Hallo Experten )
Angenommen jemand hat ein Haus erworben, mit einem sehr großen scheunenartigen Anbau, der vor seiner Zeit, als dort Haus und Hof noch landwirtschaftlich genutzt wurde, ohne Baugenemigung an das Haus angebaut wurde.
Kann dieser neue Hausbesitzer wegen dieses Anbaus von zb missgünstigen Nachbarn angezeigt oder kann er sonstwie durch eine Behörde belangt werden?
Was müsste ein solcher Hausherr unternehmen um die Sachlage zu klären?
Selbstanzeige? Rückbau?
Vielen Dank!