Anbieterwechsel Telekom verzögert sich

Folgende Situation: Kunde bezog Entertain-Paket bei der Telekom mit Mindestvertragslaufzeit bis Mitte Mai 2016. Kunde beantragt im Januar 2016 Kündigung und Anschlussportierung über seinen Neuanbieter Easybell. Dieser bestätigte zunächst elektronisch und in Absprache mit der Telekom das Ende der Mindestlaufzeit als Portierungsdatum. Anschließend berichtete der Neuanbieter über technische Schwierigkeiten bei der Portierung von Entertain-Kunden auf Seiten der Telekom und stellt den Portierungsantrag aus diesem Grunde mehrere Male neu ein. Die tatsächliche Portierung fand schließlich erfolgreich am 11.10.2016 statt.

Nun steht in $46 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzt eigentlich klipp und klar, dass dem Kunden ab Beendigung des Vertrags bis zur finalen Übernahme durch den Neuanbieter eine Reduzierung der Anschlussentgelte zu den ursprünglichen Vertragskonditionen um 50% zusteht. Auf telefonische sowie eine schriftliche Anfrage per Einschreiben dem nachzukommen hat die Telekom gar nicht oder abweisend reagiert und immer wieder darauf verwiesen, dass sich die Vertragsdauer trotz fristgerechter Kündigung seitens des Kunden bis zur finalen Übernahme immer wieder automatisch verlängert hat („denn die Leistungen wurden ja uneingeschränkt zur Verfügung gestellt“).

Darüber hinaus wurden insbesondere für den Portierungsmonat Oktober, in dem die Leistungen faktisch nur 10 Tage abgenommen wurden, der volle monatliche Paketpreis berechnet.

Wie reagiert der Kunde hier am Geschicktesten. Welche Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung?
Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wurde abgelehnt, da die Versorgungsleistung nicht unterbrochen war. Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung oder beim Verbraucherschutz stehen dem effektiven Streitwert leider nicht entgegen.

Hallo,

Abstimmungsprobleme bie der Portierung und Terminfindung zählen nicht zur „Weiterversorgung mit vermindertem Entgelt“.

Letztlich beginnt der Ticker zu dem Termin, der zwischen den beiden Unternehmen als Stichtag ausgemacht wurde.
Irgendwann mal hat die Telekom die Portierung zu einem bestimmten Termin bestätigt. An diesem Termin endet die vertraglich verinbarte Leistungspflicht der Telekom. Scheitert die Portierung nun, muss die Telekom den Kunden nahtlos weiter versorgen, aber zum halben Preis.

Meistens scheitern Portierungen übrigens wegen Ungenauigkeiten beim Antrag. Wenn etwa ein Nachname einmal mit ss und einmal mit ß geschrieben wurde, wird wegen Nichtübereinstimmung eine Portierung abgelehnt.

Natürlich. Muss ja. Ist ja immer Vorauszahlung. Du bekommst bald eine Gutschrift über die Resttage des Oktober.
Wenn nicht: Anrufen.

Hallo
Hast Du dich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gewandt ?

Hier geht es doch um den Preisnachlass wegen der verspäteten Umstellung auf den neuen Anbieter.
Auf den hat man m.E. Anspruch, denn es ist nicht Kundenverschulden, was die Umstellung verzögert hat. Man hat doch rechtzeitig gekündigt…

Der Telekomvertrag hat sich auch nie verlängert ! Die Aussage ist falsch.

Klar hat man noch Telekomdienste genutzt, deshalb bezahlt man die ja auch, aber eben ermäßigt. Und zwar taggenau abgerechnet.

MfG
duck313

Laut Easybell war jeder Portierungstermin, insbesondere der 1. zum 17.05. von der Telekom bestätigt.
Das Problem ist ja auch, dass es als Kunde 0 nachvollziehbar ist, was die Anbieter da unter sich aushandeln. Ich habe auf beiden Seiten mehrmals auf allen Kanälen Informationen angefragt, habe aber nie verlässliche Antworten geschweige denn schriftliche Nachweise über auch nur irgendwas bekommen, und beide Seiten haben sich nur gegenseitig den schwarzen Peter zugeschoben.

Ja, genau so sehe ich das auch. Das war ein gestaffelter Vertrag, mit halber Grundgebühr im ersten Jahr und 3/4 im 3. Semester. Daher bin ich noch unwilliger, für die Unfähigkeit anderer geradezustehen und mir diesen für mich völlig überteuerten Tarif auf unbestimmte Zeit weiter andrehen zu lassen.

Ich bin gerade dabei dort einen Antrag zu verfassen, zumal mir Easybell auch dazu geraten hat. Ich bin nur unschlüssig, welches Kompromissangebot ich dort formulieren soll, und ob das nicht unter Schadensersatzforderung fällt, die von der Schlichtungsstelle grundsätzlich abgelehnt werden.