Anfrage Bonaventura: Weiterung

Hallo!
Die vorige Anfrage bringt mich auf eine weitere:
Wie ist das eigentlich mit der Vertonung von Texten, deren Autor noch nicht lang genug tot ist?
(Ich formuliere jetzt mal nach den Kriterien des Rechtsbretts:smile:
Braucht jemand, der das tut - für die Vertonung? für den Druck? für die Aufführung? - eine Genehmigung - des Autors? des die Rechte inhabenden Verlags - um den Text verwenden zu dürfen?
Es kann ja nicht sein, dass nur gut Abgehangenes dazu frei ist.
Klar: Der Betreffende hat hinsichtlich Anmeldung bei der GEMA keine Absichten. Drucke sind Privatdrucke. Aber kann ihm gerade das gefährlich werden, weil der Autor und/oder sein Verlag nichts abkriegt?
Ps: Was sind eigentlich die Gründe, warum die meisten/größten/besten Komponisten lieber Hölderlintexte vertonen als solche von Fried oder Grass? Etwa, auch, Probleme mit dem Urheberrecht?
Schöne Grüße!
H.

Hallo Hannes,

(Ich formuliere jetzt mal nach den Kriterien des
Rechtsbretts:smile:

Da gehört es eigentlich auch hin :wink:

Braucht jemand, der das tut - für die Vertonung? für den
Druck? für die Aufführung? - eine Genehmigung - des Autors?
des die Rechte inhabenden Verlags - um den Text verwenden zu
dürfen?

JA!

Es kann ja nicht sein, dass nur gut Abgehangenes dazu frei
ist.

Warum? Geistiges Eigentum ist auch Eigentum!

Aber kann ihm
gerade das gefährlich werden, weil der Autor und/oder sein
Verlag nichts abkriegt?

Ja, oder weil der Autor nicht mit dem neuen Kontext einverstanden ist…

Ps: Was sind eigentlich die Gründe…

Ganz im Ernst: Da musst Du die Fragen! Bestimmt oft genug Rechtsfragen/Fragen der Einigung, was ich so „am Rande“ mitbekomme, habe aber mit solchen Sachen sehr wenig Erfahrung, da ich dann lieber rechtlich eindeutiges Material nutze!

Gruß

Florian

Hallo,

Wie ist das eigentlich mit der Vertonung von Texten, deren
Autor noch nicht lang genug tot ist?

Braucht jemand, der das tut - für die Vertonung? für den
Druck? für die Aufführung? - eine Genehmigung - des Autors?
des die Rechte inhabenden Verlags - um den Text verwenden zu
dürfen?

Ja!

Es kann ja nicht sein, dass nur gut Abgehangenes dazu frei
ist.

Doch, weil es dann urheberrechtlich ein „Freies Werk“ ist.

Klar: Der Betreffende hat hinsichtlich Anmeldung bei der GEMA
keine Absichten. Drucke sind Privatdrucke. Aber kann ihm
gerade das gefährlich werden, weil der Autor und/oder sein
Verlag nichts abkriegt?

Den Begriff „Privatdruck“ kenne ich nicht. Druck ist Druck und berührt das „Copyright“ (das recht zu kopieren - da kommt der Begriff her).

Ps: Was sind eigentlich die Gründe, warum die
meisten/größten/besten Komponisten lieber Hölderlintexte
vertonen als solche von Fried oder Grass? Etwa, auch,
Probleme mit dem Urheberrecht?

Klar, Grass oder Fried wollen halt nicht, dass jeder Hinz und Kunz sich an die Qualität ihrer Texte hängt und sie mit ihren nicht genehmigten Elaboraten „verschönert“, um davon zu profitieren.

Bestens
Capman42