Anerkennung des Kurzzeitkennzeichens in der EU

Guten Abend,

bei Recherchen kommt man auf widerspruechliche Ergebnisse: Einerseits liest man dass das deutsche Kurzzeitkennzeichen in allen EU-Staaten (und einigen anderen) anerkannt werden muss (http://www.zulassungsdienstverband.de/modules.php?na…).

Andererseits liest man auch dass es in einigen EU-Staaten trotzdem nicht anerkannt wird…

Was stimmt? 

Was waere in einem Fall wenn jemand mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen im EU Ausland einen Unfall hat oder von der Polizei angehalten wird - koennte diese Person die Anerkennung rechtlich durchsetzen falls die nationalen Behoerden eine Geldstrafe verlangen bzw. die Versicherung die Zahlung verweigert?

Gruss und Dank
Desperado

Hallo,

die Anerkennung von amtlich ausgestellten Kurzzeitkennzeichen wird in der Regel von allen europäischen Staaten anerkannt. Ausnahmen davon ergeben sich meist nur aus Unkenntnis der kontrollierenden Behörde.

Allerdings muss das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen in Deutschland zugelassen werden, eine Mitnahme eines Kennzeichens ins Ausland und dort Montage an ein Kfz ist nicht zulässig, eine ordnungsgemäße Zulassung kommt nicht zustande (sog. Fernzulassung). Bemängelung durch andere Staaten deshalb gerechtfertigt.

Gruss

P.

Hallo,

Danke fuer die Antwort. Mal eine praktische Frage: Woher weiss die auslaendische Behoerde ob es sich um eine Fernzulassung handelt wenn sie das Auto mit deutschem Kurzzeitkennzeichen im Ausland stoppen?

Theoretisch koennte man das Auto per Anhaenger nach D transportiert, dort zugelassen haben und zwecks Probefahrt zufaellig in das Land gekommen sein in dem man aufgehalten wurde…

Gruss
Desperado

Hallo Desperado,

Mal eine praktische Frage: Woher weiss
die auslaendische Behoerde ob es sich um eine Fernzulassung
handelt wenn sie das Auto mit deutschem Kurzzeitkennzeichen im
Ausland stoppen?

Gute Frage. Das zu erkennen bleibt den betreffenden Behörden vorbehalten. Aus eigener Erfahrung aber weiss ich, dass es dererlei Fälle recht häufig gibt und die Fahrzeuge dann sofort stillgelegt werden. Woran es dann erkannt wurde, ist vielfältig. Oft wird noch nicht einmal abgestritten, dass man das Kennzeichen aus Deutschland geholt und erst im Ausland an das Fahrzeug befestigt hat.

Theoretisch koennte man das Auto per Anhaenger nach D
transportiert, dort zugelassen haben und zwecks Probefahrt
zufaellig in das Land gekommen sein in dem man aufgehalten
wurde.

Sicherlich wäre das möglich.

Gruss

P.