Hallo,
habe folgende Frage:
Ich habe eine Betreuungsvollmacht für meine Mutter, die bei der ersten Gerichtsverhandlung (Rechtsstreit: meine Mutter gegen ihren Sohn) vorgelegt wurde. Mit unserem Rechtsanwalt bin ich sehr unzufrieden. Meine Mutter bekommt Prozesskostenhilfe. Ich wollte wissen, ob man einen Termin verlängern kann, weil wir uns von einem anderen Rechtsanwalt beraten lassen möchten und wir erst in ein paar Tagen einen Termin haben.
Hatte zur Folge: Ich bekam keine Auskunft und unser Rechtsanwalt wurde schriftlich darüber informiert, dass wir gerne wechseln würden wegen Unzufriedenheit.
Frage: Hätte mir nicht Auskunft erteilt werden müssen, da die Betreuungsvollmacht abgegeben wurde? Ist es rechtens, dass unser Anwalt darüber informiert wurde, dass wir unzufrieden sind und wechseln möchten.
Herzlichen Dank im Voraus