Anfechtung eines Prüfungsgutachtens

Die Anmerkungen im Gutachten zu meiner Bachelor-Arbeit sind teilweise entgegen dem Text meiner Arbeit.

Kann ich gegen dieses Gutachten angehen und wenn ja wie? Ich verspreche mir damit natürlich auch eine Verbesserung der Benotung, die so einfach nicht gerechtfertigt ist.

Das kannst Du auf jeden Fall. Welche Schritte Du dazu unternehmen musst, erfährst Du am sichersten beim Sekretariat Deines Fachbereichs, Deiner Fakultät oder beim ASTA.

Ich bin ziemlich sicher, dass die Prüfungskommission der bessere Ansprechpartner ist.

Moin,

in gewisser Weise meinen wir beide dasselbe.

Ich bin ziemlich sicher, dass die Prüfungskommission der
bessere Ansprechpartner ist.

Die Prüfungskommission wird über den Fall entscheiden. Mein Kommentar war als Vorschlag gedacht, den passendsten Weg zur Prüfungskommission zu finden; die Bräuche sind da an den Unis bestimmt unterschiedlich.

Ich übertreibe mal: es wäre auf jeden Fall ein Fauxpas, sofort beim Vorsitzenden der PK anzuklopfen und seine Beschwerde vorzutragen.

Pit

Danke erstmal für die Infos.

Mit der Erstprüferin habe ich schon versucht, Kontakt aufzunehmen, leider bisher ohne Erfolg.

Vom Zweitprüfer liegt mir kein eigenes Gutachten vor, lediglich eine handschriftliche Notiz a, Ende des Erstgutachtens, dass er sich diesem anschließt. Soll das wirklich alles gewesen sein? Vom Prüfungsamt kam die Aussage, dass dies bereits als Stellungnahme des Zweitgutachters zu werten sei.

Gibt es denn irgendwo schriftlich niedergelegt Kriterien, wie ein Gutachten aufgebaut sein sollte und wie sich die Prüfer während der Gutachtenerstellung zu „verhalten“ haben?

Ich dachte eigentlich bisher (so meine Erfahrung aus andern Fachbeerichen bzw. anderen Universitäten), dass jeder für sich ein Gutachten erstellt und eine Note vergibt. Sollte diese nicht gleich sein, setzen sich beide zusammen und tauschen sich aus.

Hat sich das inzwischen geändert?

A.S.