Anfechtung der Reise wegen Irrtums bei der Reisezeit (Onlinebuchung)

Ich habe am 04.11.16 für das Jahr 2017 (November/Dezember) eine Kreuzfahrt buchen wollen. Ich habe mir die Reisezeit rausgesucht, das Schiff und so weiter. Angaben zur Person etc. auch getätigt und dann den Buchungsbutton betätigt. Auf dem Bildschirm ploppte dann die Bestätigung auf, das die Reise gebucht wird für den Zeitraum November/Dezember 2016.
Das wollte ich nicht. Ich möchte im Jahr 2017 auf Kreuzfahrt. Sofort nach Bemerken meines Irrtums habe ich mich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung gesetzt und darum gebeten, die Buchung nicht weiter durchzuführen, da hier ein Irrtum hinsichtlich der Reisezeit vorliegt.
Das ging leider nicht telefonisch - Verweis auf die Emailfunktion erfolgte und ich habe per Email sofort geschrieben, das es sich um einen Irrtum hinsichtlich der Zeit handelt.
Ca. 1 1/2 Stunden später rief mich eine Sachbearbeiterin an und teilte mir mit, das alles gebucht wurde und ich nur noch stornieren könne und 20 % der Reise zu zahlen hätte.
Zeitgleich habe ich auch eine Anfechtung wegen Irrtums per Fax an den Reiseveranstalter geschickt (gem. § 119 BGB)
Heute erhalte ich die Rechnung über die Reise.

In der ersten Bestätigungsmail des Reiseveranstalters, nach Buchungsanfrage, stand, das ich Innerhalb von 24 Stunden eine schriftliche Bestätigung über den Buchungsfortschritt erhalte. Er mit der schriftlichen Bestätigung hätte ich eine rechtsverbindliche Reisevereinbarung.
Diese Email habe ich nicht erhalten und soweit ich das verstehe, hätte mit der Anfechtung wegen Irrtums gar nichts weiter unternommen werden dürfen, seitens des Reisebüros.
Was kann ich denn jetzt noch tun. Ich habe alles menschenmögliche „Sofort“ getan um auf den Zeitraum (Irrtum) hinzuweisen und das ich die Reise im Jahr 2017 machen möchte und dieses Jahr nicht geplant war.

Hallo deshalb kommt bei mir NIE EINE ONLINEBUCHUNG in Frage.

Sehr hilfreich…

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Schon auf Grund der Schilderung, kann man z.B. erkennen, dass wir gar nicht wissen, welches Recht hier anzuwenden ist! Da steht gar nicht, wo das Reisebüro ansässig ist, das könnte sich auch in Syrien befinden.
Wenn man Offline ins Reisebüro geht und sich das Büro in Deutschland befindet ist auch deutsches Recht anzuwenden.

Aus der Schilderung geht auch nicht hervor, wo der Fehler entstanden ist? Hat sich da wer vertippt oder hat die Software das Jahr zurückgesetzt?

Eine ganz andere Frage ist, ob die 24h überhaupt rechtens sind?
Aber dazu müsste man wissen, welches recht gilt?
24h ist nur über elektronische Medien überhaupt möglich, da fehlt aber die Beweiskraft vor Gericht. Wie will man mit einem eingeschriebenen Brief reagieren können, wenn man am Samstag Abend bucht und Montag zudem noch ein Feiertag ist? Nicht alles was in den AGB steht ist rechtmässig.

Da gibt es einige Probleme, welche Offline gar nicht erst auftreten können.
Normalerweise unterschreibt man das ausgefüllte Formular und erst mit der Unterschrift kommt der Vertrag zustande.

MfG Peter(TOO)

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Es ist ein deutsches Online Reisebüro mit Sitz in Berlin.
Wo liegt der Fehler.
Ich habe mir die Reise für 2017 rausgesucht. Habe dann die Angaben gemacht, die benötigt wurden und bin dann auf Buchungsbestätigung gegangen. Danach wurde mir erst ersichtlich, das sich das Jahr verändert hat. Wann das passiert ist, kann ich nicht sagen.
Auf alle Fälle hätte ich nie diese Reise gebucht, da ich nächstes Jahr erst fahren möchte und auch erst kann.

Und ich würde mir eher die Hand abtrennen als wie im Frühmittelalter ins Reisebüro zu rennen.

Interessant - wenn ich also mit falschem Datum in irgendeinem der antiquarischen Reisebüros buche, dann kann ich am nächsten Tag einfach rein latschen und z.B. einen Flug wegen Irrtums kostenfrei stornieren? Und das Reisebüro bleib dann auf den Stornogebühren der Airline sitzen???
Das wird nicht passieren - ganz egal welches Recht gilt.

Dann zahl die Stornogebühr. 20% sind doch sehr fair. Bei einem Flug wäre bei einem günstigen Tarif alles Geld weg.

Das ist aber die sichere Methode eine Reise RICHTIG zu buchen , wie man gesehen hat .

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Hallo,

kommt drauf an, wer den Fehler gemacht hat. Und natürlich muss man das nachweisen können.

Grüße
Siboniwe

Selbst schuld. Das hat nichts mit Frühmittelalter zu tun, sondern mit Service.

Grüße
Siboniwe

PS: Wenn du mir sagen kannst, was passiert, wenn das Hotel überhaupt nicht deinen Erwartungen entspricht (entgegen der Zusage: kein Strand, sondern nur ein Hafen, in Laufnähe, die Zimmer inakzeptabel (Ameisenstraße über die Bettdecke), wenn du im Internet gebucht hast? Richtig: nichts. Oder du suchst selbst etwas anderes und zahlt beide Zimmer. Ein gutes Reisebüro findet dafür auch Samstags nachmittags noch eine Lösung. Immer wieder Kuss für den richtigen Reisefachmann!

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Warum eigentlich? Bescheissen die Dich? Sind sie hässlich? Warum hast Du offensichtlich so eine Wut auf „die Reisebüros“? (Davon abgesehen, dass das Reisebüro ja von Menschen repräsentiert wird, und somit kein Büro dem Anderen gleicht)

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