Andienung im Zusammenhang der StVO/StVG

Guten Tag,
wer kann mir den Begriff „Andienung“ im Zusammenhang der StVO/StVG erklären?
Konnte weder hier was finden, noch den Begriff ergooglen.
Dankeschön im Voraus.

Guten Tag,
wer kann mir den Begriff „Andienung“ im Zusammenhang der
StVO/StVG erklären?
Konnte weder hier was finden, noch den Begriff ergooglen.

um welchen paragrafen geht es denn ?
den begriff gibt es etwa auch im schuldrecht („Recht zur zweiten andienung“)

Es geht um eine Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG und §49 StVO., die vielleicht auf der einen Seite zu Recht besteht. Wenn es aber bei dem Wort „Andienung“ um die Bezeichnung einer Örtlichkeit geht, sieht die Sache schon gaaanz anders aus.

Es geht um eine Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG und §49
StVO., die vielleicht auf der einen Seite zu Recht besteht.
Wenn es aber bei dem Wort „Andienung“ um die Bezeichnung einer
Örtlichkeit geht, sieht die Sache schon gaaanz anders aus.

in keiner der beiden vorschriften kommt das wort „andienung“ vor

Ja, das wußte ich. Aber unser hiesiges Ordnungsamt weiß das scheinbar nicht. Aber wie schon weiter oben geschrieben, es geht um die Erklärung für das Wort „Andienung“. Und ehe ich das nicht weiß, kann ich mich auch nicht auf die Hinterbeine stellen und gegen die Sache Einspruch erheben.

Mittlerweile bin ich mir aber fast sicher, dass damit ein Zuweg, Zufahrtsstraße, Anrainerstraße/sträßchen o.ä. ist.

Das wiederum ist hier bei uns in pPrivatbesitz und da hat das Ordnungsamt gar nichts zu kamellen. Nur wie gesagt, ich bin mir nicht sicher.

Das wiederum ist hier bei uns in pPrivatbesitz und da hat das
Ordnungsamt gar nichts zu kamellen. Nur wie gesagt, ich bin
mir nicht sicher.

Hi,

geht es hier darum das ein privates Sträßchen oder Weg dem öffentliche Verkehr gewidmet ist?

Wenn ja, suche mal unter Widmung und Andienung, da dürfte ein Licht aufgehen. Erklärt dann wohl auch die Sache mit den Kamellen.

Q-Gruß

Danke der Antwort, aber nein, darum geht es gar nicht.