Hallo,
ich hoffe hier tummeln sich einige Wissende.
Nehmen wir an, Herr A ist verheiratet mit Frau B.
A schließt im Jahr 1993 eine kapitalbildende Lebensversicherung ab, im Todesfall ist B bezugsberechtigt. Im Jahr 1998 trennen sich die beiden im bösen, im Jahr 2000 wird die Ehe geschieden. A vergisst die Bezugsberechtigung zu ändern und stribt schließlich im Jahr 2012.
Gibt es in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen die Möglichkeit einer Anfechtung durch die Erben oder ist die Bezugsberechtigung in jedem Fall wasserdicht? Soweit es Rechtssprechung gibt wäre ich dankbar für einen Hinweis.
LL.