An mietfahrzeug scheibe kaputt

nach einen nichtverschuldeten unfall wurde von der gegnerischen versicherung ein mietwagen bezahlt und die kosten übernommen.
dieses fahrzeug hat dan an frontscheibe steinschlag bekommen . riss in scheibe . lt mietvertrag ist selbstbeteiligung vereinbart.

meine meinung : als geschädigter darf man nach einen unfall nicht schlechter gestellt werden als hätte man nie einennicht verschuldeten verkehrsunfall mit auto gehabt. die kosten für die scheibe am mietwagen
hat auch die gegnerische versicherung zu tragen ??

sehe ich das richtig ?

Hallo !

das ist aber das „normale“ Risiko,was einem ja auch beim eigenen Wagen passiert sein könnte !
Und dagegen kann man sich durch Versicherung schützen.

Wieso sollte das die gegnerische VS zahlen müssen ?
Sie stellt den Ersatzwagen zur Nutzung als Ersatz für den Unfallwagen,aber das Risiko durch die Nutzung wird nicht übernommen.
Das ist doch das gleiche wie früher im eigenen Wagen,es hängt nicht daran,ob Leihwagen oder Eigen-PKW.
Wie gesagt,die VS schützt davor,gleichermaßen beim Leihwagen und Privatwagen,wenn man sie abschließt.

Viel interessanter wäre es zu klären,ob nicht die VS einen Mietwagen inklusive Vollkasko ohne SB zahlen müsste,wenn man am eigenen Wagen diesen Schutz vereinbart hatte.
Denn dann wäre man tatsächlich schlechter gestellt wie im eigenen Wagen,falls so ein unvermeidbarer Zufallsschaden einträte,wenn nur Vollkasko mit SB beim Leihwagen übernommen würde.

MfG
duck313

Hallo,

der Geschädigte bekommt von der gegnerische Versicherung die Mietkosten für einen Leihwagen erstattet - soweit richtig.

Warum hat dieser Geschädigte Vollkasko- bzw. Teilkasko dieses Mietwagens nicht durch eigenen Zusatzbeitrag auf einen SB von 0 € ergänzt ?

Gruß Merger