Anderen Medikamente geben?

Macht man sich strafbar, wenn man jemand anderem z.B. Ibuprofen 600 gibt? Also demjenigen nur anbietet und der will das auch?

Bei Erwachsenen ?

Nein

Hallo,

ganz so einfach ist das nicht. Ich habe auch volljährige Schüler, trotzdem darf ich ihnen keine Medikamente geben.

Hier steht das z. B. auch (S. 28 unter der Überschrift "Umgang mit Medikamenten und andere Interventionen)):
http://www.bzga.de/pdf.php?id=b50e75b047e2c2bd22e3d2e6042e3499

Gruß
Christa

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Du bist, glaube ich, Lehrerin ?

Das ist doch wohl klar und fast selbstredend, dass da ganz andere Vorgaben gelten als wenn mein Verwandter beim Besuch fragt „Hast Du mal ne Kopfschmerztablette ?“

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Das war jetzt nicht so schwer, da ich von Schülern schrieb. :wink: Aber eben weil das oben völlig zusammenhangslos gefragt wurde, habe ich auf diesen Sonderfall hingewiesen. Und ich bin mir sicher, dass ist nicht jedem Klar.

Gruß
Christa

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Das gilt auch, wenn mich zB Kollege oder Mitarbeiter nach einer Aspirin fragt … ich darf ihm/ihr nichts geben sondern muss ihn/ sie an Arzt/Apptheke verweisen - obwohl die alle deutlich >18 sind

Wurden wir von Betriebsarzt auch gerade erst wieder dsrauf hingewiesen

Strafbar macht man sich vielleicht nicht, wenn man bloß helfen will und einer Freundin mal eine Aspirin rüberschiebt.

Ibuprofen 600 sind aber verschreibungspflichtig. Das hat auch seinen guten Grund. Und das weißt Du auch , sonst hättet Du ja keine zum Hergeben. Damit beantwortet sich Deine leichtsinnige Überlegung hoffentlich von selbst.

Hast Du mal den Beipackzettel mit den möglichen Nebenwirkungen gelesen? Und bedacht, wie sich dieser geballte Wirkstoff auf „einen anderen“ auswirken könnte, dessen körperlichen und gesundheitlichen Zustand Du nicht kennst?

Und dürfte man es jemandem geben, wenn man Arzt ist, aber ohne Rezept und der andere nicht offiziell sein Patient ist in der Praxis?

Oh mann, komm doch mal mit der ganzen Geschichte rum. Hier fetzen sich gerade Leute wegen dir!

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Als Arzt wüsste man das, also ist das für dich irrelevant, da du offensichtlich kein Arzt bist.

Das letzte war reines Interesse -.-

nein, als Privatperson (also Nicht-Apotheker) nicht, solang die Mittel nicht unters Betäubungsmittelgesetz fallen und man kein Geld dafür verlangt.

Die Erklärung dazu gibts hier: https://openjur.de/u/357871.html

Das gegen Geld zu machen ist nicht erlaubt, wird aber auch gemacht, da das derzeit nicht streng verfolgt wird, Es gibt jedoch seit Jahren Bestrebungen dazu, das klarer zu regeln:

Grüße, Bernhard.