Änderungskündigung oder Änderung am Arbeitsvertrag

Hallo,
nehmen wir mal an, dass ein gemeinnütziger Verein mit seinen „Mitarbeitern“ einen Arbeitsvertrag geschlossen hat. Unter „Honorar“ ist zu lesen, „18 Euro pro 45 Minuten“.
Nehmen wir mal an, dass der Verein nun den Angestellten mehr Honorar zahlen möchte und die Arbeitszeit zu senken so dass zukünftig nun „20 Euro pro 30 Minuten“ gezahlt würden.

Müsste der Verein in diesem Fall eine Änderungskündigung aussprechen oder würde es reichen, wenn der Verein „nur“ eine Änderung zum Arbeitsvertrag verschickt ???

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Daniel

Echte Mitarbeiter? Oder warum in Anführungsstrichen?

Honorar ist in einem Arbeitsvertrag eher unüblich.

Falls es ein Honorarvertrag mit freien Mitarbeitern ist, reicht eine Zusatzvereinbarung.
Ist es ein echter Arbeitsvertrag, mögen sich bitte @Guido_ oder @Albarracin dazu äußern.

Nur mal so als kleiner Anstoß. Es ist der Rentenversicherung vollkommen egal, was man über einen Vertrag bei selbständiger Beschäftigung schreibt. Geprüft werden die tatsächlichen Gegebenheiten. Und da können auch mal schnell unschöne Ergebnisse kommen.

Soon

Hallo,

wenn es sich tatsächlich um einen Arbeitsvertrag handelt, dann ist auch für die geschilderte Änderung grundsätzlich eine Änderungskündigung notwendig. Allerdings kann ein Arbeitsvertrag natürlich jederzeit geändert werden, wenn sich beide Vertragsparteien einig sind.

Allein das einseitige Versenden einer Änderung durch den (AG (Verein) ist rechtlich völlig unwirksam.

&Tschüß
Wolfgang

Also.
Bei den „Mitarbeitern“ handelt es sich um Honorarkräfte / Frei Mitarbeiter.

Hallo,

zuerst schreibst du von Arbeitsvertrag, jetzt von Honorarkräften. Geht es jetzt auch mal ein bißchen exakter ? Oder reden wir dann am Ende noch über eine Übungsleitervergütung ?

Sorry, aber bei derartig hingerotzten Erklärungshäppchen habe ich dann keine Lust mehr.

1 Like

Deswegen frug ich ja.

Nunja, du bist vom Fach, ich auch (wenigstens ein bisschen :wink:) und ich habe festgestellt, dass viele, viele Menschen mit den Begrifflichkeiten Schwierigkeiten haben. Deswegen gibt es ja auch noch so viele Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer über den Tisch ziehen können, einfach, weil die Leut’ es nicht besser wissen.

Soon

Also doch! Kein Arbeitsvertrag, keine abhängige Beschäftigung. Da ihr auf Augenhöhe verhandelt, gilt hier das Arbeitsrecht nicht.
Ihr könnt machen, was ihr wollt. Ihr müsst euch nur einig sein. Ein kleiner Zusatzvertrag reicht. Dafür muss nicht der ganze Honorarvertrag geändert werden und schon garnicht gekündigt werden.
Ich empfehle, diese Änderungen schriftlich niederzulegen mit Unterschrift von beiden Seiten.
Merke, alles, was man im Vorfeld schriftlich niedergelegt hat, darüber braucht man sich später nicht streiten.

Soon

eigentlich egal, es bedarf stets der zustimmung des vertragspartners für die wirksamkeit einer änderung. unabhängig von der vertragsart.

grundregel.

pasquino