für Betreuer, Betreute und Angehörige
von Walter Röchling (Autor)- Suche z.B. bei www.amazon.de

Auch über die Rechtspfleger beim Vormundschaftsgericht kann man sich vorab erkundigen.

Des weiteren gibt es auch berufsmäßige Betreuer, das sind z.B. Rechtsanwälte oder Diplom-Sozialarbeiter, die Betreuungen beruflich übertragen bekommen vom Gericht.

Ich hoffe diese Infos waren ausreichend.

Mit freundl.Gruß
marietta91

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hoi,
in österreich reicht eine schriftlliche Anfrage bei gericht und ein leumundszeugnis - falls du mit amtlicher betreuer „achwalter“ meinst… :wink: mfg

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hoi,
in österreich reicht eine schriftlliche Anfrage bei gericht und ein leumundszeugnis - falls du mit amtlicher betreuer „sachwalter“ meinst… :wink: mfg

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