Guten Abend,
bei Recherchen kommt man auf widerspruechliche Ergebnisse: Einerseits liest man dass das deutsche Kurzzeitkennzeichen in allen EU-Staaten (und einigen anderen) anerkannt werden muss (http://www.zulassungsdienstverband.de/modules.php?na…).
Andererseits liest man auch dass es in einigen EU-Staaten trotzdem nicht anerkannt wird…
Was stimmt?
Was waere in einem Fall wenn jemand mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen im EU Ausland einen Unfall hat oder von der Polizei angehalten wird - koennte diese Person die Anerkennung rechtlich durchsetzen falls die nationalen Behoerden eine Geldstrafe verlangen bzw. die Versicherung die Zahlung verweigert?
Gruss und Dank
Desperado