Anbau an Elternhaus - was beachten?

Hallo Experten,

wenn Kind A mit Partner B (unverheiratet) an Haus der Eltern C anbauen möchte, was gilt es rechtlich für alle Parteien zu beachten?

Danke für die Hilfe
MaBelle86

Hallo MaBelle86,

für rechtliche Belange bin ich leider der falsche Ansprechpartner. Ich hatte in den vergangenen Wochen bzw. Monate im Hause meiner Eltern nur Aus- und Umbauten durchgeführt. Mit rechtlichen Dingen bin ich jedoch nicht in Berührung gekommen. Tut mir Leid.

Viele Grüße
VH

Mal abgesehen von der leidlichen Frage nach dem betreffenden Bundesland zu Themen des Baurechts, ist das ja wohl eher eine zivilrechtliche Frage an Rechtsanwälte, die Architekten nicht beantworten DÜRFEN!
Da würde ich die Steps

  • Arhitekten mit einer Grundlagenermittlung beauftragen: Was darf dort überhaupt wie gebaut werden?
  • dann müssen beide mit den Eltern alles ausdiskutieren, z.B. wem gehört das, was da gebaut wird, wer erbt das, was da gebaut wird, wer finanziert wie und was, wer finanziert
  • mit dem nicht verheiratetem Partner das alles in gleicher Weise besprechen wegen Erbschaft, Wohnrecht, Ausgleich bei Lösung des Verhältnisses, etc.
  • Finanzierung: wer bringt was ein, wer bürgt für was

  • Bis hierher hat das alles nichts mit Baurecht zu tun.

…und dann irgendwann den/einen Architekten mit der Planung beauftragen

Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg

Gar nichts! Alles eine Frage der privaten Einigung. Solang sich alle Parteien einig sind kann gemacht werden was will - nennt sich vertragsfreiheit. so einfach. Die baurechtlichen Belange haben mit den persönlichen verwandschaftsverhältnissen gar nichts zu tun oder finden hier keienrlei beachtung.

Hallo, leider kann ich dabei nicht helfen ich bin nicht auf dem laufenden bei Rechtsfragen. Gruß wollklee

Hallo MaBelle86

Es tut mir leid, das ich Dir keine andere Auskunft geben kann, aber ich habe echt keine Ahnung, was Du eigentlich möchtest?
Ich denke mal, das es anderen „Experten“ ähnlich gehen wird!

Deine Frage wirft nur am Rand einige baurechtliche Fragen auf…
Z.B. Was ist das für ein Baugebiet, oder handelt es sich beim Baugrundstück um einen sogenannten Aussenbereich, oder gibt es einen Bebauungsplan …sowas in etwa!

Dann wäre noch die Frage, wo ist das Baugrundstück, Bundesland, welche Bauordnung gilt dort?
Ist das bestehende Gebäude, an das Ihr anbauen wollt „legal“ errichtet worden?
Soll heißen, gibt es dafür eine Baugenehmigung…:???
Diese Fragen kann Dir sicher ein ortskundiger Architekt oder das zuständige Bauamt beantworten…

Der 2. Teil ist vermutlich der interessantere und zivilrechtliche Teil der Frage.
Wem gehört was auf dem Grundstück, welche Bank macht den Anbau in welcher Form mit, Teileigentum, oder doch besser eine Teilung des Grundstücks…???

Da rate ich Dir einen Fachanwalt oder Notar zu Rate zu ziehen. Denn wenn es nachher Ärgher gibt ( den gibt es leider meistens irgendwann ) dann war das Geld für deren Beratungen gut angelegt!

Freundliche Grüße aus Nettetal

U.F.

Hallo MaBella86,
Vielen Dank für Deine Anfrage, die ich gerne versuche kurz und auf den Punkt gebracht zu beantworten.
Für die unverheirateten Bauherren sollten folgende Punkte klar gestellt sein:
-Wer soll im Grundbuch eingetragen werden
-Wer ist Kreditnehmer, falls erforderlich ( Haftung )
-Regelungen für den Fall einer Trennung, oder Tod eines Partners ( Absicherung der Immobilie )

Für die Baurechtlichen Belange:
-Bauvoranfrage gegenüber Bauamt stellen, falls erforderlich Einverständniserklärung der Eltern und gegebenenfalls der Nachbarn im Bezug auf mögliche Baulasten.
-Spätere Nutzungsrechte im Bezug auf Grundstück klären
-Ist Stellungnahme von seitens des Bauamtes positiv, dann erfolgt Bauantrag mit Zeichnungen und Berechnungen
-Ist dieser genehmigt, kann die eigentliche Realisierung ihres Vorhabens beginnen.

In jedem Fall rate ich, alle juristisch rellevanten Punkte, notariell beglaubigen zu lassen.
Leider kann ich nicht detaillierter auf Ihre Anfrage eingehen, da dies vom Einzelfall abhängig ist.
Gerne stehe ich Ihnen jedoch für weiterführende Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas O.

Es gilt zu beachten, daß das zwar mit Bauen zu tun hat, aber hier ein Anwalt gebraucht wird.

Bin ich nicht.
Grüße Mathias

Hallo,

die Frage ist zu allgemein, daher kann ich auch nur sehr allgemein antworten: Das jeweils bundesland-spezifische Baurecht ist zu beachten. Ein Gespräch mit Architekt oder Bauhandwerker wäre möglicherweise hilfreich.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo MaBelle86,

bei so einem Vorhaben sind die Interessenlagen unter Umständen sehr komplex.

  1. Im Hinblick auf den Eintritt eines Erbfalles empfehle ich eine klare vorherige Aufteilung. Hier ist dann sicher ein Notar erforderlich. Diese „Aktion“ hat sicher auch für C Vorteile. Denn C kann noch zu Lebzeiten, im Vollbesitz der geistigen Kräfte, seinen Willen diesbezüglich erklären und festlegen lassen. A (und gfl. B)können sich dann auch sicher sein, dass es bim Erbfall von C nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt. Bitte nicht einfach bauen, weil C es erlaubt. Das kommt garantiert später zum Streitfall.
  2. Im Verhältnis A zu B ist sicher auch eine klare Regelung empfehlenswert. Wie sollen die Eigentumsverhältnisse nach Fertigstellung des Anbaus sein? Wer finanziert? Wer steht im Grundbuch?
    3)Hinsichtlich des Baues selbst sind natürlich alle möglichen Vorschriften zu beachten, wie Grenzabstände, Gebäudehöhe, Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl… da müsste die Anfrage schon ein wenig detaillierter sein.

Ich hoffe, hilfreich geantwortet zu haben.

Hallo,
auf folgende Dinge sind zu achten:
Wer finanziert den Anbau? Wenn A u. B. den Anbau bezahlen und bauen auf dem Grundstück von C, dann gehört der Anbau C. Aus dem Grunde muß der Bauherr im Grundbuch eingetragen sein.

  1. Das Grundstück wird geteilt und es entsteht ein Doppelhaus mit zwei eigenen Flurstücknummern und jeder ist dann Eigentümer von der jeweiligen Doppelhaushälfte.
  2. Das Grundstück wird nicht geteilt. Mit dem Bauantrag entstehen zwei neue Wohnungen. Gleichzeitig wird mit dem Bauantrag eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt und mit einem Vertrag beim Notar entstehen dann zwei Eigentumswohnungen. Somit sind dann wieder beide Parteien im Grundbuch und können dann auch Finanzierungen mit der Bank durchführen.
    Sie müssen jetzt prüfen welche Situation für Sie am günstigsten ist.
    Wobei bei einer Teilung des Grundstückes eventuelle Leitungsrechte, Übergangs- bzw. Überfahrtsrechte zu berücksichtigen sind, die durch Baulasten geregelt werden müssen.
    Nun viel Erfolg!!

Hallo MaBelle,
zu beachten ist zunächst „lediglich“ eine öffentlich rechtliche Genehmigung für die Baumaßnahme zu erhalten, sprich einen ordentlichen Bauantrag zu stellen, bzw. von einem dafür zugelassenen Architekten/Bauingenieur stellen zu lassen. Dieser sollte alle Probleme des Baurechtes und des Baunebenrechten kennen und die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vorab prüfen.
Wenn die Baugenehmigung erteilt ist, gilt es „nur noch“ alle zivilrechtlichen Angelegneheiten über Eigentum und Finanzierung zu klären und das in einem Notarvertrag festzuhalten, da es ja (noch) zwischen A und B und den jetzigen Eignetümern des Grundstückes, eingeschränkte Rechte gibt.

mfg db