Anfechtung von Schulnoten, Rechtsexperten

mein Sohn unterliegt Repressionen seitens der Lehrer aufgrund meiner wiederholten Kritik an deren Verfahrensweise in der Vergabe der mündlichen Noten (die an dieser Schule höher als schriftliche Leistungsnachweise gewertet werden). Somit haben Lehrer einen unendlichen (Behauptungs-) Spielraum, dem jede Beweislast fehlt. Eine Geschichtslehrerin hörte sich unter vier Augen ein Referat von meinem Sohn unter Ausschluss der Klassengemeinschaft auf dem Flur vor dem Klassenraum an und bwertete es mit 4 minus.
Ein Sportlehrer gibt ihm zweimal die Note 6, weil er wegen gesundheitlicher Probleme (Asthma; Rückenschmerzen, bedingt durch einen leichten Bandscheibenvorfalls) den Sportunterricht abbrecchen musste und dafür keine Extra-Entschuldigung (ärztliche Atteste über seine Grunderkrankungen und den damit verbundenen Einschränkungen für den Sportunterricht lagen diesem Lehrkörper bereits vor) vorgelegt hat. So und ähnlich das Verfahren in Kunst, Erdkunde, Physik, Chemie.
Noten als erzieherische Maßnahme sind an dieser Schule Alltag. Schüler werden zum beliebigen Spielball zur Befriedigung von Lehrerinteressen. Speziell mein Sohn ist auf die Abschussliste gesetzt.
Gibt es außer dem Verwaltungsinstanzengang (Schulleitung, Schulaufsicht, Verwaltungsgericht… zeitraubend zum Nachteil des Schülers)auch noch andere zivil- und strafrechtliche Schritte. Klage wegen Grundrechtsverletzung, Mobbing, etc.
Kann mir jemand Rechtsexperten oder einen Querverweis an entsprechende Elternorganisationen benennen?

keine ahnung, warum sie mich ausgewählt haben. als laie mein tipp: wechseln sie die schule

Lieber Frank!

Da ist einiges an Frust zu vernehmen…

Aus den geschilderten Beispielen scheint mir die VI in Sport am ehesten greifbar zu sein. Diese Note kann im Prinzip nur bei absoluter Leistungsverweigerung erteilt werden.
Juristisch wär hier also ein Ansatz gegeben. Ich sehe aber, dass hier wohl ein tieferer Konflikt zwischen Erziehungsberechtigtem und Schule vorliegt. EINE denkbare Alternative wäre ein Schulwechsel. Ansonsten könnte ich die Adresse spezialisierter Anwälte nennen, was ich aber als weniger sinnvoll erachte.
Gruß
Karlo

Hallo, sorry, ich bin kein Experte für Deine Anfrage, da muß ein Irrtum vorliegen.

Gruß
Kieki

Hallo Frank,
aus Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie die Bewertungen und Noten Ihres Sohnes für sachlich falsch halten. Grundsätzlich kann man gegen solche Bewertungen in der Regel rechtlich wenig unternehmen, weil die Schulgesetze und auch die Rechtsprechung den Lehrern einen breiten Ermessensspielraum einräumen, in den die Gerichte nicht eingreifen. Kein Richter möchte an Stelle des Lehrers eine Lateinarbeit bewerten. Nur dann wenn der Lehrer bei der Bewertung von erkennbar falschen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgeht, kann eine Bewertung angefochten werden. Ob das der Fall ist, muss allerdings nachgewiesen werden - und das ist in der Regel schwierig.
Wenn überhaupt rechtliche Schritte möglich sind, dann kann das nur im Verwaltungsverfahren (Widerspruch) und im Wege der Klage beim Verwaltungsgericht versucht werden. Zivil- und strafrechtliche Schritte kommen hier nicht in betracht.
Viele Grüße
Wilhelm Habermalz

Hallo Herr Habermalz,

die Rechtslage unterstützt die missbräuchlige Nutzung des Ermessensspielraums der Lehrer. Schülermotivationen zum Lernen werden behindert, zerstört. Deutsche Schulen sind pädagogisch antiquiert und mehrheitlich mit inkompetenten Personal besetzt. Lobbypolitik wie überall. Die Kritik daran füllt Bibliotheken. Die Selbstherrlichkeit der Unterrichtsbeamten verhindert eine verbesserte zeitgemäße Erkenntnislage (wie z.B. in skandinavischen Ländern längst Alltag).
Werden Noten nicht auf den fachlichen Wissenstand bezogen, sondern als Erziehungsdruckmittel missbraucht, sehe ich das nicht im Rahmen eines Ermessensspielraums angesiedelt.
Ich will und werde öffentlich den Druck auf diese unsägliche Methodik fortsetzen.
Vielen Dank für Ihre Antwort, die meine bisherigen Erfahrungen mit dem Schulrecht bestätigt haben.

Mit freundlichen grüßen

frank uckermann

Hallo!

Natürlich kann ich Ihre Anfrage nicht genau beantworten, da ich die Einzelheiten nicht kenne und mich außerdem mit dem spezielle Recht in Schleswig-Holstein nicht auskenne. Generell denke ich aber, dass zumindest die Note in Geschichte nicht anfechtbar ist. Natürlich können Sie der LEhrkraft die Frage stellen, warum das Referat nicht vor der Klasse gehalten wurde.
Allerdings weiß ich, dass bei uns (Baden-Württemberg) selbst Teile der Abschlussprüfung auf diese Weise abgehalten werden (zum Teil allerdings von zwei LEhrern) und nicht anfechtbar sind. Da auch Sie ja im Unterricht nicht dabei sind, können Sie nämlich leider andererseits auch nicht die Beweislast bringen, dass die Note ungerechtfertigt ist.
In Sport denke ich eigentlich, dass das Grundattest reichen müsste. Vielleicht wäre es sinnvoll, dass Sie beantragen, die Sportnote ganz auszusetzen, um Ihren Sohn diesem Frust nicht auszusetzen.
Eine Klage ist wie Sie richtig schreiben, nur über den von Ihnen aufgezeigten Instanzenweg möglich. Was Ihnen natürlich freisteht, ist eine Zivilklage, wenn nachweislich Grundrechtsverletzungen vorliegen. Wenn ein Lehrer zum Beispiel (vorteilhaft vor Zeugen) Ihren Sohn beleidigt hat, kann er natürlich wie jeder Staatsbürger eine Klage wegen Beleidigung anstreben.
Ich weiß nicht, wie die Schullage bei Ihnen am Ort ist. Aber wenn ich mir das Ganze so anhöre, wäre vielleicht das Sinnvollste für Ihren Sohn, die Schule zu wechseln. Ich sehe ein, dass das unbefriedigend ist, wenn man im Recht ist. Aber selbst wenn Sie mit einer Klage Recht bekommen würden, fürchte ich, dass Ihr Sohn danach an der Schule kein leichtes Leben mehr hat.
Hilfreich wäre vielleicht auch ein Gespräch mit einem unparteiischen Vermittler (zum Beispiel vom Schulamt, der Schulpsychologischen Beratungsstelle…)
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Gedanken helfen und wünsche Ihnen und Ihrem Sohn für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

N. Schmid

Hallo,

Elternorganisationen wären die EMGS, die aber manchmal etwas radikal vorgeht und die über keinerlei selbstkritisches Verhalten ihrer Mitglieder verfügt.
Spricht, man schaukelt sich gegenseitig hoch, was manchmal zum Nachteil der Sache gereicht.

Und dann noch LOA= lernen-ohne-Angst.de
Letztere würde ich empfehlen.

Gegen die Benotungen kann man Beschwerde einreichen. Bei versetzungsrelevanten Zeugnisnoten ggf. auch Widerspruch. Dieser wird dem Fachlehrer zur Überprüfung gegeben und muss dann bei Ablehnung dem Schulamt zugeschickt werden. Das wird durch die Schulleitung gerne vergessen.

Ich weiß leider das Bundesland nicht. In der Landesschulverordnung/Schulgesetz ist im Grunde alles was man benötigt. Jedenfalls wenn es um Regelungen, wie Lernfreude fördern angeht, gegen die ja durch eventuelle
Demütigungen oder verletzendes Verhalten verstoßen wird.
Gegen die schlechte Benotung in Sport kann selbstredend mit Hilfe des Arztes Beschwerde eingelegt werden, da ja der Unterricht nur eingeschränkt machbar ist.

Zivil und strafrechtliche Schritte sind langwierig und oft sinnfrei. In einem derartigen Fall würde ich eher zu einem Schulwechsel raten, mit der Begründung das das Eltern/Schüler /Lehrer Verhältnis nachhaltig und unwiederbringlich gestört ist.
Sollte das noch nicht so sein, ist dieser Zustand schnell herstellbar - aber das muss dann jeder selber entscheiden.

Auch etwaige Aufsichtsbeschwerden gegen Lehrer und Schulleitung sollte man bedenken. Vor allem sollte man überlegen, ob all diese Mühen dem Kind überhaupt zum Vorteil gereichen. Denn wenn die Mehrzahl der dortigen Lehrer den Jung so behandeln, wäre es besser, wenn man ihn wechseln läßt, damit er in Frieden lernen kann und vor allem wieder gern lernt.
Es wird selten besser, wenn man sich beschwert - die Lehrer suchen nur nach anderen Methoden.
Die Aufsichtsbeschwerde kann man dann immer noch mit entsprechender Begründung zum Abschied hinterlassen.

Eine schnelle Lösung bietet leider nur der Schulwechsel.
Erfolgreich, wenn die schulleiter nicht untereinander kungeln und diese Kungelei erneut zum Nachteil des Jungen gereichen.

Viele Grüße und baldigen Erfolg
tina

Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Repressionen gegen Schüler bei Beschwerden seitens der Eltern sind leider deutscher Schulstandard. Ein Traquerspiel.
Wir suchen angestrengt eine verträgliche Schule (Gym. in S-H oder HH mit G9). Ebenso die Möglichkeit den Wissensstand in allen Fächern neutral und gutachterlich prüfen zu lassen, um die Beertung der Lehrkräfte ad absurdum zu führen. Denn die gewichten mündliche Noten (Ermessensspielraum ohne konkreten Nachweis)weit höher als schriftliche Belege und setzen die mündlichen Noten missbräuchlich als Ordnungsmaßnahmen ein. Wobei sie beliebig (Repressionsmethodik) Verhaltensweisen interpretieren.
Hier fehlt jeder fachlich, sachliche Bezug.
Werde diesen Selbstgefälligkeiten auf jeden Fall juristischen Stress hinterlassen und dies öffentlich (Medien etc.).
Die vorgeschlagenen Elternorganisationen will ich gerne prüfen. Vielleicht entdecke ich darüber einen Schultipp für Schleswig-Holstein oder besser Hamburg.

Herzlichen Dank und viele Grüße

frank

Lieber Frank,
Ihr Problem ist nicht ohne Weiteres zu lösen: ein Gericht wird sagen, so, wie Sie es vortragen kann es sein, es kann aber ebensogut ganz anders sein - so wie es vermutlich der/die Lehrer vortragen wird/werden.
Mit anderen Worten: Welchen Weg Sie auch gehen, Sie sollten hieb- und stichfeste Beweise vorweisen können, etwa die durch Zeugen belegte Beurteilung einer aufgrund von Krankheit nicht erbrachten Leistung mit Ungenügend, sonst werden Sie auf jeden Fall nicht nur unterliegen, sondern im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung auch noch die Kosten zu tragen haben.
Andere Möglichkeiten, als die von Ihnen benannten, sind mir nicht bekannt, um gegen Zensuren vorzugehen. Gerichte entscheiden allerdings nur dann über eine Zensur, wenn ihre Erteilung einen Verwaltungsakt darstellt - also Rechtsfolgen wie etwa eine Nichtversetzung, Nichtzulassung zu einer Prüfung usf. hat. Auch dann beschränkt sich die Überprüfung i.A. nur darauf, ob die Zensur rechtsfehlerfrei - vereinfacht: nicht willkürlich - zustande gekommen ist.
Ob sie sachlich richtig ist, ob also die beurteilte Leistung tatsächlich mit dieser Zensur zu bewerten ist, bleibt häufig schon deshalb schwer überprüfbar, weil der Lehrer einen Beurteilungsspielraum hat, der sich insbesondere bei mündlichen Leistungen kaum exakt bestimmen lässt.
Ich wünsche trotz dieser vermutlich unbefriedigenden Antwort viel Erfolg bei Ihrem Kampf um gerechte Beurteilung.
Gruß
Egolf

Lieber Egolf,

vielen Dank für die letztlich realistische und meine Erfahrungen mit Schule bestätigende Antwort.
Wir machen uns auf die Suche nach einem Gym in Schleswig-Holstein oder Hamburg, wo die „Lehrkräfte“ fair und nicht repressiv unterrichten und bewerten.
Wahrscheinlich in dieser Schullandschaft ein naiver Traum.
Grüße

frank

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort. Es läuft wohl letztlich auf einen Schulwechsel hinaus.

Mit freundlichen Grüßen

f. uckermann

Halo, ich sehe keinen erfolgversprechendenWeg im Bereich zivil oder Strafrecht. Wegen der doch etwas eigennwilligen Notengebung würde ich mich an das Oberschulamt wenden, dort eine Frist setzen und sich dann an das Kultusministerium wenden.
Ichd enke aber, dass ein Schulwechsel die beste Lösung ist. Ich kenne dies aus einer Schilderung, dass die Philosophie der Eltern nicht dem Schulbild entsprochen hat und man sich dann „wie gemobbt“ vorkam. Damals half nur ein Schulwechsel.

Ihnen kann ich nur viel Mut wünschen.

Gruss Siegfried

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Deutsche Schulreformen werden halt mit dem Rechenschieber gemacht und nicht inhaltlich. Man sollte sich nach Skandinavien retten (wie es auch echte Lehrer machen, die in Deutschland die eigentliche Berufintention nicht ausüben können). Hier gerät man nur vom Regen in die Traufe. In deutschen Schulen ist nicht drin was draufsteht. Mogelpackungen, organisierter Betrug. Nur wer die Schulzeit strategisch übersteht, hat danach eine Chance sich um Bildung zu kümmern. Myriaden von Schülern sind von selbstgefälligen, inkompetenten Lehrkörpern kaputt gemacht worden. Warum bekommen denn Privatschulen immer mehr Zulauf? Sorry, laufe sicher offene Tore ein…meine Suche nach einer halbwegs tauglichen Schule geht weiter.

Grüße…frank

Danke für die Antwort. Es wird aber nicht besser. Mein Sohn geht auf die Fachhochschule, jetzt Hochschule genannt. Dort lehren die Professoren das eine, um dann das andere in der einzigen Klausur abzufragen. Manchmal sollte man wegen der Klausurnote den Würfel mitnehmen. Man hätte eine bessere Chance.
Schavan lässt auch dort grüßen.
Gruss Siegfried

Hallo,

Ich kenne mich nicht in Schleswig-Holstein aus.

Gibt es keine Elternvertretung?
Gibt es keine Schulkonferenz?
Gibt es keinen Gesamtelternsprecher?
An diese Leute würde ich mich zunächst richten.

Such dir einen Anwalt der sich mit Verwaltungsrecht auskennt, aber was soll das am Ende bewirken?

Wo ist die nächste Schule, die für deinen Ableger in Frage kommt?

Gruß

Hallo,

vielen Dank für die Antwort…natürlich gibt es diese ganze Sinnlosstaffel, wie an jeder Schule.
Schulwechsel ist letztlich die einzige Lotteriemaßnahme.

Grüße

Mojn frank,

leider komme ich erst jetzt zum Beantworten deiner Anfrage.

Ich bin kein Rechtsexperte und kann die gewünschten Auskünfte nicht geben.

Als Denkanstoß möchte ich dir mitgeben, dass juristische Aueinandersetzungen immer langwierig und unsicher sind.

Meine bescheidenen Erfahrungen mit Benotungen bestätigen mich darin dass dies der nachhaltigere, für deinen Sohn auch angenehmere Weg ist.

Juristische Auseinandersetzungen zementieren durch den Rechtferigungsdruck in der Regel immer die bestehende Position. Und damit ändert sich für deinen Sohn nichts. Schon gar nicht im weiteren Unterricht. Und das is nicht Ziel der Aktion…

Wenn du an Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Deeskalation interessiert bist, kannst du dich gerne erneut melden.

In diesem Sinne
Axel

Hallo,

sorry für die späte Antwort. Ich kenne mich zwar in Schleswig-Holstein recht gut aus habe aber keine Ahnung von Schulrecht.

Daher habe ich eine Freundin gefragt (sie ist Konrektorin an einer Regionalschule). Sie empfielt den „offiziellen Dienstweg“ einzuhalten sprich Schulleitung, Schulamt etc. oder das Kind auf eine andere Schule zu schicken.

Gruß,
Astrid F.