Anerkennung als Ex Altenpfleger Rückwirkend?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem, ich habe 2005 eine Ausbildung als AP absolviert, und habe auch die Prüfung bestanden, da ich einen Eintrag im Führungszeugnis hatte ( habe bis 2011 ) wurde mir die Anerkennung nicht erteilt.

Ich möchte erstens diesen Eintrag Frühzeitig löschen lassen beim Bundeszentralregister, da ich durch einen Berufsunfall ( Berufserkrannkung, steht noch aus die Einschätzung ) nicht mehr in der Pflege Arbeiten kann ( darf )!!??

Und da ich jetzt Versuche einen Beruf zu erlangen durch Umschulung wobei ich dann noch in der Pflege Indirekt Arbeiten kann, ist es voraussichtlich von Vorteil wenn ich diese Anerkennung habe.

Und zweitens ist es noch möglich diese Anerkennung zu bekommen, oder auch Frühzeitig, wenn ich es schaffe den Eintrag löschen zu lassen? Ich war bei den " EuroSchulen" wo dann der Pädagoge bei der Bezirksregierung angerufen hat, und der meinte das ich meine Anerkennung erst 2011 beantragen könnte, nun will ich mich vorher vergewissern ob das so ist das ich die Anerkennung bekommen kann??

Würde mich über Antworten sehr freuen!! :wink:
Schöne Grüße

Hallo,

dies ist eine sehr spezielle berufsrechtliche Frage, die eigentlich auch nur ein Spezialist beantworten kann. Der richtige Ansprechpartner hierfür ist entweder die zuständige Stelle bei der Bezierksregierung und/oder der für Pflegeberufe zuständige Sachbearbeiter bei der Gewerkschaft. Ich kann dabei leider nicht weiter helfen.

In diesem Fall kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Viel Glück im weiteren Verlauf.