Androhung auf Schulauschluss

Unser Sohn ist Schüler auf einem Gymnasium in Baden-Württenberg. Er wurde vor einem Jahr 2 mal beim selben Lehrer beim Abschreiben von einem Spickzettel erwischt was mit der Note 6 geahndet wurde. Nun ein Jahr später und eine Klassenstufe höher hat er in einem Deutschaufsatz von der Lektürenhilfe abgeschrieben was aufgeflogen ist und daraus salutierte die Note 6. Allerdings genügte dies der Schule nicht und er bekam die Androhung auf eine Schulausschlus mit der Begründung da er berreits ein „Wiederholungstäter“ sei. Natürlich war sein Verhalten nicht klug, aber dennoch erscheint mir eine Androhung auf einen Schulausschluss ziemlich hart, da er schon genung gestraft ist mit der 6 in seinem Deutschaufsatz.
Vielleicht habt ihr ein paar nützliche Informationen und ob diese Handlung von der Schule rechtlich gerechtfertigt ist.

Also, rechtlich kenne ich mich da leider garnicht aus aber ich finde die Androhung zu hart. Auch der Fakt, dass zwischen beiden Fällen einige Zeit vergangen ist, sollte beachtet werden.
Ansonsten vielleicht mal bei Landesgesetzen zum Thema Schule schlau machen.

Hallo!

Das Gesetzt lautet folgendermaßen:

Auf Grund der Schulpflicht ist der Schüler nicht nur zur pyhsischen Teilnahme am Unterricht, sondern auch zur Mitarbeit am Unterricht verpflichtet. Soweit sich Schüler einer Mitarbeit verweigern, kommen sowohl Ordnungsmaßnahmen in Betracht, welche geeignet scheinen, den Schüler zur Mitarbeit zu bewegen als sich auch die fehlende Mitarbeit in den Noten widerspiegeln kann und letztlich auch zur Nichtversetzung bzw. zum Schulausschluss führen kann.

Es ist nicht leicht einen Schüler auszuschließen! Am Besten wäre es, sich direkt mit dem zuständigen Schulamt in Verbindung zu setzten. Nach Lösungsvorschlägen fragen. Dabei betonen dass das Verhalten des Kindes absolut inaktzeptabel war - es allerdings eher als Rache anmutet das Kind von der Schule zu schmeissen. Schulämter handeln in erster Linie im Sinne der Eltern!!

LG
Solly

Hallo kii99,

die Antwort auf Deine Anfrage muss etwas weiter ausgeholt werden.

Grundsätzlich haben Lehrer, aber auch Schüler Pflichten. Dazu gehört auch, sich an Schulordnungen, aber vor allem an Prüfungsordnungen zu halten. Spicken ist, egal wie man es dreht, nunmal strafbewehrt. Bei Examina wohl auch mal mit Betrugsanzeigen. Also Finger weg vom Betrügen.

Nichts desto Trotz ist Spicken, auch wenn es wiederholt geschieht, kein Ausschlussgrund aus der Schule.

Gem. § 90 Abs. 6 des Schulgesetzes Baden-Württemberg kann ein Schüler nur dann vom Schulunterricht an dieser Schule ausgeschlossen werden, wenn er durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten (darunter kann man Spicken subsumieren) auffällt UND dadurch die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer gefährdet. Dies sehe ich hier in diesem konkreten Fall als nicht erfüllt an. Die Aufgaben der Schule bestehen grundsätzlich in der Durchführung der Lehre unter Vermittlung des entsprechenden Lehrauftrages und einer etwaigen humanistischen Erziehung der Schüler. Dies schließt natürlich auch disziplinarische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der schulischen Ordnung ein.

Durch, wenn auch wiederholtes, Spicken sehe ich jedoch nicht diesen Generalauftrag der Schule gefährdet, zumal der Schule ja bereits disziplinarische Mittel wie eben die Vergabe der Note 6 zur Verfügung stehen.

In § 90 Abs. 2 des gleichen Gesetzes ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwendender Mittel explizit aufgeführt. Dies bedeutet, dass in sogenannter Aufstufung diszipliniert wird. Also erst das Gespräch mit dem Ziel der Verhaltensänderung (§ 90 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2), dann Nachsitzen, Klassenwechsel, zeitweiliger Ausschluss (§ 90 Abs 3 Nr. 2 a - d). Erst dann kommen, unter Einberufung der Klassenkonferenz, schwerwiegendere Maßnahmen in Betracht. Der Schulausschluss ist dabei das letzte Mittel, also Ultima Ratio. Mehr geht nicht.

Im konkreten Fall wurde der Schulausschluss gem. § 90 Abs. 3 Nr. 2 f SchG Ba-Wü angedroht. Wenn also vorher keine milderen, gleich geeigneten Mittel wie Eltern-Lehrer-Gespräche, Nachsitzen, temporärer Schulausschluss für 4 Tage etc. durchgeführt wurde, verstößt meines Erachtens diese sofortige Androhung gegen das Schulgesetz und kann mit Beschwer belegt werden. Das solltest du auch tun.

Ich hoffe, ich konnte helfen, nimm dir aber einen Rechtsanwalt dieses Fachgebietes, wenn die Situation sich so nicht klären lässt.

MfG Daniel

Ich weiß nicht, was Sie erwarten! Ihr Sohn hat 3x bewusst betrogen und daraus absolut nichts gelernt. Die „6“ als Strafe wirkt also überhaupt nicht bei Ihrem Kind. Also bleiben nur härtere Strafen. Als Erwachsener hätte er sich schon vor Gericht verantworten müssen. Wie lange wollen Sie das Verhalten Ihres Kindes noch beschönigen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wir wollen das Verhalten unsere Sohnes gar nicht länger beschönigen. Jedoch ist Fakt das die Schule in diesem Fall völlig übertrieben reagiert hat. Den laut Schulrecht in Baden-Württenberg gilt

Im konkreten Fall wurde der Schulausschluss gem. § 90 Abs. 3 Nr. 2 f SchG Ba-Wü angedroht. Wenn also vorher keine milderen, gleich geeigneten Mittel wie Eltern-Lehrer-Gespräche, Nachsitzen, temporärer Schulausschluss für 4 Tage etc. durchgeführt wurde, verstößt die verhängte Strafe ganz klar gegen das Gesetz.
Und wozu sind Eltern da wen man seinem Kind nicht die Unterstützung bietet die es benötigt??
Man brauchs sich auch von einer Schule nicht alles gefallen lassen.

Hallo Daniel!
Erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Bewertung des Falls du hast uns dadurch eine riesen Schritt weitergeholfen. Jedoch bräuchten wir noch einmal ihren Rat. Lassen sie sich bitte nicht von dem langen Text abschrecken.

Hier mal etwas genauer die Umstände. Bei dem besagten Deutschaufsatz handelte es sich um eine Gedichterörterung sowie ein Textausschnitt aus Michael Kohlhaas der zu interpretieren war. Der Aufsatz wurde in der kompletten Jahrgangsstufe 11 (min 60 Schüler) in einem Klassenzimmer geschrieben. Aufsicht über die 60 Schüler hatte ein einziger Lehrer. Weiter zu erwähnen ist außerdem das der Deutsch Lehrer in der Klasse meines Sohnes zuvor die Gedichts Autoren sowie die Epoche gesagt hatte von denen eventuell ein Gedicht drankommen könnte. Natürlich ist die heutige Generation nicht auf den Kopf gefallen und so sind mehrere Schüler (12 Stück davon alle in der Klasse meines Sohnes vertreten) auf die Idee gekommen sich Gedichtinterpretationen aus dem Internet auszudrucken und mit in die Arbeit zu nehmen. Natürlich war es kein Problem diese vorgefertigten Gedichtinterpretationen während des Aufsatzes bei einer Aufsicht für 60 Schüler herauszuholen und mehr oder weniger abzuschreiben.
Dem deutsch Lehrer ist es beim korrigieren natürlich aufgefallen das sowohl Gedichtinterpretationen als auch Ausschnitte aus der Lektürhilfe seitenweis 1 zu 1 übernommen wurde. Da dies aber in dieser Häufigkeit sprich 12 Schüler von 25 aufgetreten ist, ist es sozusagen ein handfester Schulskandal. Der Deutsch Lehrer war aufgrund dieser Vorfälle nicht mehr bereit die Klasse zu unterrichten bis sich die schuldigen freiwillig melden. Nachdem sich die freiwilligen gemeldet haben, wurden die Aufsätze korrigiert und je nachdem wie viel man übernommen hatte mit 2-3 Noten Abzug oder mit 6 bestraft. Bis dahin war die Sache damit erledigt. Jedoch kamen auf meinen Sohn weiter Maßnahmen zu da er als „Wiederholungstäter“ gilt durch die Vorfälle ein Jahr zuvor.
Heute hatten wir also unser erstes Gespräch in diesem Zusammenhang. Zum Glück wurde von der Androhung auf Schulausschluss laut § 90 Abs. 3 Nr. 2 f SchG Ba-Wü Abstand genommen. Doch dafür wurde eine Androhung auf Unterrichtsausschluss laut § 90 Abs. 3 Nr. 2 f SchG Ba-Wü beschlossen.
Doch mir erscheint diese Maßnahme dennoch zu hart da zum einen Fehler auf Seiten der Schule gemacht wurden da man keine 60 Schüler in einem Raum mit nur einer Aufsicht eine Arbeit schreiben lassen kann ohne ernsthaft zu erwarten das niemand einen Täuschungsverssuch vornimmt. Zum anderen Fehler auf Seiten des Deutsch Lehrers begangen wurden da er vor dem Aufsatz die Autoren des Gedichts sowie die Epoche bekannt gegeben hat, und somit indirekt das bewusste Täuschen gefördert hat. Außerdem ist noch zu erwähnen das mein Sohn ja nicht der einzige war sonder insgesamt 12 Schüler aus seine Klasse eine Täuschungsversuch vorgenommen haben. Meiner Ansicht nach möchte man nun von Seiten der Schule ein Exempel statuieren sprich er soll als Beispiel dafür gelten was passieren kann wen so etwas nochmal passieren sollte.
Wir haben übermorgen noch einmal ein Gespräch. Es wäre wirklich sehr nett von ihnen wen sie uns einfach mal ihre Meinung schreiben würden. Oder einen Ratschlag ob wir gegeben falls diese Strafe einfach akzeptieren sollten.

Mfg kii99

Ihr Sohn hätte diese ganzen Bestrafungen bereits bei den ersten zwei Betrugsversuchen erhalten müssen. Mitunter sind Lehrer zu nett und hoffen auf Einsicht des Schülers und Unterstützung der Eltern. In diesem Fall kam weder das eine noch das andere. Nun ist das Geschrei groß und die Einsicht klein. Eine Androhung ist ja wohl noch kein Rausschmiss und sollte sowohl Ihren Sohn und auch Sie dazu bringen ihr Verhalten zu überdenken und vor allem zu verändern. Ein guter Zeitpunkt für eine Kehrtwendung! Man sollte es sich nicht immer so leicht machen und die Schuld bei der Schule und den Lehrern suchen. Tatsache ist, dass Ihr Sohn bereits 3x ein Fehlverhalten an den Tag gelegt hat, welches bereits früher härter bestraft hätte werden müssen. Sich jetzt die Hände zu reiben und zu denken: Ätsch, ihr haltet euch nicht an den Ordnungsmaßnahmenkatalog und das geht laut Schulgesetz nicht.
Genau diese Einstellung macht es Lehrern heute so schwer, noch mit Kindern und Jugendlichen vernünftig zu arbeiten. Hätten die „bösen“ Lehrer sich nämlich an diese Vorschriften gehalten, wäre Ihr Sohn spätestens jetzt aus der Schule ausgeschlossen worden.

Hallo kii99,

schön das meine Antwort geholfen hat. Zu aller Erst - lange Texte schrecken mich nie ab :smile:

Zu diesem Problem gibt es folgendes auszuführen:

Im Grunde ist die Durchführung der Prüfung, also die technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung einer Abiturprüfung, durch das jeweilige Gymnasium zu realisieren.
In den einschlägigen Gesetzen bzw. Verordnungen finden sich über die Durchführung der Prüfung, also die Ausstattung, Aufsicht etc. keine eindeutigen Hinweise.

Grundsätzlich, und das galt zumindest bei meinem Examen, soll gewährleistet sein, dass Täuschungsversuchen durch eine ausreichende Anzahl von Aufsichtspersonen entgegengewirkt wird. Dies folgt schon aus der sog. teleologischen Auslegung der Verordnung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife des Landes BaWü. Nach dieser Auslegungsmethode ist diese Verordnung nur dann „sinnvoll“, wenn es gleiche bzw. gleichartige Bedingungen für alle Prüflinge gibt, so auch gleichgerechte Bedingungen durch Verhinderung der Vorteilsverschaffung Einzelner durch Betrug.

Damit ist es fraglich, ob eine einzige Aufsichtsperson, bei welcher es sich ausgerechnet um den Fachlehrer handelt, ausreicht. Ich meine - nein, aber wie schon beschrieben, das organisatorische muss die jeweilige Schule selbst regeln. Da ist wohl keine Beschwer erfolgreich.

Was das Ansagen des Prüfungsthemas angeht, so muss, mit ebendieser teleologischen Auslegung gesagt werden, dass hier die Bedingungen für alle Prüflinge wohl gleichartig waren. Denn alle haben diese „Hilfestellung“ erhalten. Ob dies natürlich dem hehren Ziel einer Abiturprüfung entspricht, mag dahingestellt sein, angreifbar ist es nicht.

Problematisch wird jedoch die Einzelbestrafung bzw. das statuierte Exempel an Ihrem Sohn. Denn wie bereits im vorherigen Posting vom 23.03.2010 beschrieben, kann selbst die Androhung des Unterrichtsausschlusses gegen geltendes Recht verstoßen. Nämlich dann, wenn die Intention, also die Zielsetzung der Androhung in der Verübung eines Exempels besteht, mithin der Abschreckung anderer Schüler dienen soll. Dies gibt das Schulgesetz nicht her. Die disziplinarischen Maßnahmen sollen, und das sagt schon der Name aus, den einzelnen Schüler disziplinieren. Nicht jedoch als „Pranger“ dienen.

Was die Bestrafung der anderen Schüler angeht, welche diese Täuschung unternommen haben, so muss hier der geflügelte Satz gelten, dass es im Unrecht keine Gleichbehandlung gibt. Jedoch muss, schon aus Verhältnismäßigkeitsgründen, abgewogen werden, ob nicht doch alle Täuschenden bestraft werden oder die Bestrafung auf Grund des merkwürdigen Prüfungsverhaltens der Schule ausgesetzt wird.

Ich meine, die Bestrafung erfolgte bereits bei allen täuschenden Schülern, also auch bei Ihrem Sohn, durch die Herabsetzung der Noten oder die Vergabe der schlechtesten Note. Hier kann argumentiert werden, dass nunmehr bei Ihrem Sohn eine Doppelbestrafung durchgeführt wird, welche de lege lata nicht erlaubt ist.

Weiterhin ist die Bestrafung eines Einzelnen mit Androhung des Ausschlusses kein geeignetes Mittel, um zukünftige Täuschungen zu unterbinden. Die anderen täuschenden Schüler werden dementsprechend nicht bestraft und müssen eine derartige einschneidende Maßnahme auch nicht fürchten. Diese einseitige Denkweise widerspricht so dem disziplinarischen Gedanken der einschlägigen Vorschriften.

Im Ergebnis muss ich feststellen, dass diese Androhung wiederum gegen das Geset verstößt und die Schule endlich Ruhe geben muss. Mittlerweile rate ich Ihnen, bei weiterem Beharren seitens der Schule mit rechtlichen Schritten zu drohen. Ein Einsehen eigener Fehler der Schule scheint nicht stattzufinden.

Ich hoffe, das hilft vorerst:smile:

MfG
Daniel

An: wer-weiss-was-Expertenanfrage [No Reply]

Hallo

ich würd mal meinen Anwalt fragen

ansonsten hab ich auch mal wegen sowas ne 6 bekommen, hatte damals aber im mündlichen eine eins und nachher im zeugnis doch eine 2.
andere Lehrer meinten immer, man darf spicken, aber sich nciht erwischen lassen
Trick ist zum Beispiel bei denen mal gewesen eine Pappe mit Reisszwecke unterm Tisch anzubringen, die man immer vorholt oder unterm Strumpf bei Mädchen halt eine Notiz ( durchsichtiger Strumpf) und dann Rock drüber.
aber besser eben gar nicht spicken

lieber leer abgeben, gibt auch ne 6 aber ist besser, besser versuchen ,Nachhilfe…
lernathmosphäre bearbeiten, zum Beispiel echte Zitrusdüfte ( also kein Kunstduft in die Aromalampe tun, Mozart hören vorm Lernen ( besonders auf dem rechten Ohr)
fördert alles das Lernen

LG
E.Reinke