An unsere Juristen

Hallo alle Juristen,
im Board Witze hat einer es geschafft einen Bußgeldbescheid zu Fall zu bringen
unter folgendem Link findet man die Rechtssache. Nun meine Frage: Ist dies ein Fake oder Real und tatsächlich so machbar?

http://www-student.cs.uni-bonn.de/~hillenko/geschwin…
Gruß Steffen

Hallo!

Bin zwar kein Jurist oder Geschichtsexperte, aber ich halte die Begründungen des Betr. für sehr merkwürdig. Wenn Sachsen heute kein Bundesland der BRD ist und, wie war das noch, das Grundgesetz eh nicht mehr gilt (???), naja, also ich halte das für etwas komisch. Vielleicht ist das jemand, der etwas „zu viel“ in einigen Geschichtebüchern studiert hat? :wink:

Wie auch immer: Das Beschluss des Gerichts ist in Ordnung. Im OWiG heißt es auch direkt, dass das Gericht, wenn die Ordnungswidrigkeit nicht mehr als 100 EUR beträgt, frei entscheiden kann, ob es das Verfahren einstellt oder halt mit dem Betr. drüber verhandelt. Hier wollte sich die Richterin wohl nicht die Mühe machen, mit dem Betr. stundenlang über Geschichte usw. zu diskutieren, denk ich mal. :smile:

Mathias

Gruß
Nur mal so zur Ergänzung - besagter Christian Joswig ist einer von der Fraktion derer „aus der Mottenkiste“. Diese Gestalten findest Du auch unter www.friedensvertrag.de oder über google unter „Kommissarische Reichsregierung“. Irgendwo ist das eine Hausnummer zwischen Sendungsbewusstsein und und Spaltungsirresein.
Dachsgruß

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Das ist bei mir die Antwort:

The requested URL /~hillenko/geschwindigkeitsue was not found on this server.

Gruß,
Christian

Das ist bei mir die Antwort:

The requested URL /~hillenko/geschwindigkeitsue was not found
on this server.

Der Link ist: http://www-student.cs.uni-bonn.de/~hillenko/geschwin…

Gruß Dirk

unter „Kommissarische Reichsregierung“. Irgendwo ist das eine
Hausnummer zwischen Sendungsbewusstsein und und
Spaltungsirresein.

Die typischen Kommentare der Herren Schlaumeier, natürlich ohne Gegenargument.

Ich halte den Mann für recht fähig und habe bisher keinen argumentativen Fehler entdeckt. Insbesondere nicht den der Zuständigkeitseinrede.

Zu Aussichten gem. Krähenprinzip braucht man sich nicht zu äußern.

Sehr guter link jedenfalls…

tatsächlich wollte ich auch mal einen Bescheid der Statdt Hamburg anfechten, da Urkunde der Verleihung der Statdrechte durch Barbarossa eine bekannte Fälschung ist mit entsprechenden juristischen Konsequenzen.

Evtl. bliebe Heilung des Rechtsmangels zu diskutieren.

Stumpfsinn
Hallo!

So einen Stumpfsinn habe ich ja selten gelesen. Außerdem wurde nach § 47 OWiG eingestellt und nicht weil der Einspruchswerber Recht hatte.

Gruß
Tom

Hallo!

Die typischen Kommentare der Herren Schlaumeier, natürlich
ohne Gegenargument.

Na ja das Gegenargument ist, dass die Argumente einfach juristisch nicht nachvollziehbar sind und nichts anderes sind, als in komplizierten Worten geschriebener (damit es g’scheit klingt) juristischer Stumpfsinn. Das In- und Außerkrafttreten von staatlichem Gesetz und Völkerrecht folgt völlig anderen Grundsätzen als dort dargestellt.

Historisch ist das in Bezug auf Deutschland (nach deutschem Recht) so richtig: Das deutsche Reich bestand nach 1945 theoretisch weiter, war jedoch handlungsunfähig. Das ändert sich auch durch die Viermächteübereinkommen nicht, da diese nur die vorübergehende Übernahme der Macht durch die Alliierten vorsahen, die Gründung von BRD und DDR war nicht von Anfang an geplant. Das Grundgesetz der BRD war daher nur ein Provisorium für die Westzonen (genauso wie die erste Verfassung der DDR nur ein Provisorium war - in der DDR Hymne gibt es dementsprechend den Vers: „Deutschland einig Vaterland“, daher wurde die Hymne später nicht mehr gesungen). Dieser provisorische Status wurde mit dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (das ist der 2+4 Vertrag) beendet und Deutschland hat mit 3.10.1990 völkerrechtlich die volle Souverenität erhalten. Durch den Beitritt der Länder der DDR zur BRD nach den Bestimmungen des GG gilt natürlich bundesdeutsches Recht auch in der ehemaligen DDR und sind deren Bundesländer Bestandteil der BRD. Das Grundgesetz ist halt jetzt sozusagen ein Dauerprovisorium für alle 16 Bundesländer.
Völkerrechtlich ist die Sache noch etwas eindeutiger, denn nach internationalem Recht waren die BRD und die DDR ohnehin völkergewohnheitsrechtlich zwei unabhängige Staaten und ab 3.10.1990 gibt es einen deutschen Staat, wobei die DDR erloschen ist.

Eines ist jedenfalls klar: Das Völkerrecht hat mit dem deutschen Verfassungsrecht nichts zu tun - d.h. wo das Grundgesetz in Deutschland gilt und wo nicht, hat nichts mit dem Völkerrecht und der Staatlichkeit Deutschlands zu tun. Es würde sich auch völkerrechtlich an Deutschland nichts ändern, würde man das Grundgesetz abschaffen. Das ändert überhaupt nichts an der deutschen Staatlichkeit. Daher ist die Argumentation über das Völkerrecht auf die Verfassung zu kommen schlichtwegs schwachsinnig.

Gruß
Tom

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Hallo Tom,
Du hast ja absolut recht. Ich befürchte nur, dass die „Ewiggestrigen“ das nicht begreifen können/wollen. Die Truppe um „Reichskanzler“ Wolfgang Ebel (übrigens als Person erst seit kurzem wieder voll rechtsfähig)will sich doch ihre Spielwiese erhalten!
Gruß

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Hallo!

Du hast ja absolut recht. Ich befürchte nur, dass die
„Ewiggestrigen“ das nicht begreifen können/wollen. Die Truppe
um „Reichskanzler“ Wolfgang Ebel (übrigens als Person erst
seit kurzem wieder voll rechtsfähig)will sich doch ihre
Spielwiese erhalten!
Gruß

Ja ich weiß, dass eine sinnvolle Diskussion mit solchen Leuten ohnehin nicht zu Stande kommt - diesmal habe ich mich dann doch dazu hinreißen lassen, noch einmal zu erwidern - das ich diese Leute überzeugen kann, damit rechne ich aber sowieso nicht. Spielwiese könne sie ja haben, nur sollten sie damit die geistig nicht beeinträchtigte Außenwelt (und dieses Forum) in Ruhe lassen - man sollte eigentlich auch bei diesen Leuten mit konsequentem Ignorieren im Forum vorgehen.

Gruß
Tom

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Hallo

Ja ich weiß, dass eine sinnvolle Diskussion mit solchen Leuten
ohnehin nicht zu Stande kommt - diesmal habe ich mich dann
doch dazu hinreißen lassen, noch einmal zu erwidern - […]

Danke dafür, zumal es kurz und verständlich war.
Bei solchen Sachen frag ich mich immer, „Hat da vielleicht doch einer was übersehen?“
Als Laie (und wohl auch viele Fachleute) kann man das überhaupt nicht bewerten und muß sich mit dem unguten Gefühl „Es wird schon seine Richtigkeit haben“ behelfen :smile:
Gruß, DW.

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Fasteloovend zesamme,

die Einstellung nach §47 OWiG muss (leider) nicht begründet werden.

Hier steht zu vermuten (schönes Juristendeutsch, nicht?), dass das Gericht einfach keine Lust hatte, sich mit dem Spinner auseinanderzusetzen.
Wg. „so nem driss“ evtl. mehrere Tage zu verhandeln und dann auch noch eine Urteilsbegründung fertigen zu müssen, die mehrere Seiten die Zulassigkeit behandelt - wer macht das schon?

Lerne daraus: „vor Gericht und…“

Tschö denn

HaWeThie

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Hi,

natürlich ist der Fall aberwitzig. Vielleicht etwas für eine Juraklausur. Aber zu deinem Posting trotzdem kurz eine Anmerkung:

bin kein Jurist, nur Sohn und Bruder von ebensolchen.

Solltest du nicht schreiben:

„bin kein Demokrat, nur…“

Idioten, die mit unsinnigen Widersprüchen Staatsdiener von
wichtigen Aufgaben abhalten, sollten schon mal grundsätzlich
bestraft, sind sie noch dazu Studenten zwangsexmatrikuliert
werden, da ihnen offensichtlich notwendige Grundlagen des
effizienten Arbeitens unbekannt sind.

Grundsätzliches Bestrafen?
Bildungsverbot/ Berufsverbot von unangenehmen Personen?

Erinnert eher alles so an Lösungen, die in autoritären Staaten mit demokratischen Defiziten üblich sind bzw. waren.

Ein funktionierender Rechtsstaat kommt mit solchen Leuten schon klar, ohne sie aus diffusen Gründen zu bestrafen oder zwangsexmatrikulieren. Waren schon viele sehr zweifelhafte Leute nicht nur Jurist, sondern auch Richter, denken wir nur an einen gewissen Ronald Barnabas S…

C., der weiss, dass sein Posting undifferenziert und
tendenziös ist, es aber ganz dringend rauslassen musste!

Naja, dieser Satz kann bedingt als Entschuldigung gelten. Aber nur bedingt.

Gruß

Yoyi

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