An und Verkauf ohne Gewinn

Hallo
Ich würde gerne z.B. selbsgenähte Masken für 5 Euro von den Nachbarn ankaufen
Und für 5Euro weiterverkaufen
.
Gewinn 0 Euro

Muss man eine Gewerbe anmelden
Ordentliche Buchführung oder nur Einnahmen / Ausgaben …

Was ist zu beachten ?
Was sollte man wie dokumentieren ?
Habe keine Registrierkasse - bekomme keine Rechnungen …

Oder gibt es einen andere Idee wie man helfen kann ?

Danke

In der Hoffnung, dass sich noch jemand äußert, der mehr Ahnung hat als ich: Ein Gewerbe dürfte mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht vorliegen.

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Einfach machen, und nicht so umständlich sein???

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Servus,

in der Gewerbeordnung ist nicht definiert, was ein Gewerbe ist.

Es haben sich aber in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis einige Kriterien dafür herausgebildet:

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und weder freier Beruf noch Land- oder Forstwirtschaft ist.

Du brauchst also kein Gewerbe anmelden und keine Bücher führen oder gar eine Registrierkasse anschaffen. Du solltest aber auf Dauer nachvollziehbar in geeigneter Weise dokumentieren, dass Du weder die Absicht hast, Gewinn zu erzielen, noch tatsächlich Gewinn erzielst. Das kann z.B. mit einer einfachen Kladde geschehen, in der Du aufschreibst (bitte auf Papier und urschriftlich, nicht irgendwie „schön“ und „sauber“ als *.xls oder *.doc, die nachher beliebig weiter geschönt und gesäubert werden können), von wem wann wie viele Masken bekommen und wann weiterverkauft.

Das ist keineswegs „umständlich“, sondern der aller-allereinfachste Weg, großes Hin und Her zu vermeiden, das es leicht später geben kann, wenn z.B. ein undankbarer Maskenempfänger bei eigener Infektion endlich merkt, dass ihn die Maske überhaupt nicht geschützt hat, sondern bloß er damit andere ein ganz klein wenig schützen konnte, und dann mit Gewährleistung, „Aufklärungspflicht“ oder andren Dummheiten dahergerasselt kommt.

Die Kladde kann irgendein kleines Heftchen in DIN A 6 oder sowas sein, je einfacher desto besser. Hebe sie ein paar Jahre lang auf und wirf sie dann weg.

Schöne Grüße

MM

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Wenn der Fragesteller Masken zum Selbstpreis verkauft, dann verkauft er sie, und wenn er sie verkauft, dann gilt Kaufrecht, und wenn Kaufrecht gilt, dann gibt es Gewährleistung. Ein Gewerbe würde allerdings die Eigenschaft als Unternehmer (§ 14 BGB) nahelegen und kaufrechtliche Besonderheiten (§§ 474 ff. BGB) in Kraft setzen.

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