Hallo,
uns ist es neulich passiert, dass entgegen der Zusage für ein 2. kostenloses Gericht lediglich 7 € von der Rechnung abgezogen wurden.
Diesen Vorgang habe ich dem Gutscheinbuch-Verlag mitgeteilt.
Laut Antwort des Verlages setzt sich dieser mit dem Restaurant in Verbindung. Was daraus resultiert weiß ich natürlich nicht.
Aber m. E. sollten alle Gutscheinbuchbenutzer solche Restaurants bei denen vergleichbares vorkommt dem Verlag mitteilen.
Wir selbst halten dieses Vorgehen solcher Restaurants für Bauernfängerei.
In Foren über Restaurantkritik schreibe ich auch darüber.
Das Inhaber dieser Restaurants mit potentiellen Neukunden so umgehen ist für mich unverständlich.
Netten Gruß
*S*
Hallo,
Wir selbst halten dieses Vorgehen solcher Restaurants für
Bauernfängerei.
und warum schreibst Du dann „Gutscheinbuch“ in den Titel und nicht den Namen des Restaurants? Der Gutscheinbuchverlag kann doch nun wahrlich nichts für den Vorfall und bemüht sich im Gegenteil auch noch um Klärung des Sachverhaltes.
Im übrigen ist Dein Beitrag hier völlig fehl am Platze.
Gruß
C.
Möchtest Du das Urteil nicht lieber dem Moderator überlassen?
Und wo ist die Frage?
Möchtest Du das Urteil nicht lieber dem Moderator überlassen?
Gerne.
Hallo,
ist mir noch nie passiert.
Allerdings habe ich in meiner Ausgabe z. B. auch einen Gutschein, „das zweite Hauptgericht bis 12 € ist gratis“
und ein weiterer Gutschein „Das zweite Hauptgericht bis 10 € ist gratis“.
Außerdem ist das nicht die Schuld des Gutscheinbuchs sondern die Schuld des Restaurants.
DAS hättest du hier in der Überschrift angeben sollen um andere zu warnen.
Grüße
miamei
Möchtest Du das Urteil nicht lieber dem Moderator überlassen?
Das ist keine Frage, die der Moderator subjektiv entscheiden müßte. Daß der Artikel noch nicht gelöscht wurde, heißt im übrigen nicht, daß der Moderator mit ihm einverstanden ist, sondern nur, daß er ihn noch nicht gelesen hat.