An welche Ampel muss sich ein Fahrradfahrer halten

Hallo,
in meinem Beispiel geht es um folgendes:
Ich habe eine Straße ohne Abbiegemöglichkeit (Straße geht gerade aus, mittendrin irgendwo eine Ampel für die Fußgänger zum Überqueren). Die Autos haben an der Stelle natürlich ebenfalls eine Ampel, aufm Radweg ist eine Haltelinie eingezeichnet.

Jetzt fahre ich auf diesem Fahrradweg parallel zu der Straße. An dieser Ampel gibt es jetzt jedoch keine extra Ampel für Fahrradfahrer.
Da ich aber laut StVO §37 Abs 2 „Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__37.html) auf einer Radverkehrsführung auf die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer achten muss, es aber keines gibt tritt ja StVO §53 Abs 6 als Übergangsregelung ein: „An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__53.html)

Das Problem ist aber, dass an dieser Stelle beide Paragraphen nicht greifen, da ich statt auf der Staße auf einer Radverkehrsführung (oder ist damit kein Fahrradweg gemeint?) fahre, es keine Fahrradampel gibt und auch keine Ampel für Fußgänger (da diese ja nur die Straße überqueren wollen/brauchen/können zu der ich parallel fahre).

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Grüße

Hallo,

Du zitierst aus einer StVO, die eventuell gar nicht gültig ist. Das aber nur am Rande, weil es die konkrete Lage nicht ändert. Die vom Bundesjustizministerium unter gesetze-im-internet.de veröffentlichte Version der StVO ist nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums nicht gültig. In der vorherigen Fassung hieß/heißt es unter § 37, Abs. 2, Punkt 5:
„Gelten Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild eines Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt. …“

Punkt 6:
„Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und für sie keine gesonderten Lichtzeichen vorhanden sind“.

Eine Definition für Radverkehrsführung scheint es nicht zu geben. Prinzipiell ist wohl alles eine Radverkehrsführung, was den Radverkehr in irgendeiner Form leitet: Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradfurt.

Du befindest Dich also auf einer Radverkehrsführung und musst deshalb die Lichtzeichen für Radfahrer beachten. Die sind nicht vorhanden, also gelten meiner Meinung nach die für den Fahrverkehr.

Hallo,

Du hast dir die Frage schon selbst beantwortet.
Da keine zusätzliche Lichtzeichenanlage nur für Radfahrer dort vorhanden ist, gilt die Regel: „Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten“.
Auch Radfahrer gehören zum Fahrverkehr.