Anfechtung Lasermessung aus Polizeiauto heraus

Hallo,

folgender fiktiver Sachverhalt :

Nachts, 2 Uhr, unbeleuchtete Ortstrasse ( 50 erlaubt ). Eine Person fährt mit ( laut Tacho ) 90 km/h die Strasse entlang. Plötzlich Blaulicht, Polizeiauto. Die Person wird angehalten. Angeblich wurde eine Lasermessung aus dem Auto heraus durchgeführt. Diese Messung soll 105 Km/h ergeben haben ( was aber defintiv nicht sein kann ). Nun folgt das übliche Prozederre. Im Endeffekt soll die Person 51 Km/h zu schnell gefahren sein.

Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen und die „Lasermessung“ anzufechten ? Die Person kann nämlich die angebliche Geschwindigkeit nicht nachvollziehen da sie defintiv UNTER 100 gefahren ist.

Gibt es da Urteile zu Falschmessungen, etc  ? Die Messstrecke war außerdem sehr kurz ( direkt hinter Kurve auf einer 50m geraudeaus Straße ).

Die Person benötigt zudem den Führerschein beruflich ( 2 wöchentliche Notdienste für die Firma. Energieversorgung ). Kann man hier evtl. gegen ein höheres Bussgeld die 2 monatige Fahrverbotstrafe umgehen ?

Wer weiss was

MfG

genau das 1ne kmh
tja, laut bussgeldkatalog wird genau ab 51 km/h der führerschein für 2 monate entzogen.

würde mir schon suspekt vorkommen.das die lasermessung genau diesen wert anzeigt.

hast du dir die messung zeigen lassen ?.

auf jeden fall anwalt nehmen und im notfall die strafe auf 1 monat fahrverbot drücken ( anfechten messung.gab schon öfters urteile FÜR den angeklagten ).

oder mit dem jobthema kommen.2 monate ohne führerschein, da kannst du deinen job ja nicht ausführen, oder ? viele behörden sind ja nur aufs bussgeld aus.wenn du höhere strafe akzeptierst, dann kannst du vielleicht ohne fahrverbot durchkommen

gruß

Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen und die „Lasermessung“
anzufechten ?

Das kommt auf die genauen Umstände an die von einem Anwalt und gegebenenfalls einem Sachverständigen geprüft werden müssten.

Die Person benötigt zudem den Führerschein beruflich ( 2
wöchentliche Notdienste für die Firma. Energieversorgung ).

Dann hätte man seinen Fahrstil wenigstens so anlegen müssen das man nur so viel zu schnell fährt das es nicht zu einem Fahrverbot kommen kann.

Kann man hier evtl. gegen ein höheres Bussgeld die 2 monatige
Fahrverbotstrafe umgehen ?

Ist möglich, dem wird aber nur selten stattgegeben.
Nachfragen kann man bei der zuständigen Bußgeldbehörde, geht die nicht darauf ein kann gegen den Bußgeldbescheid auch Einspruch eingelegt werden und man muss dann einen Richter von seinen Wünschen überzeugen.

Gruß Crack

tja, laut bussgeldkatalog wird genau ab 51 km/h der
führerschein für 2 monate entzogen.

Es kommt zu einem Fahrverbot, nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

würde mir schon suspekt vorkommen.das die lasermessung genau
diesen wert anzeigt.

51km/h ist ein möglicher Wert wie jeder Andere auch.

oder mit dem jobthema kommen.2 monate ohne führerschein, da
kannst du deinen job ja nicht ausführen, oder ?

Das bedeutet dann im Umkehrschluss das jeder der beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist die StVO ignorieren darf und man ihm aus diesem Grund zumindest kein Fahrverbot aussprechen sollte?

Gruß Crack

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Das kommt auf die genauen Umstände an die von einem Anwalt und
gegebenenfalls einem Sachverständigen geprüft werden müssten.

die Person hat sich die Lasermessung nicht zeigen lassen, kann das negativ sein ?

Ist möglich, dem wird aber nur selten stattgegeben.
Nachfragen kann man bei der zuständigen Bußgeldbehörde, geht
die nicht darauf ein kann gegen den Bußgeldbescheid auch
Einspruch eingelegt werden und man muss dann einen Richter von
seinen Wünschen überzeugen.

Bei der Bussgeldstelle ?
Die Person hat alle 2 Wochen 7 Tage Notdienst ( plus Wochenendarbeiten ). Da es nur 2 Kollegen sind die die Arbeit machen, müsste der andere Kollege alles übernehmen und dürfte für 2 Monate keinen Urlaub nehmen. Was ja nicht zumutbar wäre.
Zudem wäre der finanzielle Verlust ca. 600 Euro netto im Monat

Unter diesen Umständen dürfte das doch gehen ?

die Person hat sich die Lasermessung nicht zeigen lassen, kann
das negativ sein ?

Das wäre weder ein Vor- noch ein Nachteil.
Mal angenommen die Messung ergäbe nur 20km/h zu viel und man fühlte sich benachteiligt, einer „Meinungsverschiedenheit“ mit der Polizei sähe man sich wohl auch dann ausgesetzt - ein Fehlverhalten könnte man aber sehr wahrscheinlich nicht nachweisen.

Bei der Bussgeldstelle ?

Beim Absender des Bußgeldbescheides.

Die Person hat alle 2 Wochen 7 Tage Notdienst ( plus
Wochenendarbeiten ). Da es nur 2 Kollegen sind die die Arbeit
machen, müsste der andere Kollege alles übernehmen und dürfte
für 2 Monate keinen Urlaub nehmen. Was ja nicht zumutbar wäre.
Zudem wäre der finanzielle Verlust ca. 600 Euro netto im Monat

Unter diesen Umständen dürfte das doch gehen ?

Das kann man nicht vorhersagen.
Wenn in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot angeordnet wurde dann kann man, wenn es im Bußgeldbescheid zugestanden wird, den Zeitpunkt des Fahrverbotes innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides selbst bestimmen. [§ 25 Abs. 2a StVG]
Vielleicht kann das ja schon helfen…
Die Bußgeldbehörde kann das Fahrverbot verkürzen oder aufheben, dann wird aber das Bußgeld empfindlich erhöht - pro Monat darf man da mindestens von einer Verdopplung des ursprünglichen Regelsatzes ausgehen. Wie schon erwähnt wird das aber selten praktiziert, eine Anfrage bringt aber keine Nachteile.

Gruß Crack