Anfahrweg = Arbeitszeit

Mein Vater hat einen 450,-Euro Job, seine tägliche Arbeitszeit ( Mo-Fr ) ist von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr .
nun mußte er noch zusätzlich eine Woche lang mal einen anderen Kollegen aushelfen, weil dieser verhindert war ( Beginn : 14:30 - ) …konnte mit einem Firmenfahrzeug ( 12:15 Uhr ) nach Hause fahren .

Frage: wenn er dann das 2. mal quasi auf Arbeit fährt , ist die Wegezeit = Arbeitszeit ?

Gruß

Wozu? Er hatte doch ein Firmenfahrzeug.

Es geht um die Zeit.
Nicht um das Kilometergeld
Werner

so isses , es geht um die Zeit… es werden ca. 25 min Fahrzeit sein mit dem Auto

Fahrzeit ist in der Regel keine Arbeitszeit. wenn das so währe würde ich immer zur Arbeit hinlaufen. Wenn ich da bin drehe ich um und lauf nach Hause zurück.

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Hi

die Zeit für die Fahrt zwischen Wohnsitz und festem Arbeitsort ist keine Reisezeit sondern Wegezeit und damit keine Arbeitszeit.

Gruß h.

Hallo,
grundsätzlich ist die Fahrtzeit von und zur Arbeit keine vergütungspflichtige Arbeitszeit. Dies gilt auch bei sog. „geteilten“ Diensten.
Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn dieser Tatbestand in einem Arbeits- oder geltenden Tarifvertrag geregelt ist oder aber besondere Umstände vorliegen.
Diese besonderen Umstände sind aber nicht erkennbar.

&tschüß
Wolfgang

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Ich habe es so verstanden:
AN fährt mit privatem PKW zur Arbeitsstätte und arbeitet dort von 10:00 bis 12:15 Uhr.
Dann fährt er mit dem Firmenfahrzeug nach Hause und anschließend wieder zur Betriebsstätte, wo er um 14:30 Uhr seine Arbeit (Vertretung) wieder aufnimmt.

Ich sehe dann auch diese Fahrten als Privatsache an.

Ich könnte mir vorstellen, dass das anders aussieht, wenn er den Kollegen an einer anderen Betriebsstätte vertritt. Wenn der AN am Morgen an seiner regelmäßigen Arbeitsstätte in Lennestadt arbeitet (und diese auch so im AV als Arbeitsort festgelegt ist) und er die Vertretung am Nachmittag in der Niederlassung Winterberg leistet, dann halte ich die Fahrzeit zu dem Arbeitsort, der nicht seine vertragliche feste Arbeitsstätte ist, für zu bezahlende Arbeitszeit.

Dazu müsste @Caro2000 aber mal genauer beschreiben, wohin ihr Vater da fahren musste.

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Hallo,
also er ist im Bereich Catering tätig , es wird Essen in Behältern ausgeliefert an Schulen und Firmen und später dann am Nachmittag fährt ein anderer Kollege die Runde und sammelt die Behälter wieder ein

Hallo,

bei dieser Konstellation (direkte Anfahrt zur Einsatzstelle) kommt es auf sehr viele konkrete Einzelfallumstände an. Das läßt sich nicht pauschal beantworten.
Da braucht es einen Fachmenschen vor Ort.

&tschüß

Aber ist das nicht schon ein besonderer Umstand, dass der AN außerhalb seiner gewöhnlichen Arbeitszeit NOCHMAL „antreten“ muss, das zweite Mal für die Vertretung? Es ist nicht so wie beim „normalen“ Dienst, dass man sowieso vor Ort ist und die eine oder andere zusätzliche Aufgabe übernimmt, wenn jemand fehlt.
Ich weiß es nicht, deshalb frage ich nach. :slight_smile:

Hallo,

das hier

ist erst mal kein „besonderer Umstand“, der eine Vergütungspflicht begründet.
Sog. „geteilte Dienste“ kommen in einigen Branchen (auch in meiner) durchaus häufig vor, ohne daß daraus ohne weitere Regelung eine Vergütungspflicht entsteht.
Der „Abschlag“, der bei uns im ÖPNV für einen „geteilten Dienst“ gezahlt wird, beruht auf dem einschlägigen Tarifvertrag.

&tschüß
Wolfgang

Hi,

da du sie erwähnt hast, bin ich auch von so etwas ausgegangen, aber deshalb die Nachfrage, weil es beim Job im UP anscheinend nicht üblich ist (zumindest nicht für die 450-Euro-Jobber, bei den anderen bin ich mir nicht sicher, wenn ich lese, worum es geht).
Da es allerdings um eine begrenzte Zeit (eine Woche) und um 25 Minuten reine Fahrzeit (mit Firmenwagen), würde ich persönlich auch kein Fass aufmachen. Sollte das öfter vorkommen, würde ich mir das genauer anschauen.

Gruß
Christa

Hallo,
ich als Laie sagmal Zeit ist Zeit und eigentlich egal ob es nun ein Firmenwagen war oder nicht .
wurde hier nicht eindeutig ein Teil seiner Freizeit „geopfert“ ? … wobei ich wohl nur die „Hin-Fahrt“ erwähnt habe , eine „Rück-Fahrt“ gibt es ja auch ! …wären dann also ca. 2x25 min .

hi,

und was würde man auf die Frage antworten, wer ihm befohlen hat, in der Pause heim zu fahren?

grüße
lipi

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Hallo

das ist in dieser Absolutheit tatsächlich falsch - ansonsten könnte ich mir jeden Tag 3 Stunden meiner Arbeitszeit im Büro sparen, weil ich die ja schliesslich bereits auf der Autobahn zwischen meiner Privatanschrift und dem Arbeitgeber verbringe.

Der Weg von zu Hause zum regulären Arbeitsplatz ist Wegezeit, keine Arbeitszeit.

Der Arbeitnehmer hätte ja auch vor Ort bleiben können. Das war seine freiwillige Entscheidung nach Hause zu fahren … wieso dafür der Arbeitgeber aufkommen soll, erschliesst sich mir nicht.

Gruß h.

vermute mal , wann ,wo , wie man seine Freizeit verbringt ist doch jeden seine Sache …vllt. hatte er ja auch noch was zu erledigen … ich weiß es nicht

… und für die privaten Gründe des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber genau was?