Amtsärztliches Zeugnis

Hallo,

angenommen jemand geht in die Fach- /Berufsoberschule und muss wegen häufiger Fehlzeiten bei jedem weiteren Fehltag ein amtsärztliches Zeugnis vorlegen.
Beim Gesundheitsamt legt er dann verschiedene Facharztbefunde, eine Schulunfähigkeitsbescheinigung seines Hausarztes für einen Tag sowie auf Verlangen des Amtes ein Attest mit der Diagnose vor.
Auf dem Attest wird bescheinigt: „Hr… leidet an chronischen Beschwerden … und kann deswegen nicht in die Schule gehen.“

Das Gesundheitsamt hat der Schule nun geschrieben, dass eine Krankschreibung für den… von Dr… und ein Attest vorlag und unter Berücksichtigung der Symptomatik, der vorgelegten Arztbriefe und des Krankheitsverlaufs eine Schulunfähigkeit nicht bestätigt werden kann.

Heisst das jetzt eher, dass die Schulunfähigkeitsbescheinigung für den einen Tag nicht bestätigt wurde oder dass er die Schule generell (an anderen Tagen wieder) besuchen kann und nicht vorzeitig ausgeschult werden müsste.
War er am besagten Tag nun hinreichend entschuldigt oder hätte das Attest des Hausarztes anders lauten müssen z. B. konkreter: er war wegen der Beschwerden … an diesem Tag schulunfähig erkrankt?

Danke im Voraus!

Hallo!

Wenn im Schreiben des Amtsarztes an die Schule noch das Wörtchen „dauerhafte“ vor Schulunfähigkeit stünde,wäre es m.E. sehr eindeutig und klar.

Dann wäre Attest anerkannt,die Fehlzeit entschuldigt und für die Zukunft ist aus dem Krankheitsverlauf keine Einschränkung der Schulfähigkeit zu ersehen.

So wie es nun da steht,kann es genau das Gegenteil bedeuten.
Attest ist nicht anerkannt,Gründe und Verlauf der Krankheit sprachen nicht gegen einen Schulbesuch.

mfG
duck313

Hallo,

Hallo,

angenommen jemand geht in die Fach- /Berufsoberschule und muss
wegen häufiger Fehlzeiten bei jedem weiteren Fehltag ein
amtsärztliches Zeugnis vorlegen.

Beim Gesundheitsamt legt er dann verschiedene Facharztbefunde,
eine Schulunfähigkeitsbescheinigung seines Hausarztes für

***Wenn ein amtsärztliches Zeugnis verlangt wird dann ist die Bescheinigung eines Hausarztes nicht ausreichend, denn der Hausarzt ist kein Amtsarzt.***

einen Tag sowie auf Verlangen des Amtes ein Attest mit der
Diagnose vor.
Auf dem Attest wird bescheinigt: „Hr… leidet an chronischen
Beschwerden … und kann deswegen nicht in die Schule gehen.“

Das Gesundheitsamt hat der Schule nun geschrieben, dass eine
Krankschreibung für den… von Dr… und ein Attest vorlag und
unter Berücksichtigung der Symptomatik, der vorgelegten
Arztbriefe und des Krankheitsverlaufs eine Schulunfähigkeit
nicht bestätigt werden kann.

Heisst das jetzt eher, dass die Schulunfähigkeitsbescheinigung
für den einen Tag nicht bestätigt wurde

***JA, denn "Attest und Berücksichtigung der Symptomatik erkennen keine Schulunfähigkeit***

oder dass er die

Schule generell (an anderen Tagen wieder) besuchen kann und
nicht vorzeitig ausgeschult werden müsste.

***JA,

War er am besagten Tag nun hinreichend entschuldigt oder hätte
das Attest des Hausarztes anders lauten müssen z. B.

***Nein, nicht ausreichend entschuldigt und zudem ist das Attest des hausarztes ohne Belang, denn es wird ein amtsärztliches Attest verlangt.

konkreter: er war wegen der Beschwerden … an diesem Tag
schulunfähig erkrankt?

***Nein

Danke im Voraus!

Bitte

si

Hallo,

um die Frage abschließend beantworten zu können, müsste man noch etwas mehr wissen. ich denke es geht nun konkret um einen Krankheitstag, wegen dem man nun das Gesundheitsamt aufsuchen musste.

Was genau wurde von der Schule erlassen? Eine Attestpflicht für jeden Fehltag, eine Überprüfung gehäufter Fehlzeiten (also ob rückwirkend betrachtet die bisherigen Fehlzeiten OK waren) oder eine Überprüfung der Schulfähigkeit (was bei negativem Ergebnis eine Entlassung zur Folge hätte).

angenommen jemand geht in die Fach- /Berufsoberschule und muss
wegen häufiger Fehlzeiten bei jedem weiteren Fehltag ein
amtsärztliches Zeugnis vorlegen.

Dann muss er schon ganz schön oft gefehlt haben, den wegen ein paar wenigen Fehltagen wird so ein Instrument nicht angewandt.

Das Gesundheitsamt hat der Schule nun geschrieben, dass eine
Krankschreibung für den… von Dr… und ein Attest vorlag und
unter Berücksichtigung der Symptomatik, der vorgelegten
Arztbriefe und des Krankheitsverlaufs eine Schulunfähigkeit
nicht bestätigt werden kann.

Heisst das jetzt eher, dass die Schulunfähigkeitsbescheinigung
für den einen Tag nicht bestätigt wurde

Genau, das auf jeden Fall.

oder dass er die
Schule generell (an anderen Tagen wieder) besuchen kann

Nein, da der Schüle ja bei _jedem_ Fehltag eine amtsärztliche Bestätigung braucht.
Wobei der Schluss sicher nahe liegt, dass jede künftige haus- und fachärztliche Bescheinigung noch kritischer geprüft wird.

und nicht vorzeitig ausgeschult werden müsste.

Wie kommst du darauf? Bei einer amtsärztlichen Attestpflicht geht es nicht um eine vorzeitige Ausschulung.
Oder sollte der Amtsarzt auch deine Schulfähigkeit überprüfen?

War er am besagten Tag nun hinreichend entschuldigt oder hätte
das Attest des Hausarztes anders lauten müssen z. B.
konkreter: er war wegen der Beschwerden … an diesem Tag
schulunfähig erkrankt?

An der Formulierung des Hausarztes an sich liegt es sicher nicht, da das Ergebnis (nicht besuchen der Schule) das gleiche ist. Es liegt wohl eher daran, dass der Hausarzt ein (Gefälligkeits-?) Attest ausgestellt hat, mit einer Begründung, die objektiv vom Amtsarzt nicht nachvollziehbar war.

In seinem Attest, das der Amtsarzt der Schule zukommen lässt, wird auch der Wiederbeginn der Schulfähigkeit festgehalten.

Ein guter Rat (wenngleich auch nicht gefragt): bleib einfach nur Zuhaus, wenn es wirklich nicht anders geht, dann gibts schon keine Probleme!

Gruß
Wawi

Hallo,

Beim Gesundheitsamt legt er dann verschiedene Facharztbefunde,
eine Schulunfähigkeitsbescheinigung seines Hausarztes für

***Wenn ein amtsärztliches Zeugnis verlangt wird dann ist die
Bescheinigung eines Hausarztes nicht ausreichend, denn der
Hausarzt ist kein Amtsarzt.***

Wenn du etwas Ahnung hättest, dann wüsstest du, dass der Amtsarzt v. a. beim ersten Termin, i. d. R. aber auch fürderhin, haus- oder fachärztliche Atteste beibringen lässt, um eine bessere Beurteilungsgrundlage zu haben.

Heisst das jetzt eher, dass die Schulunfähigkeitsbescheinigung
für den einen Tag nicht bestätigt wurde

***JA, denn "Attest und Berücksichtigung der Symptomatik
erkennen keine Schulunfähigkeit***

oder dass er die

Schule generell (an anderen Tagen wieder) besuchen kann und
nicht vorzeitig ausgeschult werden müsste.

***JA,

Au Backe, wie kann man den auf eine Kettenfrage mit Ja antworten?
Das geht hier nicht!
Das heißt (der Fallschilderung zufolge) eben nicht, dass er die Schule generell wieder besuchen kann, da er ja für jeden Fehltag Attestpflicht hat. Natürlich darf er (leider) weiterhin fehlen, dies aber jedes Mal aufs Neue bestätigen lassen.

***Nein, nicht ausreichend entschuldigt und zudem ist das
Attest des hausarztes ohne Belang, denn es wird ein
amtsärztliches Attest verlangt.

s.o. es ist sehr wohl für den Amtsarzt von Belang.

konkreter: er war wegen der Beschwerden … an diesem Tag
schulunfähig erkrankt?

***Nein

Das stimmt ausnahmsweise mal.

Bitte lass doch das Antworten, wenn du von der Materie nicht den Hauch einer Ahnung hast.

Gruß
Wawi

3 Like

Hallo,

um die Frage abschließend beantworten zu können, müsste man
noch etwas mehr wissen. ich denke es geht nun konkret um einen
Krankheitstag, wegen dem man nun das Gesundheitsamt aufsuchen
musste.

Ja, es war ein bestimmter Fehltag

Was genau wurde von der Schule erlassen? Eine Attestpflicht
für jeden Fehltag, eine Überprüfung gehäufter Fehlzeiten (also
ob rückwirkend betrachtet die bisherigen Fehlzeiten OK waren)
oder eine Überprüfung der Schulfähigkeit (was bei negativem
Ergebnis eine Entlassung zur Folge hätte).

Es wird wohl eine Attestpflicht für jeden Fehltag sein, zumindest gab es keine erzwungene Terminvereinbarung beim Gesundheitsamt, sondern nur an dem einen Tag. Auf dem Zettel im Amt wurde bei den Gründen der Untersuchung nicht „Schul- oder Prüfungsunfähigkeit“ sondern „häufige Fehlzeiten“ von der Mitarbeiterin dort angekreuzt.
Eine Kopie der amtsärztlichen Attestpflicht möchte die Schule dem Schüler mit der Begründung, dass es nur etwas ist was man zur Kenntnis nimmt und unterschreibt nicht aushändigen.

Das Gesundheitsamt hat der Schule nun geschrieben, dass eine
Krankschreibung für den… von Dr… und ein Attest vorlag und
unter Berücksichtigung der Symptomatik, der vorgelegten
Arztbriefe und des Krankheitsverlaufs eine Schulunfähigkeit
nicht bestätigt werden kann.

Heisst das jetzt eher, dass die Schulunfähigkeitsbescheinigung
für den einen Tag nicht bestätigt wurde

Genau, das auf jeden Fall.

Kann man da auch Widerspruch einlegen und neue Facharztbefunde miteinbeziehen? Wenn ja, innerhalb welcher Frist? Ab Amtsarztbesuch oder ab Erstellung des Zeugnisses?
Würde es auch reichen, eine mögliche Verweigerung der Teilnahme an der Abschlussprüfung am Schuljahresende abzuwarten und dagegen vorzugehen oder ist es dann bereits zu spät und es müsste doch schon eher etwas passieren?

oder dass er die
Schule generell (an anderen Tagen wieder) besuchen kann

Nein, da der Schüle ja bei _jedem_ Fehltag eine amtsärztliche
Bestätigung braucht.
Wobei der Schluss sicher nahe liegt, dass jede künftige haus-
und fachärztliche Bescheinigung noch kritischer geprüft wird.

und nicht vorzeitig ausgeschult werden müsste.

Wie kommst du darauf? Bei einer amtsärztlichen Attestpflicht
geht es nicht um eine vorzeitige Ausschulung.
Oder sollte der Amtsarzt auch deine Schulfähigkeit überprüfen?

Ich glaube nicht, als der Klassenleiter das amtsärztliche Zeugnis zur Einsichtnahme gezeigt hatte, sagte er aber komischerweise dazu, dass der Sinn einer Amtsärztlichen Attestpflicht nicht der sei, dass der Schüler jedes mal wenn er krank ist zum Gesundheitsamt geht. Er hat dann gesagt, wenn die schulunfähigkeit bestätigt worde wäre, hätte man ihn ausschulen müssen.
Trotzdem glaube ich eher auf der amtsärztlichen Attestpflicht stand „bei jedem weiteren fehlen ein amtsärztliches Zeugnis vorlegen.“

War er am besagten Tag nun hinreichend entschuldigt oder hätte
das Attest des Hausarztes anders lauten müssen z. B.
konkreter: er war wegen der Beschwerden … an diesem Tag
schulunfähig erkrankt?

An der Formulierung des Hausarztes an sich liegt es sicher
nicht, da das Ergebnis (nicht besuchen der Schule) das gleiche
ist. Es liegt wohl eher daran, dass der Hausarzt ein
(Gefälligkeits-?) Attest ausgestellt hat, mit einer
Begründung, die objektiv vom Amtsarzt nicht nachvollziehbar
war.

Der Amtsarzt meinte im Gespräch u. a., dass es ja auch diverse Schmerzmittel gibt, die man Einnehmen könne. Der Schüler wollte das wegen der bekannten Nebenwirkungen nicht.
Angenommen der Schulbesuch führt auch nicht direkt zu einer Verschlimmerung der Beschwerden wie es beispielsweise bei Migräne der Fall wäre, sondern höchstens durch die ständigen Schreibarbeiten oder das Sitzen, wovon man ja eventuell teilweise befreit werden könnte. Der Grund für die Krankschreibung wäre also eher der, dass man unter den Schmerzen andauernd abgelenkt ist und keine einwandfreie Konzentration möglich ist um ggf. Leistungskontrollen etc. ungehindert zu erzielen.
Kann ein Amtsarzt dann eine Krankschreibung auch leichter abweisen wenn sich der Schüler bei einer chronischen Erkrankung, aufgrund der bekannten Nebenwirkungen, weigert solche Schmerzmittel zu nehmen?
Wenn der Amtsarzt jetzt aber eher Argumente sammelt um Krankschreibungen des Hausarztes mit der Begründung abzuweisen, der Schüler weigere sich ja eine geeignete Therapie einzuschlagen und tue nichts für seine Genesung.
Der Schüler hatte schon lange keine dieser Medikamente mehr eingenommen und könnte diese ja zum Aufrechterhalten der Schulfähigkeit auch bedarfsgesteuert (an den Tagen an denen er dann beim Amtsarzt vorstellig wird) anwenden.

Ein guter Rat (wenngleich auch nicht gefragt): bleib einfach
nur Zuhaus, wenn es wirklich nicht anders geht, dann gibts
schon keine Probleme!

Bei mehr als 5 unentschuldigten Fehltagen sieht die Schulordnung vor, dass der Schüler von der Abschlussprüfung ausgeschlossenn wird.

Natürlich darf er (leider)
weiterhin fehlen, dies aber jedes Mal aufs Neue bestätigen
lassen.

Jo und wenn der Amtsarzt die Schulunfähigkeit nicht bestätigt, dann hat der Schüler unentschuldigt gefehlt und kann ab 5 Tagen solcher Tage von der Prüfung ausgeschlossen werden?
Oder wäre er nur dann unentschuldigt, wenn er zum Beispiel eine Woche vom Hausarzt krankgeschrieben ist, der Amtsarzt am ersten Tag dieser Krankschreibung die Schulunfähigkeit nicht bestätigt und der Schüler daraufhin aber trotzdem eine Woche nicht in die Schule geht, anstatt am zweiten Tag wieder dort anzutreten?

Offenbar hat die Schule Zweifel an den vorgelegten AUBs und daher eine amtsärztliche Bescheinigung angeordnet.

Und der Amtsarzt kommt prompt zu dem Ergebnis, dass man entgegen der vorgelegten Bescheinigungen der Haus- und Fachärzte nach seiner maßgeblichen Meinung eben nicht am Schulbesuch gehindert war.

Bedeutet: unentschuldigtes Fehlen bzw. nichterbrachte Leistung am fraglichen Tag – ohne Rechtsanspruch der Nacherbringung.

Und an jedem weiteren Fehltag ebengleiches, sofern dann nicht darüber eine abweichende amtsärztliche Bescheinigung ausgestellt würde.

G imager

Bedeutet unentschuldigtes Fehlen bzw. nichterbrachte Leistung
am fraglichen Tag - ohne Rechtsanspruch der Nacherbringung.

Wieso sind dann Klagen gegen das Versorgungsamt mit Einbeziehung eines neutralen Gegengutachtens bei Streitigkeiten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit möglich?

Hallo,

Ja, es war ein bestimmter Fehltag

Es wird wohl eine Attestpflicht für jeden Fehltag sein,

man muss ab jetzt jeden Fehltag amtsärztlich überprüfen lassen. OK.

Eine Kopie der amtsärztlichen Attestpflicht möchte die Schule dem Schüler mit der Begründung, dass es nur etwas ist was man zur Kenntnis nimmt und unterschreibt nicht aushändigen.

Hm. Bei uns bekommen die Schüler schriftlich, dass sie dieser Pflicht unterliegen. Und zwar per Post. Es wäre bei volljährigen Schülern aber sicher auch möglich, diesen Weg zu beschreiten, da sehe ich erst einmal nichts Verwerfliches.

Genau, das auf jeden Fall.

Kann man da auch Widerspruch einlegen

Gute Frage. ich habe in meinen Schulrechtsunterlagen auf die Schnelle nichts dazu gefunden. Diesen konkreten Fall hatte ich auch noch nicht.
Ich bin mir aber sicher, dass der Amtsarzt so etwas nur entscheidet, wenn es aus seiner Sicht wasserdicht ist.

Das am besten mit dem Gesundheitsamt oder dem Beratungslehrer abklären.

und neue Facharztbefunde miteinbeziehen?

Das auf jeden Fall ja.
Wobei es auch hier wieder in Frage gestellt werden wird, ob ein „neuer“ Befund nicht eben auch nur

Wenn ja, innerhalb welcher Frist? Ab Amtsarztbesuch oder ab Erstellung des Zeugnisses?

Am besten beim zuständigen Gesundheitsamt erfragen.

Würde es auch reichen, eine mögliche Verweigerung der Teilnahme an der Abschlussprüfung am Schuljahresende abzuwarten und dagegen vorzugehen oder ist es dann bereits zu spät und es müsste doch schon eher etwas passieren?

Gegen die (Nicht-)Zulassung zu einer Prüfung kann evtl. Einspruch eingelegt werden. Das hängt ab v.a. von Bundesland und Schulform.

Ich glaube nicht, als der Klassenleiter das amtsärztliche Zeugnis zur Einsichtnahme gezeigt hatte, sagte er aber komischerweise dazu, dass der Sinn einer Amtsärztlichen Attestpflicht nicht der sei, dass der Schüler jedes mal wenn er krank ist zum Gesundheitsamt geht.

Das würde ich nochmal definitiv abklären.

Er hat dann gesagt, wenn die Schulunfähigkeit bestätigt worden wäre, hätte man ihn ausschulen müssen.

Richtig.

Trotzdem glaube ich eher auf der amtsärztlichen Attestpflicht stand „bei jedem weiteren fehlen ein amtsärztliches Zeugnis vorlegen.“

Das klingt zumindest für mich plausibel.

Der Amtsarzt meinte […]

Da ist wohl jetzt eher ein Arzt gefragt. Evtl. diesen Teilaspekt noch einmal im Medizinforum posten!

bei einer chronischen Erkrankung,

Nur kurz meine Erfahrung mit chronisch kranken Schülern:
Hier kommt es immer wieder vor, dass man solche Schüler monate- oder z.T. jahrelang „mitschleppt“ ohne nennenswerte Erfolge.
In jeder Prüfungssituation gibt es auf einmal ein Problem mit der Erkrankung.

Wenn der Amtsarzt jetzt aber eher Argumente sammelt um Krankschreibungen des Hausarztes mit der Begründung abzuweisen, der Schüler weigere sich ja eine geeignete Therapie einzuschlagen und tue nichts für seine Genesung.

Guter Grund. Das hatte ich schon mal so ähnlich.

Der Schüler hatte schon lange keine dieser Medikamente mehr eingenommen und könnte diese ja zum Aufrechterhalten der Schulfähigkeit auch bedarfsgesteuert (an den Tagen an denen er dann beim Amtsarzt vorstellig wird) anwenden.

So ist es.
Ist der Schüler nämlich nicht (mehr) schulfähig, kann das die Entlassung zur Folge haben.
Es ist das gute Recht eines jeden Medikamente einzunehmen oder zu verweigern.
Wenn dies allerdings zur Folge hat, dass die Schulausbildung nicht sinnvoll absolviert werden kann, muss man die Konsequenzen (Entlassung wegen Schulunfähigkeit) in Kauf nehmen.

Leider konnte ich nicht erschöpfend antworten, aber hoffentlich ein klein wenig helfen.

Gruß
Wawi

1 Like

Hallo nochmal,

Oder wäre er nur dann unentschuldigt, wenn er zum Beispiel
eine Woche vom Hausarzt krankgeschrieben ist, der Amtsarzt am
ersten Tag dieser Krankschreibung die Schulunfähigkeit nicht
bestätigt und der Schüler daraufhin aber trotzdem eine Woche
nicht in die Schule geht, anstatt am zweiten Tag wieder dort
anzutreten?

der Amtsarzt muss die _komplette Dauer_ der Krankheit bestätigen!

Gruß
Wawi

Hallo,

Wieso sind dann Klagen gegen das Versorgungsamt mit
Einbeziehung eines neutralen Gegengutachtens bei
Streitigkeiten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit
möglich?

Weil es sich hierbei idR um einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt handelt.

Das wäre bei einer einzelnen Note wegen unentschuldigten Fehlens noch nicht gegeben, erst bei einer Zeugnisnote die sich daraus ergibt, bzw. zB bei einer Nichtzulassung bzw einem Nichtbestehen einer Prüfung.

Gruß
Wawi

und neue Facharztbefunde miteinbeziehen?

Das auf jeden Fall ja.
Wobei es auch hier wieder in Frage gestellt werden wird, ob
ein „neuer“ Befund nicht eben auch nur

Auf jeden Fall, dass man Widerspruch einlegen kann, wenn neue Befunde geschrieben wurden oder meinst du halt bei künftigen Amtsarztbesuchen muss er am künftigen Tag neu entscheiden, wenn man neue Befunde vorlegt?
…nicht eben auch nur…??? Nur was?

Würde es auch reichen, eine mögliche Verweigerung der Teilnahme an der Abschlussprüfung am Schuljahresende abzuwarten und dagegen vorzugehen oder ist es dann bereits zu spät und es müsste doch schon eher etwas passieren?

Gegen die (Nicht-)Zulassung zu einer Prüfung kann evtl.
Einspruch eingelegt werden. Das hängt ab v.a. von Bundesland
und Schulform.

Es handelt sich um die Berufsoberschule in Bayern. Ein Einspruch ist da denke ich schon möglich. Meine Frage ist nur eher die, ob man im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ein neutrales Gegengutachten bestellen kann oder und der Richter anhand beider vorhandenen Gutachten dann entscheidet oder ob man zwar Einspruch gegen den Verwaltungsakt erheben kann, da jedoch überhaupt nicht mehr „neu“ über die Tage der Schulunfähigkeit entschieden würde, sondern auch nur kurz überprüft wird ob an dem Tag auch amtsärztlich untersucht wurde (was ja gemacht wurde) und wenn ja wird das Ergebnis dessen so unverändert abgenickt?

Ich glaube nicht, als der Klassenleiter das amtsärztliche Zeugnis zur Einsichtnahme gezeigt hatte, sagte er aber komischerweise dazu, dass der Sinn einer Amtsärztlichen Attestpflicht nicht der sei, dass der Schüler jedes mal wenn er krank ist zum Gesundheitsamt geht.

Das würde ich nochmal definitiv abklären.

Er hat gesagt das ganze mit dem stellvertretenden Schulleiter abgesprochen zu haben, sie wollen jetzt angeblich nur bei angesagten Leistungsnachweisen ein schulärztliches Attest und an anderen Tagen würde es vom Hausarzt reichen. Aber wenn der eigentliche Schulleiter die Attestpflicht vergeben hat und da an jedem weiteren Tag draufsteht, kann einem der stellv. oder der Klassenleiter ja sicherlich viel erzählen, da formaljuristisch sicherlich nur das zählt was der Ranghöchste angeordnet hat bzw. was auf dem Blatt steht.

Er hat dann gesagt, wenn die Schulunfähigkeit bestätigt worden wäre, hätte man ihn ausschulen müssen.

Richtig.

Ich sehe da im moment noch nicht ganz die Möglichkeit einer Bestätigung der temporären Krankschreibung des Hausarztes, die es ja auch gibt. So wie es aussieht gibt es nur gar nicht bestätigt und damit unentschuldigt oder bestätigt und gleich ausgeschult.

Wenn der Amtsarzt jetzt aber eher Argumente sammelt um Krankschreibungen des Hausarztes mit der Begründung abzuweisen, der Schüler weigere sich ja eine geeignete Therapie einzuschlagen und tue nichts für seine Genesung.

Guter Grund. Das hatte ich schon mal so ähnlich.

Also wenn er die Schmerzmittel nicht nehmen will, kann man ihm die Verweigerung einer Genesung vorwerfen und eine hausärztliche krankschreibung leichter abweisen?

Der Schüler hatte schon lange keine dieser Medikamente mehr eingenommen und könnte diese ja zum Aufrechterhalten der Schulfähigkeit auch bedarfsgesteuert (an den Tagen an denen er dann beim Amtsarzt vorstellig wird) anwenden.

So ist es.
Ist der Schüler nämlich nicht (mehr) schulfähig, kann das die
Entlassung zur Folge haben.
Es ist das gute Recht eines jeden Medikamente einzunehmen oder
zu verweigern.
Wenn dies allerdings zur Folge hat, dass die Schulausbildung
nicht sinnvoll absolviert werden kann, muss man die
Konsequenzen (Entlassung wegen Schulunfähigkeit) in Kauf
nehmen.

Spielt es da auch eine Rolle, wie die bisherigen Noten sind oder ob man überhaupt an Prüfungstagen fehlt und vielleicht nicht nur an Tagen ohne Leistungsnachweisen? Macht es eventuell einen Unterschied wenn die Erkrankung schon vor dem Schulbesuch bestanden hat und man bereits einen Schulabschluss auf dem besuchten Schultyp bestanden hat um beweisen zu können, dass man es ja trotz Erkrankung doch irgendwie erfolgreich geschafft hat?