Danke erstmal für die Infos.
Mit der Erstprüferin habe ich schon versucht, Kontakt aufzunehmen, leider bisher ohne Erfolg.
Vom Zweitprüfer liegt mir kein eigenes Gutachten vor, lediglich eine handschriftliche Notiz a, Ende des Erstgutachtens, dass er sich diesem anschließt. Soll das wirklich alles gewesen sein? Vom Prüfungsamt kam die Aussage, dass dies bereits als Stellungnahme des Zweitgutachters zu werten sei.
Gibt es denn irgendwo schriftlich niedergelegt Kriterien, wie ein Gutachten aufgebaut sein sollte und wie sich die Prüfer während der Gutachtenerstellung zu „verhalten“ haben?
Ich dachte eigentlich bisher (so meine Erfahrung aus andern Fachbeerichen bzw. anderen Universitäten), dass jeder für sich ein Gutachten erstellt und eine Note vergibt. Sollte diese nicht gleich sein, setzen sich beide zusammen und tauschen sich aus.
Hat sich das inzwischen geändert?
A.S.