Servus,
- Es passiert ja ab und zu mal, dass man zeitlich recht knapp
an sein Gleis kommt. Weil ich überwiegend auch auf einer
Strecke fahre, die von einem Verbundunternehmen befahren wird,
kann ich mir die Fahrkarte auch nicht online kaufen und
ausdrucken und muss dann zwangsläufig noch an den Automaten.
Das ist aber ein ziemlich altmodischer Verbund. Um welchen geht es denn?
Ich habe aber schon gesehen, dass manche Leute im Zug beim
Kontrolleur Fahrkarten kaufen konnten o.Ä. Gibts dann auch die
Möglichkeit, ohne Fahrkarte in den Zug zu hechten, weil man
ihn sonst verpassen würde, und da beim Kontrolleur
nachzukaufen oder gilt das immer als Schwarzfahren?
Fahrkarten beim Kontrolleur gibt es in Zügen des Fernverkehrs, nicht im Nahverkehr. D.h. nicht in den Zügen, in denen Verbundfahrausweise gelten.
Es gibt im Nahverkehr einzelne Fahrzeuge, die mit Automaten ausgestattet sind. Wenn Du öfter fährst, wirst Du sehen, ob auf „Deiner“ Strecke regelmäßig solche eingesetzt sind. Außerdem gibts bei Verbünden auch Fahrausweise im Vorverkauf, die nicht bloß als „Streifenkarte“ billiger sind, sondern auch beliebig eingesetzt werden können - sie werden erst mit Entwerteraufdruck zum jeweiligen Tag gültig.
- Man kann sich online ja gleich Rückfahrtickets dazubuchen.
Was ist denn aber, wenn man seine Aufenthaltsdauer und damit
auch nicht die genaue Rückfahrzeit weiß? Kann man dann
trotzdem ein Rückfahrticket für z.B. 18:00 kaufen und dann
auch um 16:00 oder 20:00 fahren oder muss es dann exakt dieser
Zug um 18:00 sein?
Das kommt drauf an. Zugbindungen gibt es bei besonderen Angeboten („Sparpreis“, „Europa Spezial“ usw., aber nicht beim Normalpreis: Der gilt für die gelöste Strecke, nicht für einen bestimmten Zug. Aufpassen nur dann, wenn eine Fahrkarte gelöst wurde, die nur im Nahverkehr gilt - mit diesen darf man keine Fernverkehrszüge benutzen.
Gibts da eine Kulanzspanne? Es kann ja auch
mal passieren, dass man einen Zug verpasst und seinen Anschluss
dann eine Stunde später nehmen kann etc.
Wenn der Anschluss wegen Desorientierung am Umsteigebahnhof verpasst wurde, geht nichts. Wenn er wegen Verspätung eines Zuges verpasst wurde, wird die Zugbindung insoweit aufgehoben. Diese Verspätung immer auf der Fahrkarte bestätigen lassen! - Entweder vom Zugbegleiter des verspäteten Zuges, oder am Informationsschalter des Umsteigebahnhofs.
Da Du in Deiner Frage Verbundtarif und Fernverkehr vermischst: Gewöhne Dich rechtzeitig daran, dass es sich dabei um zwei Paar Schuhe handelt. Der Fernverkehr wird von der Deutschen Bahn angeboten, zum Tarif der Deutschen Bahn. Der Nahverkehr wird vom jeweiligen Bundesland angeboten, teilweise durch die Deutsche Bahn ausgeführt, und hat einen eigenen Tarif. Fahrkarten für den Nahverkehr gelten nicht in Fernverkehrszügen, da gibts auch keinen „Aufpreis“ oder sowas, sondern man sitzt mit einem Ausweis für den Nahverkehr in einem Fernverkehrszug, als hätte man überhaupt keine Fahrkarte. In einzelnen Verkehrsverbünden gibt es Ausnahmen, aber das braucht Dich im Moment nicht zu kümmern - merk Dir einfach: ICE, IC, EC, RJ, CNL ist eine Sache, IRE, RE, RB, S-Bahn usw. ist eine ganz andere Sache, beide haben nichts miteinander zu tun, außer dass die Fahrzeuge manchmal gleich lackiert sind (aber meistens auch das nicht).
Schöne Grüße
Dä Blumepeder