Warum kann ein Anbieter einen 2-Jahres Vertrag vorher kündigen oder abändern?
Man hat dann zwar ein auußerordentliches Kündigungsrecht bis zu 3 Monaten.
Ich kann ja auch nicht vorzeitig kündigen, sondern musss dann den Vertrag auslösen.
Heißt dass der Anbieter kann dann so wie er es will (lt AGB Vorbehalt) den vertrag abändern?
Warum muss ich mich dann 1 oder 2 Jahre binden.
Gibt es hierfür eine gesetzl Grundlage
Moin,
Was wurde denn zwischen dir und dem Anbieter vereinbart? Falls es ein Mobilfunkprovider sein sollte oder ist das geheim?
Er kann das so gestalten, wie ihr beide es vereinbart habt. Auch du kannst das übrigens so, wie du es willst, im Rahmen einer gültigen AGB.
Ein wenig Sicherheit sollte es für beide Seiten geben. Findest du nicht auch?
-Luno
Einseitige Änderung zu Gunsten des Anbieters ist aber schon fragwürdig.
Moin,
Was steht den genau in den AGB deines Anbieters?
-Luno
Das kann er in der Regel nicht.
Eine asymmetrische Kündigungsfrist in den AGB habe ich auch noch nie gesehen.
Die meisten Anbieter haben aber in den AGB einseitige Änderungen ermöglicht, durch die der Kunde allerdings nicht benachteiligt wird - oder für den Fall zwingender Änderungen, die zum Beispiel gesetzlich gefordert sind.
Hast Du vielleicht die Rechnung nicht bezahlt?