Hallo,
Ja, es war ein bestimmter Fehltag
Es wird wohl eine Attestpflicht für jeden Fehltag sein,
man muss ab jetzt jeden Fehltag amtsärztlich überprüfen lassen. OK.
Eine Kopie der amtsärztlichen Attestpflicht möchte die Schule dem Schüler mit der Begründung, dass es nur etwas ist was man zur Kenntnis nimmt und unterschreibt nicht aushändigen.
Hm. Bei uns bekommen die Schüler schriftlich, dass sie dieser Pflicht unterliegen. Und zwar per Post. Es wäre bei volljährigen Schülern aber sicher auch möglich, diesen Weg zu beschreiten, da sehe ich erst einmal nichts Verwerfliches.
Genau, das auf jeden Fall.
Kann man da auch Widerspruch einlegen
Gute Frage. ich habe in meinen Schulrechtsunterlagen auf die Schnelle nichts dazu gefunden. Diesen konkreten Fall hatte ich auch noch nicht.
Ich bin mir aber sicher, dass der Amtsarzt so etwas nur entscheidet, wenn es aus seiner Sicht wasserdicht ist.
Das am besten mit dem Gesundheitsamt oder dem Beratungslehrer abklären.
und neue Facharztbefunde miteinbeziehen?
Das auf jeden Fall ja.
Wobei es auch hier wieder in Frage gestellt werden wird, ob ein „neuer“ Befund nicht eben auch nur
Wenn ja, innerhalb welcher Frist? Ab Amtsarztbesuch oder ab Erstellung des Zeugnisses?
Am besten beim zuständigen Gesundheitsamt erfragen.
Würde es auch reichen, eine mögliche Verweigerung der Teilnahme an der Abschlussprüfung am Schuljahresende abzuwarten und dagegen vorzugehen oder ist es dann bereits zu spät und es müsste doch schon eher etwas passieren?
Gegen die (Nicht-)Zulassung zu einer Prüfung kann evtl. Einspruch eingelegt werden. Das hängt ab v.a. von Bundesland und Schulform.
Ich glaube nicht, als der Klassenleiter das amtsärztliche Zeugnis zur Einsichtnahme gezeigt hatte, sagte er aber komischerweise dazu, dass der Sinn einer Amtsärztlichen Attestpflicht nicht der sei, dass der Schüler jedes mal wenn er krank ist zum Gesundheitsamt geht.
Das würde ich nochmal definitiv abklären.
Er hat dann gesagt, wenn die Schulunfähigkeit bestätigt worden wäre, hätte man ihn ausschulen müssen.
Richtig.
Trotzdem glaube ich eher auf der amtsärztlichen Attestpflicht stand „bei jedem weiteren fehlen ein amtsärztliches Zeugnis vorlegen.“
Das klingt zumindest für mich plausibel.
Der Amtsarzt meinte […]
Da ist wohl jetzt eher ein Arzt gefragt. Evtl. diesen Teilaspekt noch einmal im Medizinforum posten!
bei einer chronischen Erkrankung,
Nur kurz meine Erfahrung mit chronisch kranken Schülern:
Hier kommt es immer wieder vor, dass man solche Schüler monate- oder z.T. jahrelang „mitschleppt“ ohne nennenswerte Erfolge.
In jeder Prüfungssituation gibt es auf einmal ein Problem mit der Erkrankung.
Wenn der Amtsarzt jetzt aber eher Argumente sammelt um Krankschreibungen des Hausarztes mit der Begründung abzuweisen, der Schüler weigere sich ja eine geeignete Therapie einzuschlagen und tue nichts für seine Genesung.
Guter Grund. Das hatte ich schon mal so ähnlich.
Der Schüler hatte schon lange keine dieser Medikamente mehr eingenommen und könnte diese ja zum Aufrechterhalten der Schulfähigkeit auch bedarfsgesteuert (an den Tagen an denen er dann beim Amtsarzt vorstellig wird) anwenden.
So ist es.
Ist der Schüler nämlich nicht (mehr) schulfähig, kann das die Entlassung zur Folge haben.
Es ist das gute Recht eines jeden Medikamente einzunehmen oder zu verweigern.
Wenn dies allerdings zur Folge hat, dass die Schulausbildung nicht sinnvoll absolviert werden kann, muss man die Konsequenzen (Entlassung wegen Schulunfähigkeit) in Kauf nehmen.
Leider konnte ich nicht erschöpfend antworten, aber hoffentlich ein klein wenig helfen.
Gruß
Wawi