Folgende Situation: Kunde bezog Entertain-Paket bei der Telekom mit Mindestvertragslaufzeit bis Mitte Mai 2016. Kunde beantragt im Januar 2016 Kündigung und Anschlussportierung über seinen Neuanbieter Easybell. Dieser bestätigte zunächst elektronisch und in Absprache mit der Telekom das Ende der Mindestlaufzeit als Portierungsdatum. Anschließend berichtete der Neuanbieter über technische Schwierigkeiten bei der Portierung von Entertain-Kunden auf Seiten der Telekom und stellt den Portierungsantrag aus diesem Grunde mehrere Male neu ein. Die tatsächliche Portierung fand schließlich erfolgreich am 11.10.2016 statt.
Nun steht in $46 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzt eigentlich klipp und klar, dass dem Kunden ab Beendigung des Vertrags bis zur finalen Übernahme durch den Neuanbieter eine Reduzierung der Anschlussentgelte zu den ursprünglichen Vertragskonditionen um 50% zusteht. Auf telefonische sowie eine schriftliche Anfrage per Einschreiben dem nachzukommen hat die Telekom gar nicht oder abweisend reagiert und immer wieder darauf verwiesen, dass sich die Vertragsdauer trotz fristgerechter Kündigung seitens des Kunden bis zur finalen Übernahme immer wieder automatisch verlängert hat („denn die Leistungen wurden ja uneingeschränkt zur Verfügung gestellt“).
Darüber hinaus wurden insbesondere für den Portierungsmonat Oktober, in dem die Leistungen faktisch nur 10 Tage abgenommen wurden, der volle monatliche Paketpreis berechnet.
Wie reagiert der Kunde hier am Geschicktesten. Welche Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung?
Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wurde abgelehnt, da die Versorgungsleistung nicht unterbrochen war. Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung oder beim Verbraucherschutz stehen dem effektiven Streitwert leider nicht entgegen.