Änderung Anpassung Kleinreparaturen

Zum Mietvertrag von 2007 wurde uns eine Änderung bzw. Anpassung der Kleinreparaturen per Schreiben vom Vermieter
mitgeteilt.
Bisher war die Verpflichtung bis 52 € Einzelreparatur und für eine jährliche Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu
8% der Jahresnettomiete, höchstens jedoch 154 € im Jahr vereinbart.

Die neue Anpassung umfassen Schäden bis 100 € je Einzelreparatur und für eine jährliche Gesamtsumme aller Einzelreparaturen
von bis zu 6% der Jahresnettomiete.
Ist das so korrekt?

Naja, wir sind da immer noch weit von dem entfernt, was in den Bereich der Instandhaltung ginge, was also definitiv Sache des Vermieters wäre. Aber: was heißt denn hier mitgeteilt? Der Mieter hat einen Mietvertrag unterschrieben, der nicht einseitig durch den Vermieter geändert werden kann. Ohne Zustimmung des Mieters ändert sich also erst einmal nichts.

Gruß
C.

Uns ist letzte Woche ein Schreiben mit zig Änderungen ins Haus geflattert :confused:
Wenn wir diese Ablehnung mit einer Frist nicht schriftlich anzeigen, so würde unsere Zustimmung gelten.
Der Mietvertrag mit dem bisherigen Wortlaut der Kleinreparaturen besteht seit 2007, müsste durch die neue Anpassung nicht
ein neuer MV aufgesetzt werden oder ist so ein „Anpassungsschreiben“ eigentlich rechtens?

Ich nehme an, dass die Kleinreparaturen imm Mietvertrag geregelt sind und dort auch diese Summen und Grenzen stehen.
Der Vermieter möchte also durch eine einseitige Erklärung den Mietvertrag ändern?

Die Grenzen sind an sich korrekt, 100€ je Einzelfall sind nicht zu beanstanden (es gab schon ein 2017er Urteil, was 120€ als „Kleinreparatur“ bezeichnete).
Ebenso ist die jährliche Deckelung auf 6% in Ordnung.

Aber nochmal. Der Vermieter ist nicht euer Kaiser. Er kann sowas nicht „per Erlass“ festlegen.

Interessant wären die genauen Formulierungen im alten Mietvertrag und in der neu vorgelegten Version.
Vielleicht ist die alte Version auf Grund einer fehlenden Definition der unter die Klausel fallenden Wohnungsgegenstände komplett unwirksam.

Schweigen als Zustimmung zur Vertragsänderung? Nein, da macht es sich jemand sehr, sehr einfach.

Normal nicht.
Ich könnte mir vorstellen, dass im MV steht
„Vertragsbestandteile können vom Vermieter nach eigenem Ermessen durch einseitige schriftliche Willenserklärung geändert werden, wenn dem Mieter eine 14tägige Widerspruchsfrist eingeräumt wird. Sofern kein Widerspruch erfolgt, gilt die Vertragsänderung als angenommen.“

Über so eine Klausel würde sich dann der Richter eventuell totlachen, dann kommt der Vermieter in den Knast - und das wollen wir doch nicht.

Wenn ich richtig rechnen kann, ist die neue Regelung doch von Vorteil für den Mieter, entscheidend ist doch die Gesamtsumme der Jahresnettomiete.
Ok ich bin jemand, der nicht für jede Keinigkeit einen Handwerker ruft und weitgehend nur Materialkosten hat. Wasser, Gas und Strom fasse ich natürlich nicht selber an.

Wer für alles einen Handwerker braucht, für den ist das natürlich von Nachteil, weil praktisch jede Arbeit bereits über dem Satz einer Einzelreparatur von 52€ liegt.
So hat wahrscheinlich auch der Vermieter gerechnet.

Was?
52€ ist ein Betrag, der bei praktisch jeder Reparatur überschritten werden dürfte.
Eine Reparatur über 52€ ist dann keine Kleinreparatur mehr, sie wird dann vollständig vom Vermieter bezahlt.

Hier besteht eine klare Verschlechterung für den Mieter.

Dann begrenzte die alte Klausel auf 8% der Jahresmiete, höchstens aber 154€ im Jahr.

Die neue kennt keine Deckelungssumme in Euro, sondern nur noch in Prozent.
Nimm doch mal 350€ Miete an, 4200€ im Jahr, da sind 6% 252€.
Auch hier eine Verschlechterung.

Nur wenn die Nettomiete unter 214€ im Monat liegt, ist die 6%-Regel günstiger als 154€ im Jahr.

Nebenbei bemerkt kann es sogar sein, dass die alte Klausel irgendwo fehlerhaft ist und gar nicht wirksam war.

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Vielmals sorry, der Dislake von mir war ein Fehler! Ich wollte positv!
Wende mich jetzt ans Team, dass der weg kommt. ramses90

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Danke nett von dir.
Ich finde die Dislike- Funktion und die planlose Benutzung derselben ohnhin ziemlich hirnlos. Kann man ja umgehen, indem man nur Unterbeiträge schreibt :smile:
Mit wären 6% Kostenbeteiligung lieber als 8%. ZurDiskussion steht die höchstens- Klausel und die wahr natürlich für den Vermieter dumm, da sie die Inflation nicht berücksichtigt.
Missbrauch ist auf Mieter- wie auf Vermieterseite möglich.

Also erstens ist die Regelung nicht für den Mieter von Vorteil, wie schon vorgerechnet wurde. Zweitens sollte man dem Vermieter gleich mal den Zahn ziehen, daß sich Änderungen am Mietvertrag durch einseitige Erklärung vornehmen lassen. Falls man dem Kollegen das durchgehen läßt, hat man beim nächsten mal auf einmal wirklich wichtige Dinge als einseitige Erklärung auf dem Tisch und dann geht die Diskussion erst richtig los („beim letzten mal haben Sie doch auch…“).

Und drittens ist die Instandhaltung Vermietersache. Es ist zwar möglich, daß man Reparaturen an Bestandteilen der Mietsache, die dem direkten und ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen, teilweise bzw. abhängig von der Höhe und der Häufigkeit, auf den Mieter umwälzt. Ich persönlich sehe das als Vermieter so, daß diese Klausel dazu dient, den Mieter davon abzuhalten, die Wohnung zu verranzen. Wenn man aber aktiv an der Klausel herumschraubt, erweckt das den Eindruck, als plane der Vermieter auch, diese anzuwenden. Auch aus dem Grunde sollte man der Änderung nicht zustimmen.

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Sorry @ramses90,
rückgängig machen kann ich es leider nicht.

Schöne Grüße,
Dominik vom www Team

Korrigiert :slight_smile: