Anfechtung prüfung

Hallo,

ich habe meine Abschlussprüfung als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste geschrieben. Es kam eine Aufgabe zum Schutz der Persönlichkeitrechte in Archiven dran. Dies ist an sich nichts ungewöhnliches. Allerdings sollte man den Personenschutz an Hand der Gesetze des Freistaates Thüringen erklären.
Im Unterricht hatten wir diesbezüglich nur Stoff zum Bundesarchivgesetz (und nicht Landesarchivgesetz). Außerdem arbeite ich in der Praxis nicht in einem Archiv, welches dieses Gesetz anwendet…
Ich kann laut meiner Berichtshefte nachweisen, dass dieser Stoff während meiner Ausbildung nie behandelt wurde. Habe ich eine Chance die Prüfung anzufechten?
Über Antworten freue ich mich.