Mein Arbeitgeber hat mir eine nachweislich unberechtigte Abmahnung ausgesprochen gegen die ich anwaltlich vorgegangen bin.
Völlig überraschend habe ich daraufhin eine ordentliche Kündigung erhalten.
Daraufhin hat mein Anwalt Kündigungsschutzklage erhoben.
Mir ist klar, dass das Verhältnis zerrüttet ist und ich mich mit einer Abfindung zufrieden geben sollte.
Trotzdem interessiert mich, ob der Arbeitgeber bei erfolgreicher Wiedereinstellungsklage sagen könnte, dass es meinen Arbeitsplatz nicht mehr existiert (da würde er sich sicherlich was diesbezüglich überlegen) und keine adäquate Stelle für mich hat. Könnte er mich auf eine „schlechtere“ Stelle setzen und mir per Änderungskündigung Lohn kürzen?
Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten.