Andere Jobtätigkeit als angemeldet

Guten Tag Zusammen,
gehen wir mal von einem fiktiven Fall aus der im Berufsleben spielt.
Herr A. bewirbt sich bei Fam. B. als Nanny/Haushaltshilfe in seiner Heimatstadt.

Er bekommt den Job und macht diesen 3 Jahre. Da man bei dieser Tätigkeit tief in das private Leben Einblick erhält, könnte ich mir gar vorstellen, dass man sogar Freunde wird.
Zum Tätigkeitsfeld stelle ich mir folgende Arbeiten vor: Kinder hüten, Hunde hüten, Haus hüten wenn die Familie in Urlaub fährt, teilweise auch selbst mit in den Urlaub fahren, putzen.
Nun wird Herr A. krank. Nehmen wir etwas ernsteres wie z.B. Einen Bandscheibenvorfall. Arbeitet erstmal noch 2 Wochen fleißig weiter und darf sich anhören, er soll sich wegen den schmerzen nicht so anstellen.
Schließlich siegt der Schmerz und er geht zum Arzt. Eine längere krankschreibung folgt.

Die Freundschaft kippt. Aus der einst sehr guten Freundin und Chefin wird jemand, der sich nicht mal erkundigt wie es einem geht. Ich könnte mir noch vorstellen, dass es zu Ostern ein nettes Bild per WhatsApp gibt, auf dem der Osterhase ein Präsentkorb überreicht mit einem Schild: Herzlichen Glückwunsch, es ist eine Umschulung.

Herr A. bemerkt nun, das dieser Job, unter dieser Chefin , doch belastender war, als man immer dachte. Es geht langsam an die Psyche.

Um die Sache etwas interessanter zu gestalten, hat Herr A. Bei Einstellung einen vorläufigen Arbeitsvertrag unterschrieben. Berufsbezeichnung unbekannt „hat Herr A. vergessen“. Einen richtigen Vertrag hat er bis heute nicht Unterschrieben! Angemeldet ist er allerdings als Bürokraft in der eigenen Firma von Fam. B, in einer anderer Stadt.

Ich denke mal, Herr A. Hat momentan die Bestätigung vom Arzt, den Job als Nanny nicht mehr ausüben zu können. Diesen Job gibt es aber nicht auf dem Papier, da ist er eben diese Bürokraft.

Nun hat Fam. B. Die Nase voll und schreibt ihm, dass er sich nach Ablauf des Krankenscheins im Büro melden soll und aus Gründen der Umstrukturierung im Büro arbeiten soll.

Meine Frage dazu: Wie könnte der gute Herr da raus kommen? Kann der Arzt jemanden Berufsunfähig schreiben für einen Job den es auf Papier gar nicht gibt?
Was könnte das Arbeitsamt dazu sagen, wenn er nun kündigt? Ggfs. steht der ein oder andere Job in Aussicht, dies passt aber nicht mit der 3 monatigen Kündigungsfrist zusammen, auch ist eine Genesung der Bandscheibe nicht in Aussicht.

Was könnte man dem Herrn raten?

Der Arzt kann beschreiben, welche Arten von Tätigkeiten nicht ausgeführt werden können. Ob die zu einer typischen Arbeitsplatzbeschreibung passen ist dabe zweitrangig.

Für das Finanzamt? …

Woraus will er denn? Eine Aufhebung sollte bei beiderseitigem Willen kein Problem sein. Wenn eine Arbeit ist Aussicht steht, ist es dem Arbeitsamt egal. Als was eigentlich? Büro? Nany?

Danke für die Antwort.

Angemeldet als Bürokraft ist er überall. Finanzamt, Krankenkasse, auf der Abrechnung steht dies auch. Dieser Job als Nanny steht also nirgends geschrieben.

Er will raus aus dem Job. Das Problem liegt aber dabei, dass die generelle Aufnahme jeglicher Tätlichkeit noch lange dauern kann. Also auch der evtl. neue Job.
Würde er nun kündigen, läuft er doch Gefahr erstmal gesperrt zu werden.
Eine Aufhebung des Vertrages würde doch auch zu dieser führen.

Servus,

abgesehen davon, dass Du trotz vieler Worte nicht geschrieben hast, was

konkret bedeuten soll - und wenn es drum geht, wie man aus einem Arbeitsvertrag ‚rauskommt‘, ist es eben zentral wichtig, diesen zu kennen, sieht es ganz danach aus, dass Familie B keine Ahnung davon hat, wie leicht und einfach sie ihren Mitarbeiter A bei der vorliegenden Prognose krankheitsbedingt kündigen kann.

Es genügt vermutlich völlig, der guten Frau B mal § 23 KSchG zum Lesen zu geben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wie Herr A bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet ist, ist im arbeitsrechtlichen Binnenverhältnis zwischen Herrn A und seinem AG nachrangig. Für evtl. steuerliche und/oder sozialversicherungsrechtliche Folgen einer bewußten Falschmeldung mußt du andere experten in den jeweiligen Fachbrettern anfragen.

Wenn Herr A keine Tätigkeitsbeschreibung in seinem Arbeitsvertrag hat, kann der AG im Einzelfall so ziemlich jede Tätigkeit anweisen, sofern Herr A dafür geeignet ist. Es kommt dann darauf an, was Herr A konkret gearbeitet hat bzw. arbeiten soll.

Wenn Herr A einen Arbeitsvertrag - so lese ich Dein Posting- mit der Firma des AG hat und nicht mit dem AG als Privatperson, gelten für alle arbeitsrechtlichen Aspekte die üblichen Arbeitsbedingungen für die Firma - auch zB Schwellenwerte wie für § 23 KSchG.

Da Du in Deiner Fallschilderung sehr ausschweifend fast keine Fakten geliefert hast, wäre es schön, wenn Du - möglichst wenig ausschweifend - auf folgende Fragen antworten würdest:

  • Wer ist lt. Arbeitsvertrag Arbeitgeber des A - Herr B als Privatperson oder eine Firma/juristische Person ?

  • Was genau steht wortwörtlich (anonymisert) als Tätigkeitsbeschreibung in Herrn A’s Arbeitsvertrag ?

  • Hat der AG (egal welcher) Herrn A im Rahmen seiner Erkrankung ein BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX angeboten ?
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

  • Hat Herr A einen Antrag auf Schwerbehinderung/Gleichstellung gestellt ?

Falls Herr A bei der Firma des B angestellt ist:

  • welche Rechtsform hat die Firma ?
  • Gilt für die Firma ein Tarifvertrag (evtl. allgemeingültig) ?
  • Wieviel Beschäftigte hat die Firma insgesamt ?
  • Hat die Firma einen Betriebsrat ?

&Tschüß
Wolfgang

P.S.:
Dieser Ratschlag

hat auch einen unausgesprochenen „Umkehrschluß“: Zerschlagen sich die geschilderten „Alternativen“, dann muß A mit einer Sperrzeit rechnen, wenn er einen Auflösungsvertrag unterschreibt.

Hallo,

Kann der gute Herr diese Tätigkeit mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen ausüben?

Der Arzt kann nicht jemand berufsunfähig schreiben - lediglich arbeitsunfähig

Wer ohne wichtigen Grund selbst die Arbeitslosigkeit herbeiführt bekommt eine Sperrzeit. Ob das bei dem guten Herren zutrifft kann trotz wortreicher Schilderung nicht erkannt werden. Hier empfiehlt es sich, vor solch einem Schritt sich bei der Agentur für Arbeit beraten zu lassen. (Dies wäre ein Thema im Brett Arbeitsamt)

Gruß
Otto

Das verstehe ich nicht - warum kann denn B so leicht kündigen?

Servus,

wegen der Betriebsgröße: Wer bis zu zehn Arbeitnehmer beschäftigt, kann bei dieser Prognose ohne weiteres eine ordentliche Kündigung wegen Krankheit aussprechen, ohne dass ihn das KSchG dabei irgendwie bremsen könnte.

Auch wenn die ‚eigene Firma von Fam. B‘ mehr Arbeitnehmer haben sollte, ist für den arbeitsrechtlichen Zusammenhang nicht die Anmeldung entscheidend, sondern der offenbar bestehende ‚vorläufige Arbeitsvertrag‘.

Bei den vielen fehlenden Informationen könnte der Sachverhalt natürlich auch anders sein - daher die Einschränkung mit

Schöne Grüße

MM

OK,

ich hatte es so verstanden, dass auch der „vorläufige AV“ (Was das???) „auf die Firma“ gelaufen ist.
Steht da aber nirgends.

Kann der Arbeitnehmer, der ja ganz offenbar die Diskrepanz zwischen „offiziellem“ und reellen Arbeitgeber kannte, für sich gefahrlos dem Finanzamt einen Tip geben? Für B wäre das wohl auf jeden Fall unangenehm/teuer, wäre der AN aber nicht wegen Beihilfe mitschuldig?

Servus,

es dürfte extrem schwierig sein, hier einen Beihilfetatbestand zu konstruieren, aber es könnte schon gehen - falls sich ein Staatsanwalt dafür interessiert und falls sich ein Richter findet, der den Deckel nicht gleich wieder wegen Geringfügigkeit des Verschuldens zumacht. Bei ihrer Auftragslage und der der Gerichte finden es Staatsanwälte sonst eher amüsant, wenn die Bußgeld- und Strafsachenstelle eines Finanzamtes mit hinterzogenen Beträgen unter fünf Stellen ankommt.

Schöne Grüße

MM