Anfechtung eines Versicherungsvertages

Hallo,

ich habe folgendes Anliegen.
Ich bin bei der Versicherung Ergo wegen der Haftpflicht und Hausrat.
Ich war vor kurzem bei einem Versicherungstypen, der nicht nur für eine Versicherung zuständig ist und dieser meinte, dass der Vertrag als 5- Jahres Vertrag gar nicht mehr zulässig ist.
Dass ist das erste was ich wissen möchte, stimmt dies und kann ich den Vertrag daraufhin Anfechten?

Desweiteren steh ich im Vertrag als Annitta Pienske drin und so heiße ich aber nicht.
Kann man deswegen vielleicht den Vertrag Anfechten, da dies ja falsch ist. Leider ist mir das auch erst bei dem Besuch des Versicherungstypen aufgefallen.

Es geht mir darum, dass ich ein besseres Angebot bekommen habe für eine Versicherung und ich muss auch sehr auf mein Geld aufpassen, was mir entgegenkommt wenn ich für mehr Leistung weniger zahlen muss.

Ich bitte dringend um Hilfe .

Vielen Dank

Wenn du schon, wie du so schön schreibst, bei einem „Versicherungstypen“ warst dann kann der dir das alles erklären und managen! Erstens hat er dich drauf aufmerksam gemacht, zweitens hat er wohl bessere Angebote und drittens willst du doch auch die Verträge wechseln! Also wozu dann die Frage hier? Kannitverstan

Ich wollte wissen, ob das alles stimmt und auch wegen dem Namen der Vertrag angefochten werden kann, da wir nicht deshalb da waren. Es wurde nur kurz angesprochen und er war sich auch nicht so ganz sicher gewesen.

Nun ja, wen soll die Ergo anmahnen wenn der Vertrag mit verkehrtem Namen läuft? da würde ich es schon einmal drauf ankommen lassen. Das mit der 5-Jahres-Frist ist bedingt richtig, nach drei Jahren sind solche Verträge kündbar (3Monatsfrist zum Versicherungsjahresende, muß nicht immer Kalenderjahresende sein). Dem Versicherungstypen kannst du ausrichten, daß ßsein Job eigentlich mehr verlangt wie Angebote aus dem Rechner lassen und paar bunte Aufkleber auf die Schaufenster kleben! Bös´ich weiß, aber wie kannst du so einem Dünnbrettbohrer vertrauen?

Ich wollte wissen, ob das alles stimmt und auch wegen dem
Namen der Vertrag angefochten werden kann, da wir nicht
deshalb da waren. Es wurde nur kurz angesprochen und er war
sich auch nicht so ganz sicher gewesen.

Mit dem jungen Mann für die Versicherung kamen wir nur zusammen, da von meinem Freund die Firma einige Angebote für die Berufsunfähigkeit macht und dafür ist der halt zuständig.

Also kann ich den Vertrag erst zum ende des dritten Versicherungsjahresende kündigen. Stimmt es, dass man den auch kündigen kann wenn man ein Schadensfall gemeldet hat???

Sachverträge beinhalten für beide Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat nach einem regulierungspflichtigem Schadenfall.

Zählt auch darunter, wenn ein Kleiderschrank sich verzogen hat und die unteren Leisten weggebrochen sind, sodass die Regale immer runterfallen? Roller sieht es leider nicht ein, dass dies Gewährleistung ist und sie sind der Meinung, dass es ein Montagefehler war.
Wir wollen jetzt umziehen und können den Schrank auch so nicht mehr aufbauen, da diese Leisten wichtig sind für den zusammenhalt.

Sachverträge beinhalten für beide Vertragspartner ein
Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat nach einem
regulierungspflichtigem Schadenfall.

Natürlich nicht! Warum sollte welche Ihrer Versicherungen dafür zahlen? Oder stand bei Ihnen Wasser in der Wohnung weil Leitungswasser bestimmungswidrig ausgelaufen ist, und deshalb ist der Schrank aufgequollen? Das könnte erklären warum Roller sich der Sache nicht so gerne annehmen möchte. Ist ja schließlich ein Schrank und kein Boot!

Meine Mutter meinte, dass dies geht. Ich war mir aber auch nicht so sicher.

Trotzdem vielen Dank für Ihre Hilfe.

Hallo,

5 Jahresverträge sind nicht grds unzulässig, allerdings kann der Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten Oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen (3 Monate Kündigungsfrist beachten). Paragraph 11 Abs 4 VVG

Hallo Sekmet, da wäre meine erste Gegenfrage: warum hast Du nicht gleich den „neuen“ Vermittler gefragt?

Maximal kann ein Vertrag für 3 Jahre geschlossen werden, dann verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.Wenn da 5 Jahre noch drin steht und Du den jetzt erst abgeschlossen hast, dann wäre das von Ergo falsch dokumentiert. Widerspruch machen und mit Erhalt der neuen Police vom außerordentlichen Kündigungsrecht innerhalb 14 Tage Gebrauch machen. Könnte klappen. Mit dem falsch geschriebenen Namen, weil da nun ein N zuviel oder zuwenig ist, kommst Du sicher nicht durch. Wenn Du einen ganz anderen Familiennamen hast, jetzt nicht wegen Deiner gestrigen Hochzeit, dann kannst Du auch hier widersprechen und das Gleiche wie o.g. versuchen.

Gruss WB

Den Vertrag hab ich letztes Jahr im Juli gemacht, wie gesagt ich habe erst vor kurzem das mit den 5 Jahren erfahren und ich hab laut denen einen kompletten neuen Vornamen ^^ …

Hallo Sekmet,
es ist nicht richtig, dass 5Jahresverträge unzulässig sind. Richtig ist vielmehr, dass Sie einen 5-Jahresvertrag bereits nach 3 Jahren kündigen können, was den 5-Jahresvertrag ad absurdum führt.

Grundsätzlich gilt auch ein Rechtschreibfehler des Namens nicht als Grund für eine Nichtigkeit der Versicherungspolice, außer es sei tatsächlich ein komplett falscher Name eingesetzt. Aber auch dann entsteht nach meinem Kennntnisstand mit der Zahlung der 1. Prämie ein rechtsgültiger Vertrag (Dies sollten Sie aber mit einem Anwalt besprechen. Ich kann keine Rechtsberatung machen.).

Wenn Sie ein besseres Angebot bekommen haben, gibt es auch die Möglichkeit der Differenzdeckung (z.B. bei der Deutschen Vermögensberatung). Das bedeutet Sie zahlen einen kleinen Beitrag an die andere Versicherung zusätzlich zum bestehenden Versicherungsschutz und haben dann die „Leistungsauffüllung“. Dann kündigen Sie den „alten“ Vertrag und die neue Versicherung übernimmt nach Ablauf des Versicherungsschutzes des Altvertrags.

Hinsichtlich des „aufpassen auf das Geld“: der schlechteste Weg ist die Zahlung einer Versicherungsprämie um dann im Schadensfall festzustellen, dass die Versicherung den Schaden nicht bezahlt. Dann haben Sie nämlich keine Versicherungsprämie sondern eine Spende an die Versicherung bezahlt.
Mein Tipp für alle Arten von Versicherungen: Schauen Sie erst auf die Leistung und danach auf den Preis der Prämie!

Voriges Jahr waren 5-Jahresverträge schon lange nicht mehr zulässig. Wenn das tatsächlich so in der Police und nicht blos im Antrag steht, würde ich eine neue Police verlangen und außerdem sollen die Deinen richtigen Namen dokumentieren (wie kommen die auf Annitta oder ist es Dein 2. Vorname) und mit Erhalt der „neuen“ Police würde ich dann vom 14-tägigen Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Da solltest Du Dich aber mit Deinen Neuen Vermittler noch einmal beraten, der sitzt vor Ort und kann sich die Unterlagen nochmal anschauen und Dich beraten.

Den Vertrag hab ich letztes Jahr im Juli gemacht, wie gesagt
ich habe erst vor kurzem das mit den 5 Jahren erfahren und ich
hab laut denen einen kompletten neuen Vornamen ^^ …

Hallo,
zu Ihrer ersten Frage möchte ich sagen, dass es schon noch Verträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren gibt und verkauft werden, sie sind auch noch Zulässig, schließlich haben sie für diese Laufzeit auch einen Rabatt von 10% erhalten. Von Versicherungsmaklern (von denen ich auch einer bin) werden hauptsächlich 1 jahres-Verträge angeboten um schneller auf den Markt reagieren zu können.

Sollten Sie Ihre Ergoverträg nun Kündigen, werden Ihnen auch die 10% Sonderrabatt aberkannt und das tut Ihrem Konto wiederum auch nicht gut. Zudem sollteman bei neuen Angeboten immer die Leistungen und den "Guten Ruf der Gesellschaft überprüfen.

zur zweiten Frage, Selbstverständlich sind Die auch für die Richtigkeit Ihrer Unterlagen zuständig und wenn im Vertrag Unterschiede bezüglich den Vereinbarungen im Antrag auftauchen sind Sie angehalten dies der Gesellschaft zu melden. Würden eine gringere Versicherungssumme oder einn höherer Beitrag als verinbart in Ihrem Vertrag auftauchen, hätten Sie Sich ja auch gemeldet, oder.
Ob die Verwechslung des Namen zur Vertragsaufhebung reicht möchte ich nicht beurteilen, schauen Sie sich hierzu bitte Ihren Antrag an. Sie können sich auch mit Ihrem richtigen Namen schriftlich bei der Gesellschaft melden und den Beitrag zurückfordern den Ihnen schon seit Jahren für eine Frau „Annitta Pienske“ abgezogen wird welcheSie nicht kennen. Wenn Sie wirklich wollen daß die Verträge gekündigt werden sollen. Ob die Ergo (welche ein Zuszammenschluss vonn Allianz Victoria / Hamburg-Mannheimer /DKV besteht)darauf eingeht ist ungewiss.

Viel Glück, Boxer1965

Hallo,

Entschuldigung, aber da bin ich überfragt.

Hallo,

ja es gibt nach neuem VVG nur noch 3 Jahresverträge somit kannst du den Vertrag mit Sicherheit frühzeitig kündigen.

Hallo!

Fünf-Jahres-Verträge sind nicht mehr zulässig, das stimmt. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Automatik vorgesehen, nämlich die, dass auch Fünf-Jahres-Verträge zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden können. Du hast de facto also keinen echten fünf-Jahres-Vertrag.

Punkt 2: Ein falsch geschriebener Name ist kein Grund, einen Versicherungsvertrag aufheben zu lassen. Wenn jedoch ein völlig anderer im Vertrag als Versicherungsnehmer steht, so bist Du evtl. gar nicht versichert, sondern nur der genannte Versicherungsnehmer.

Diese Punkte sollte Dein Berater wissen - wenn diese elementaren Dinge fehlen, rate ich Dir zu einem neuen Berater, am Besten sprichst Du mit einem Versicherungsmakler.

MfG
CKH

hallo, wenn der name …falsch angegeben ist im verrtag ist er garncith wirksam…also unwirksam

dies muessen sie nur der versicherung mitteilen und
auf die aufhebnung des vertrages bestehn,alles schriftlich erledigen bitte.

gruss

Das stimmt definitiv in deutschland sind keine 5 verträge mehr zulässig.

ja aus meiner sicht kannst du den definitiv anfechten!
Einfach eine fristlose kündigung an die Ergo senden unter angabe der gründe.