Hallo Experten,
wenn Kind A mit Partner B (unverheiratet) an Haus der Eltern C anbauen möchte, was gilt es rechtlich für alle Parteien zu beachten?
Danke für die Hilfe
MaBelle86
Hallo Experten,
wenn Kind A mit Partner B (unverheiratet) an Haus der Eltern C anbauen möchte, was gilt es rechtlich für alle Parteien zu beachten?
Danke für die Hilfe
MaBelle86
Hallo MaBelle86,
für rechtliche Belange bin ich leider der falsche Ansprechpartner. Ich hatte in den vergangenen Wochen bzw. Monate im Hause meiner Eltern nur Aus- und Umbauten durchgeführt. Mit rechtlichen Dingen bin ich jedoch nicht in Berührung gekommen. Tut mir Leid.
Viele Grüße
VH
Mal abgesehen von der leidlichen Frage nach dem betreffenden Bundesland zu Themen des Baurechts, ist das ja wohl eher eine zivilrechtliche Frage an Rechtsanwälte, die Architekten nicht beantworten DÜRFEN!
Da würde ich die Steps
…und dann irgendwann den/einen Architekten mit der Planung beauftragen
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg
Gar nichts! Alles eine Frage der privaten Einigung. Solang sich alle Parteien einig sind kann gemacht werden was will - nennt sich vertragsfreiheit. so einfach. Die baurechtlichen Belange haben mit den persönlichen verwandschaftsverhältnissen gar nichts zu tun oder finden hier keienrlei beachtung.
Hallo, leider kann ich dabei nicht helfen ich bin nicht auf dem laufenden bei Rechtsfragen. Gruß wollklee
Hallo MaBelle86
Es tut mir leid, das ich Dir keine andere Auskunft geben kann, aber ich habe echt keine Ahnung, was Du eigentlich möchtest?
Ich denke mal, das es anderen „Experten“ ähnlich gehen wird!
Deine Frage wirft nur am Rand einige baurechtliche Fragen auf…
Z.B. Was ist das für ein Baugebiet, oder handelt es sich beim Baugrundstück um einen sogenannten Aussenbereich, oder gibt es einen Bebauungsplan …sowas in etwa!
Dann wäre noch die Frage, wo ist das Baugrundstück, Bundesland, welche Bauordnung gilt dort?
Ist das bestehende Gebäude, an das Ihr anbauen wollt „legal“ errichtet worden?
Soll heißen, gibt es dafür eine Baugenehmigung…:???
Diese Fragen kann Dir sicher ein ortskundiger Architekt oder das zuständige Bauamt beantworten…
Der 2. Teil ist vermutlich der interessantere und zivilrechtliche Teil der Frage.
Wem gehört was auf dem Grundstück, welche Bank macht den Anbau in welcher Form mit, Teileigentum, oder doch besser eine Teilung des Grundstücks…???
Da rate ich Dir einen Fachanwalt oder Notar zu Rate zu ziehen. Denn wenn es nachher Ärgher gibt ( den gibt es leider meistens irgendwann ) dann war das Geld für deren Beratungen gut angelegt!
Freundliche Grüße aus Nettetal
U.F.
Hallo MaBella86,
Vielen Dank für Deine Anfrage, die ich gerne versuche kurz und auf den Punkt gebracht zu beantworten.
Für die unverheirateten Bauherren sollten folgende Punkte klar gestellt sein:
-Wer soll im Grundbuch eingetragen werden
-Wer ist Kreditnehmer, falls erforderlich ( Haftung )
-Regelungen für den Fall einer Trennung, oder Tod eines Partners ( Absicherung der Immobilie )
Für die Baurechtlichen Belange:
-Bauvoranfrage gegenüber Bauamt stellen, falls erforderlich Einverständniserklärung der Eltern und gegebenenfalls der Nachbarn im Bezug auf mögliche Baulasten.
-Spätere Nutzungsrechte im Bezug auf Grundstück klären
-Ist Stellungnahme von seitens des Bauamtes positiv, dann erfolgt Bauantrag mit Zeichnungen und Berechnungen
-Ist dieser genehmigt, kann die eigentliche Realisierung ihres Vorhabens beginnen.
In jedem Fall rate ich, alle juristisch rellevanten Punkte, notariell beglaubigen zu lassen.
Leider kann ich nicht detaillierter auf Ihre Anfrage eingehen, da dies vom Einzelfall abhängig ist.
Gerne stehe ich Ihnen jedoch für weiterführende Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas O.
Es gilt zu beachten, daß das zwar mit Bauen zu tun hat, aber hier ein Anwalt gebraucht wird.
Bin ich nicht.
Grüße Mathias
Hallo,
die Frage ist zu allgemein, daher kann ich auch nur sehr allgemein antworten: Das jeweils bundesland-spezifische Baurecht ist zu beachten. Ein Gespräch mit Architekt oder Bauhandwerker wäre möglicherweise hilfreich.
Schöne Grüße
Christian Storch
Hallo MaBelle86,
bei so einem Vorhaben sind die Interessenlagen unter Umständen sehr komplex.
Ich hoffe, hilfreich geantwortet zu haben.
Hallo,
auf folgende Dinge sind zu achten:
Wer finanziert den Anbau? Wenn A u. B. den Anbau bezahlen und bauen auf dem Grundstück von C, dann gehört der Anbau C. Aus dem Grunde muß der Bauherr im Grundbuch eingetragen sein.
Hallo MaBelle,
zu beachten ist zunächst „lediglich“ eine öffentlich rechtliche Genehmigung für die Baumaßnahme zu erhalten, sprich einen ordentlichen Bauantrag zu stellen, bzw. von einem dafür zugelassenen Architekten/Bauingenieur stellen zu lassen. Dieser sollte alle Probleme des Baurechtes und des Baunebenrechten kennen und die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vorab prüfen.
Wenn die Baugenehmigung erteilt ist, gilt es „nur noch“ alle zivilrechtlichen Angelegneheiten über Eigentum und Finanzierung zu klären und das in einem Notarvertrag festzuhalten, da es ja (noch) zwischen A und B und den jetzigen Eignetümern des Grundstückes, eingeschränkte Rechte gibt.
mfg db