nach einen nichtverschuldeten unfall wurde von der gegnerischen versicherung ein mietwagen bezahlt und die kosten übernommen.
dieses fahrzeug hat dan an frontscheibe steinschlag bekommen . riss in scheibe . lt mietvertrag ist selbstbeteiligung vereinbart.
meine meinung : als geschädigter darf man nach einen unfall nicht schlechter gestellt werden als hätte man nie einennicht verschuldeten verkehrsunfall mit auto gehabt. die kosten für die scheibe am mietwagen
hat auch die gegnerische versicherung zu tragen ??
sehe ich das richtig ?