Hallo, wer kann mir helfen?
Meine Frau ist Brasilianerin und ist vor zwei Jahren zum ersten Mal nach Deutschland gekommen. Sie hat für den Besuch einer Sprachschule eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Im Rahmen dieser Bewlligung war Sie verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Es wurde dann eine sogenannte Incoming-Versicherung für Studenten und Sprachschüler (Besucherversicherung) abgeschloßen. Damals waren wir noch nicht verheiratet, erst seit Ende letzten Jahres. Beim Wechsel in eine reguläre private Krankenversicherung wird uns jetzt vorgeworfen, dass meine Frau nicht versichert war und wir sollen § 193 VVG einen Prämienzuschlag von über 1400 € bezahlen. Meiner Meinung nach erfüllt die Incoming Versicherung alle Voraussetzungen. Wer weiß ob diese Art der Versicherung der Versicherungspflicht nach dem VVG entspricht?
Hallo
um hier eine Antwort zu geben fehlen noch ein paar Fakten,
1.Wann endete die incoming-versicherung?
2.Wann genau war die Heirat und bestand nicht die Chance das Sie mit in die GKV Familienversicherung konnte bei Heirat?
Dieser Zuschlag wurde erhoben von der PKV wenn es eine Zeitliche Lücke gab wo die Incoming - Versicherung endete und die PKV beginnt.
Hallo!
Tut mir Leid, ich kenne mich mich damit nicht aus.
Gruß
H.C.
Hallo,
kann die Frage leider nicht beantworten.
Gruß H
Ich bin auch der Meinung, dass es eine Vorvers. gab.
Eine Lösung könnte sein, sich hier hin zu wenden: http://www.pkv-ombudsmann.de/
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo Herr Riehl-Müller,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Hier ein paar weitere Infos zur Beantwortung meiner Frage.
1.Wann endete die incoming-versicherung?
Wir haben die Incoming versichcerunfg einmal verlängert und die Versicherung endet aktuell am 31.05.2013
2.Wann genau war die Heirat und bestand nicht die Chance das Sie mit in die GKV Familienversicherung konnte bei Heirat?
Die Heirat war letztes Jahr im November. Da ich privat versichert bin habe ich keine GKV-Familienversicherung.
Meine Versicherung besteht auch darauf, dass die Incoming Versicherung nach Art einer Lebensversicherung betrieben wird. Diese Produkte sind uns aber beim Abschluss der Versicherung gar nicht untergekommen.
Vielen Dank nochmal für die Mühe.
Guten Morgen,
jetzt wird die Sache klarer - weil die Incomming - Versicherung nicht nach Art der Substitutiven Krankenversicherung erfüllt - was heißt nicht die gesetzlichen Grundlagen voll und ganz erfüllt, möchte die private gerne Anteilig für die Zeit ab November Beiträge haben. Bedeutet Ihr Versicherer tut so als ob Ihre Frau ab November ohne Krankenversicherung gewesen ist. Da gibt es mittlerweile von der Bafin eine Stellungsnahme das es nicht rechtens ist.Mein Rat ist schalten Sie einen Versicherungsberater ein der Ihnen hilft, sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, besteht die Möglichkeit das die das Honorar des Beraters übernimmt. Ich kann Ihnen gerne auch einen sehr guten empfehlen wenn Sie möchten.
Hallo Herr Sternberg,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
LG
Hallo Herr Sanders,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
LG
Hallo,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
LG
Sorry, habe ich noch nie von gehört!
Hallo
tut mir leid, bin mal wieder im Krankenhaus. Die Kollegen haben das bestimmt schon beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
-Leo!
Hallo, Ganbibi,
da muss ich leider antworten, dass man eine dauerhaft geeignete, deutsche PKV haben muss, sobald normal mit deutschem Wohnsitz gemeldet ist. Im genannten Fall kann man davon ausgehen, dass eine gewisse Zeit ein reiner Besucher-Tarif ausgereicht hat.
Sobald aber klar war, dass es zu einem eher dauerhaften Aufenthalt in Deutschland kommt (da dürfte ja auch schon vor der Heirat festgestanden haben), reicht ein Besucher-Tarif nicht mehr.
Dieser erfüllt definitiv nicht die zwingend nötige Krankenversicherung, um die Pflicht zur Krankenversicherung zu erfüllen. Es muss ein Tarif sein, der Altersrückstellungen bildet, es muss eine Pflegepflichtversicherung dabei sein, etc.-
Meines Erachtens kann es hier höchstens darum gehen, den Zeitraum, seit wann eine „normale Krankenversicherung“ nötig war, auszuhandeln. Zeigt sich der jetzt gewollte Versicherer allzu unnachgiebig, können Sie es nur bei einem anderen PKV-Unternehmen versuchen.
Mehr Info zum Thema Unversicherte und Strafbeitrag und mögliche Lösungen gibt es hier: http://www.pkv-netz.com/unversicherte.htm
Ich hoffe, damit geholfen zu haben.
Liebe Grüße
Michael Rischer
PKV-Spezialist
Home: pkv-netz.com
Hallo, Ganbibi,
das ist eine unschöne Geschichte. Sobald klar war, daß Deine Frau dauerhaft in Deutschland bleibt, hat der Incoming-Tarif nicht mehr gereicht, der ja nur für Besucher gedacht ist, nicht für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland. Für welchen Zeitraum sind denn die 1.400,- Euro?
Nein, Deine Einschätzung kann ich in dem Fall nicht teilen.
Ob sich ein Versicherer in der PKV finden läßt, der das lockerer sieht, kann ich Dir nicht sagen.
M.Rischer
www.pkv-netz.com