Stimmt es, dass die österreichische Polizei aufgrund eines Trunkenheitsdelktes in Deutschland Amtshilfe leistet und die Fahrerlaubniis einzieht?
Als dänische Staatsbürger - vor kurzem Jobbedingt nach Österreich übersiedelt - wegen Trnkenheit zu einer Geldstrafe von EUR 1.200.-- und 1 Jahr Fahrverbotin D verurteilt. Der Führerschein wurde, da wenige Tage nach der Alkoholfahrt der Umzug stattfand, nicht einbehalten! Nun fordert die österr. Polizei auf binnen Frist den Schein abzugeben. Geht das, dänischer Staatsbürger - das Vergehen fand in am ehem. Wohnsitzort inD statt - nun ist der Hauptwohnsitz inÖsterreich!
Bedingt das auch ein Fahrverbot in Österreich?
Danke für die Hilfe! Lg waikulla
Hä?
Stimmt es, dass die österreichische Polizei aufgrund eines
Trunkenheitsdelktes in Deutschland Amtshilfe leistet und die
Fahrerlaubniis einzieht?
Das beantwortest du dir doch selber:
Nun fordert die österr. Polizei auf binnen Frist den Schein :abzugeben.
Gruß Andreas
Hallo,
die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, daß bestimmte Verkehrsdelikte, die in einem Land bestraft werden von allen anderen inkl. der Sanktionen akzeptiert werden. Also mußt du in Österreich deinen Führerschein abgeben und das Fahrverbot einhalten.
Gruß,
p+p