Andere Nationalflagge als Bundesflagge (Adenauer) auf Segelyachten

Ich frage mich, ob eine private Segelyacht unter 10 Metern Länge (LÜA) eine andere Nationalflagge tragen kann, als die Deutsche , wenn der Eigner, die Eigner Deutsche sind?

Beispielsweise, wenn das Schiff in einem ausländischen Segelclub beheimatet ist?
Oder das setzen regionaler Flaggen, wie der Hamburgischen Flagge?
Oder das setzen der Europa-Flagge?

Welche Regeln gibt es hier?
Gruß
e.

Salve Erik,

die links:

http://www.ayc-jork.com/1997_Flaggenfuehrung.pdf
http://www.esys.org/esys/flaggen.html
http://www.dmyv.de/?id=389

sagen eigentlich alles.

Vereinsflaggen, regionale oder die Europaflagge haben
jedenfalls am Heck nichts verloren.
Die kann man an Backbord unterhalb der Saling anbringen.

An den gleichen Platz an Steuerbord gehört die Gastlandflagge.

Ciao,
Libero

Danke für Deine Antwort.

Die generellen Regeln des Flaggengesetzes sind mir geläufig. Meine Frage ist, ob es für Sportboote unter 10 Metern eine Ausnahme gibt , ähnlich wie bei Sportbooten auf Binnengewässern (Regel: Keine Flagge nötig, wenn Flagge am Heck, dann Bundesflagge)?

Oder andere Regelungen, wie die Übertragung des Schiffes auf einen Verein bspw. in Großbritannien, wie das bei den Schiffen des englischen Segelclubs in Kiel üblich ist - die tragen, soweit ich weiss den „Red Ensign“.

Gruß
Erik

Die Nationale ist ein Kennzeichen zur Registrierung eines Bootes,
ähnlich dem „D“ am Heck eines deutschen Autos.

Wenn Du in Italien oder Frankreich ein Auto mietest,
wirst Du wohl auch nicht das nationale Kennzeichen
mit einem „D“ oder sonstigem Wimpel überkleben?

Nebenbei, 10 Meter ist keine gesetzliche Limitierung!?

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