Anbau von Nachbar (Reihenhaus) Wertminderung?

Wenn ein Nachbar in einem Reihenhaus einen Wintergarten errichtet (höhe 3,60m;  2,20 m Wand; 1,40m Dach)
ohne Zustimmung seines Nachbarn und ohne Baugenehmigung
ist das eine Wertminderung für das Haus, wenn er es duldet das der Wintergarten stehen bleibt?
Das es ohne Genehmigung nicht gebaut werden durfte ohne die Zustimmung des Nachbarn ist klar!
Wie kann so eine Wertminderung sein?

Hallo!

Wie soll man sich das vorstellen?

Der Nachbar bekommt/verlangt eine Entschädigung und soll/will dann Stillschweigen bewahren?

Fragende Grüße
Whitby

Hallo,

ob eine Genehmigung erforderlich ist, regelt das Baurecht. Und das ist in den Ländern teilweise sehr unterschiedlich.

Den Nachbarn fragen ist eine Sache des guten Stils, aber rechtlich nicht unbedingt erforderlich, je nach Baurecht eben.

Eine Wertminderung sehe ich nicht, ist aber nur meine Meinung…

Gruß

Hallo,
wie soll das gehen?
Der Nachbar gibt dir 20 000.-EUR Schweigegeld. Eine Wertminderung kann ich nicht erkennen, denn beim Verkauf deines Hauses, kannst du wie folgt argumentieren " Schauen sie beim Nachbarn, so kann es auch gestaltet werden"
Fällt der Wintergarten später auf und muss zurück gebaut werden wird dein Schweigegeld fällig.

grusspeke

Hallo!
Danke für die Antworten…
Eine Genehmigung war laut Bauamt nötig…
Warum braucht der Nachbar überhaupt eine Genehmigung?  Weil der andere Nachbar doch eine Einschränkung hat. Oder?
Wie könnte man eine Lösung finden in der alle Beteiligten zu frieden sind? Weil im Moment ist nur der Wintergartennachbar zu frieden! Mit dem angebauten Nachbar wurde keine Lösung gefunden, im Gegenteil, der soll die Wand (Höhe 2,20 m) in Wetterfester Farbe streichen. Man muss sich das so vorstellen: Terrasse mit weißer Wand keine Weitblick mehr und natürlich fehlt Licht, aber Ärger will man ja auch keinen (den man sowieso schon hat, weil der angebaute Nachbar nicht zu frieden mit der Situation ist) Dem angebauten Nachbar wurde auch schon mit „Keiner ruhigen Minute“ gedroht, wenn er den Anbau nicht akzeptiert…

Hallo,

Grundsätzlich ist es so, das Bauten, Anbauten die im Bauwich ( meist 3 m Grenzabstand)
stehen, besondere Auflagen von schr, Genehmigung der Nachbarn bis hin zum Brandschutz unterliegen. Keinesfalls darf es so sein, dass den Nachbarn irgendwelche Kosten bzw, Arbeiten entstehen dürfen.
Baugenehmigungen ( von Bundesland zu Bundesland verschieden) , werden bei uns schon gebraucht bei Vergrößerung oder Verkleinerung der Fenster oder beim Bau eines Gartenschuppen ab einer gewissen cbm- Größe.
So wie du den Vorgang beschreibst ( incl. Bedrohung) gibt es nach meiner Meinung 3 Möglichkeiten zur Einigung;

  1. Er bezahlt jedem einen Wintergarten incl, Genehmigung
  2. Ihr meldet dem Bauamt den Anbau ( auch anonym ). Was macht der Nachbar wenn es dem Bauamt zufällig auffällt?
  3. Ihr verlangt eine Versicherungs- und brandschutztechnische Abnahme des Anbaus. Sprecht mit eurer Versicherung, werdet ihr im Brandfall benachteiligt?

grusspeke