Anbau an den Anbau, ist das alles normal?

Guten Tag,

unsere Nachbarn haben vor 30 Jahren an ihr Einfamilienhaus einen Anbau in 10 Meter länge angebaut.

Jetzt bauen Sie nochmal 10 Meter nebenan an. Das sind jetzt fast 30 Meter Haus.

Wir bekommen jetzt fast nichts mehr an Sonne ab.

Vor 10 Jahren wollten wir anbauen. Mit 100 Auflagen wäre das genehmigt worden, aber wir hätten die Garage abreißen müssen, damit die Feuerwehr durchkommt.

Beim Nachbarn kommt keine Feuerwehr durch, bei denen geht das so.

Das Ganze in Hessen, wie ist das alles möglich?

Danke für Rat!

Wie wär´s mit ´nem Weg zum Bauamt und sich da erkundigen ob das überhaupt genehmigt wurde? Ramses90

Warum den Nachbarn mit aller Gewalt ans Bein pinkeln?

Hat wenig mit anpissen zu tun. Wenn ich massive Einbußen (Sonnenlicht) hinnehmen soll, hinterfrage ich die Rechtmäßigkeit des Baus auch.

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Gute Idee!

@Kay_Uwe
Die direkten Grundstücksnachbarn müssen vor Erteilung der Baugenehmigung angehört werden. Das ist Gesetz.

Wurdest Du von Deiner Gemeinde nicht angeschrieben, um Dich zum geplanten Bau zu äußern?

Gruß
.

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Du findest also so einen Schwarzbau in Ordnung?
.

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Hallo,
das steht auf dem Baustellenschild sichtbar im Aussenbereich aufgehaengt https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/15/Baustellenschild_NRW_rot.png

hi,

Der wiki-Artikel führt Hessen als Beispiel auf, dass es gerade da egal ist, was der Nachbar allgemein will, solang er nicht unmittelbar betroffen ist.

grüße
lipi

Das hier:

halte ich für eine unmittelbare Betroffenheit.

Gruß

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hi,

wollte nur nachfragen, da du sehr allgemein geblieben bist und es allgemein nix hilft, wenn sich der Fragende fälschlich im Recht sieht.

halte ich so pauschal für nicht sehr glaubwürdig bzw. für nicht vollständig.
Das wird nicht an diesen 10 Metern liegen.
Entweder geht es um bestimmte Uhrzeiten oder Jahreszeiten, um bestimmte Grundstücksteile oder irgend was in der Art.

Wenn es so wäre wie geschrieben (das eigene Grundstück wird also zum Innenhof), würde man doch unmittelbar handeln.

grüße
lipi

Du interpretierst lediglich und versteigst dich dazu, den UP als Lügner hinzustellen.

schräg!

Diva

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Wat, so leer??? Oder ausgefüllt mit Genehmigungsnummer?
Wenn mit Gen.-nummer dann sich ans Bauamt wenden, mit welcher Begründung und ohne die Nachbarn mit einzubeziehen, dies genehmigt wurde.
Danach sich durch die 3 Instanzen hangeln, falss nötig:
https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen-und-wohnen/baurecht/bauaufsichtsbehoerden aber evtl. hat der Einspruch ja schon bei der unteren Bauaufsicht Erfolg. ramses90

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Hi,

vielleicht hättest Du ein wenig anders formulieren sollen, z.B. so:
„Bei genehmigten Bauvorhaben muß der ‚Rote Punkt‘ sichtbar an der Baustelle aufgehängt sein“.
.

Ich habe auch gestaunt.
Das Posting ist nicht vom UP. :wink:

Gruß
.

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:smile: Verflixt, wie im richtigen Leben, alles muss man kontrollieren. Dank für die Erhellung. ramses90

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Den Tip, sich ans Bauamt zu wenden, hat @Kay_Uwe bereits bekommen. Dort wird man ihm anhand einschlägiger §§ erläutern können (hoffentlich!), warum keine Nachbarschaftsbeteiligung stattgefunden hat.
Auch die Frage nach der fehlenden Feuerwehr-Zufahrt wird er dort stellen können. Die Antwort darauf dürfte unteressant sein.

Ich kann mir aufgrund der Beschreibung im UP auch nicht vorstellen, wie das EFH aussieht oder aussehen wird (vor 10 Jahren 10 m angebaut, jetzt erneut 10 m), dazu müßte man Baupläne oder Fotos sehen, kann aber die Besorgnis des Fragestellers nachvollziehen.

Er handelt doch grade und fragt bei we-we-wa.

Gruß
.

Zweimal vertippt:

interessant

vor 30 Jahren
.

hi,

nein, ich denke nach und komme zu dem Schluss: das ist wohl sehr grob umschrieben.

An welcher Stelle genau meinst du, dass ich ihm (bewusstes?) lügen unterstelle?
Da interpretierst du auch relativ freizügig.

pack mal deinen Finger wieder weg, Danke. :wink:

Früße
lipi

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Ich habe beim Bauamt angerufen.

Das Baufenster ist so gross, dass das alles genehmigt wurde. Die Vorschriften sind derart gelockert worden, dass keinecFeuerwehrzufahrt mehr notwendig ist.
Schön für den Nachbarn, der uns jetzt Schatten spendet.

Ich kann es nicht glauben, aber so ist es…

Und damit giBste Dich zufieden? Selbst schuld wenn Du nicht wenigstens bei der unteren Bauaufsicht deswegen nachfragst und die daraus entstehenden Beeinträchtigungen darlegst. Bei sowas bemüht man sich übrigens persönlich zum Amt und läßt sich deren Einschätzung § um § darlegen nach dem Motto: Vertrauen ist gut…
Stimmen eigentlich die Grenzabstände noch oder wurde das garnicht ausgemessen oder spielt das in Hessen auch keine Rolle mehr? ramses90

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