Anfangsverdacht: Sexuelle Handlungen

Liebe Community,
ich habe in der letzten Woche Post von der Polizei bekommen. Ich bin für morgen vorgeladen, weil ein „Anfangsverdacht einer möglicherweise strafbedrohten Handlung im Zusammenhang mit der Ausübung einer Betreuungsfunktion mit sexueller Absicht“ bestehe. Mich hat der Brief ein wenig schockiert, weil ich zwar von Seiten der Mutter der entsprechenden Person weiß, was sie von mir denkt, ich aber sicher keinerlei strafrechtlich relevanten Aktionen gebracht habe (was mir heute auch ein Jurist aus dem Bekanntenkreis noch einmal bestätigte).
Nun meine Fragen:

  1. Worauf muss ich bei dem Gespräch achten, welche Fehler kann man machen?
  2. Was ist eine „Handlung im Zusammenhang mit der Ausübung einer Betreuungsfunktion“? Sämtliche für einen solchen Verdacht in Frage kommende Gespräche, die zwischen mir und der minderjährigen Person stattgefunden haben, haben nach Ablauf des kurzzeitigen Betreuungsverhältnisses stattgefunden.
    Wäre schön, schnell eine Antwort zu erhalten.
    Gruß!

Tut mir leid, aber auf dem Gebiet weiß ich nicht Bescheid.

Friede7

Hallo,
leider schreibst Du sehr wenig über Deine Art der Betreuung, ob beruflich oder privat, deshalb rate ich.

Zeugen wären natürlich gut. Bei der Polizei schilderst Du einfach wahrheitsgemäß den Fall und ich würde auch sagen, dass Du schon vermutest, wer dich angezeigt hat und warum der / die das macht.

Die Gegenseite braucht übrigens auch Zeugen, sonst steht Aussage gegen Aussage.

Ich wünsche Dir viel Glück.
Uli

Hallo,
wäre erst mal gut das Alter der Person zu kennen.

da kann ich dir keinen rat geben.

sie ist 15.

Hallo,
wäre erst mal gut das Alter der Person zu kennen.

Entschuldige, auf dem Gebiet kenne ich mich wirklich gar nicht aus. Tut mir sehr leid!

Das ist ein viel zu heikles Thema um das unter diesen Umständen zu bewerten.
Da hier augenscheinlich jedoch Verbrechenstatbestände im Raum stehen, kann der Rat nur lauten, sich schnellstmöglich anwaltlich beraten zu lassen und morgen allenfalls zu hören, was man dir zur Last legt und im Übrigen unter Verweis auf die Unschuld die Aussage zu verweigern. Der Anwalt soll dann prüfen ob seitens der Mutter Straftaten vorliegen (Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, Verleumdnung) und welche zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (auch für die Anwaltskosten) vorliegen und alles Weitere mit Polizei und Staatsanwaltschaft klären.

Alles Gute!

Es wird also nur davon abhängen was das Mädchen sagt. Hier würde Aussage gegen Aussage stehen. Sieht natürlich nicht gerade toll für dich aus, wenn die Sache den Staatsanwalt interessiert und an die Öffentlichkeit kommt.
Sofern Du wirklich alleine zur Vernehmung bei der Polizei erscheinen willst auf jeden Fall die Aussage verweigern. ( Du hast den Eindruck das man dich aus irgendwelchen Gründen belasten will )
Dir wird nichts anderes übrig bleiben als sofort zu einem Anwalt zu gehen. Da die Verfolgung einer derartigen Straftat im öffentlichen Interesse steht, ist die Anklageerhebung durch den Staatsanwalt sehr wahrscheinlich. Es kommt natürlich darauf an, was das Mädchen bei der Polizei an Aussage macht.
Grüße
paulroster

Hi, sorry
aber auf diesem Gebiet habe ich keine ausreichenden Kenntnisse. Aber der Verstand sagt mir: wenn Du hinsichtlich des Vorwurfs absolut „schuldfrei“ bist, einfach auf die Fragen ehrlich antworten. Ist aber eine „freie“ Meinung von mir, keine Empfehlung.
Tut mir leid, aber ich wünsche Dir viel Glück !!!

Hallo,

dies würde ich nicht ohne einen Anwalt durchführen.
Ansonsten kann ich leider nicht weiterhelfen, da ich mich in diesem Bereich nicht so gut auskenne.

Grüsse

Hallo, leider kann ich Dir nicht helfen.Mit einem Juristen hast Du ja bereits das Problem beraten. Weshalb dann die Allgemeinheit fragen.
Viele Grüsse - Rat

Hallo:

Zunächst einmal verstehe ich nicht, warum du dich erst jetzt damit gemeldet hast.
Vorladungen kommen in der Regel mit zwei Wochen Vorlauf ins Haus.

Zur Sache: Du wirst - wenn ich das richtig verstanden habe - als Beschuldigter gesehen.
Nach dem Gesetz mußt du dich nicht zur Sache äußern und es steht dir zu, einen Rechtsbeistand zum Gespräch mitzubringen.

Eine solche Befragung läuft normal ab. Es werden dir die Vorwürfe benannt und du entscheidest, ob du dich dazu äußern willst.

Wenn du dich dazu äußerst, kannst du alles sagen, was du in dem Zusammenhang sagen willst.
Du kannst entlastendes Material vorbringen und - wenn nötig/möglich - Zeugen benennen, die deine Version bestätigen.

Das wird alles protokolliert unterschrieben und dann entsprechend weiter bearbeitet.

Der vorwurf wird vermutlich Verdacht auf „Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen, §174 StGB“ sein.

Wobei ich nicht nachvollziehen kann, wie Gespräche einen solchen Verdacht erwecken können…

Nun, ich hoffe hilfreich gewesen zu sein.

Würde mich freuen, wenn du mich auf dem laufenden hältst.

Gruß

Boone

Da beruflich verhindert und somit keine Zeitnahe Antwort möglich war, hat die Frage sich wohl erledigt.