Hatte vor einem Jahr einen Unfall wobei mein Fersenbein hinüber war.Ohne OP war da nix.Im ersten Krankenhaus wohin ich mich wendete war ich mit dem behandelnden Arzt nicht einverstanden.Demzufolge habe ich zur OP und Behandlung das Krankenhaus gewechselt.Nun soll ich aber genau in das erste Krankenhaus zum Gutachten.Anzumerken sei noch das auch meine Tochter dort zum Gutachten musste und wir sehr um unser Recht kämpfen mussten da kein ordentliches Gutachten erstellt wurde.
Ich kann keine Frage erkennen aber dafür ist die Gkv zuständig um Ihnen ein anderes Krhs aufzuzeigen…
Hallo
teilen Sie Ihre Bedenken doch Ihrer Versicherung mit und bitten um ein anderes KH.
Mehr können Sie nicht tun.
Allenfalls in einem späteren Prozess dieses Gutachten durch ein Gegengutachten in Frage stellen lassen.
( Rechtsschutz ! )
Danke für die Info.Habe soeben mit der Versicherung gesprochen und die wollen uns ein anderes KH geben.Haben meine Bedenken geteilt.
na also - geht doch
gruß
johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de
Danke für die Info.Habe soeben mit der Versicherung gesprochen
und die wollen uns ein anderes KH geben.Haben meine Bedenken
geteilt.
Soweit die Mitteilung. Hast du auch eine Frage, oder sollte ich die Fakten nur z. K. nehmen…?
Hallo Laferree,
Die Unfallversicherung hat zwar das Recht ein Gutachten zu fordern, jedoch müssen sie hierzu, lt. Bedingungen der Unfallversicherung, bis zu drei Vorschlägen zum Gutachter machen, wovon Sie sich einen aussuchen können.
Jedoch wird dies meist nicht eingehalten und nur verlangt dort zum Gutachter zu gehen.
Also, Sie können den Gutachter sehr wohl ablehnen und von der Versicherung die Benennung eines anderen Gutachter verlangen.
Gruß Lars
Danke für die Antwort.Habe heute schon mit der Versicherung telefoniert und ich soll einen anderen Gutachter bekommen.Ging alles ohne Probleme.
Gruß Laferree
Ich wollte wissen ob ich den Gutachter ablehnen kann.Hat sich jetzt aber schon zum positiven gewandelt da ich schon mit der Versicherung gesprochen habe.Bekommen einen anderen.
Soweit die Mitteilung. Hast du auch eine Frage, oder sollte
ich die Fakten nur z. K. nehmen…?
Sie können einen anderen Gutachten beantragen mit dem Hinweis, die evtl. Mehrkosten für die gefahrenen Kilometer selbst zu tragen!
Hatte vor einem Jahr einen Unfall wobei mein Fersenbein …
Grundsätzlich kann die Versicherung einen Gutachter bestimmen. Wenn das Ergebnis nicht wie gewünscht ausfällt und man was anderes erwartet hat, kann man sich natürlich mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen und einen eigenen Gutachter beauftragen (und bezahlen).
Wenn es gewichtige Gründe gibt, greif doch mal einfach zum Telefonhörer, ruf Deine Versicherung an und sage, dass Du aufgrund früherer Erfahrungen mit dem Arzt kein Vertrauen hast und gerne zu einem anderen möchtest.
Vielleicht ist es ja kein Problem und die können Dich zu einem anderen schicken.
Wenn sie darauf bestehen mußt Du natürlich dahin, das zählt zu Deinen Mitwirkungspflichten sonst verwirkst Du den Anspruch auf eine Versicherungsleistung.
Gruß Dirk
…sorry, hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Vielleicht jemand anderes aus der Runde?
Beste Grüße
tripleZ
Hallo
Klingt so, als ob die ganze Schose schon gelaufen ist.
Die Versicherung wird Dir den Gutachter (notfalls auf Anfrage) namentlich benennen. Oft kommen die begutachtenden Ärzte auch aus anderen Regionen in ein bestimmtes Krankenhaus oder Ärztehaus, um von dort aus ihre Gutachten zu erstellen.
Bist Du mit einem Gutachter nicht einverstanden, so ist es möglich sich von der Versicherung noch andere Gutachter mit anderen Standorten benennen zu lassen, um dann dort einen Termin war zu nehmen. Da die Versicherungen in ganz Deutschland versichern, haben sie auch in ganz Deutschland „ihre Amtsärzte“. Die Ärzte sin in der Regel für mehrere Versicherungen tätig.
Ich hoffe ich konnte Dir mit meiner Antwort, zumindest für die Zukunft, helfen.
Viele Grüße
igel2222