An Auto hängengeblieben

Hallo,

Angenommen, jemand bliebe beim Ausparken mit seinem Reifen (Vermutet er, da er ein Reifentypisches Quitschen gehört hat) an einem anderen Auto hängen. Der Winkel wäre ziemlich Steil. Dummerweise würde er nicht so stehenbleiben wie er war, sondern wieder vorfahren. Als er den Schaden begutachtet stellt er an der Stelle wo er denkt er sei hängengeblieben keinerlei Kratzer oder Delle fest, auch nicht an seinem eigenen Auto. Das Angefahrene Auto hat allerdings am Kotflügel einen langen Kratzer, wie beim Ausparken an einem anderen Auto hängengeblieben. Er ist sich aber ziemlich sicher dass er diesen Schaden nicht verursacht hat und hängt einen Zettel an den Wagen mit seiner Telefonnummer und fährt dann weg. 
Jetzt ist er sich aber nicht mehr sicher, ob das so okay war. Was sollte er tun?

Hallo!

Seit wie viel Jahren wird das immer wieder und wieder gesagt, Zettel allein reicht nicht !

Man hat bereits Unfallflucht begangen und damit eine Straftat.  Das das nicht klar ist.

Man ruft gleich an Ort und Stelle die Polizei an und meldet den Schaden, gibt Kennzeichen beider Wagen, Ort und Zeit an und Personalien an. Evtl. kommt Polizei auch hin.

Hat man kein Telefon dabei, dann je nach Tageszeit  15-30 Min. warten, ob Fahrer kommt.
Dann zur Polizeiwache fahren und die Sache melden.

Allerspätestens von zuhause aus unverzüglich anrufen und melden.

MfG
duck313

Tatsächlich reicht ein Zettel nicht aus: Das Gesetz fordert eine - je nach Tageszeit - ausreichend lange wie zumutbare Wartezeit am Unfollort, um „anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen“ und dananch unverzügliche, d. h. schnellstmögliche Meldung bei einer Polizeidienststelle, ggf. persönlich, wenn kein Telefon greifbar wäre.

Alles andere stellt das Delikt unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) n. § 142 StBG dar :open_mouth:

G imager