Anfrage wegen Vertrag

Hallo, ich wollte vor Jahren einen Kredit haben und habe den auch bekommen, ist inzwischen erledigt. Im Rahmen der Vergabe, hat der Vermittler mir gesagt, ohne Abschluss eines anderen Vertrages gäbe es diesen Kredit nicht. In meinem Falle: Eintritt in eine Wohnungsgenossenschaft. Trotz versuchter Kändigung mußte ich 5 Jahre lang Beiträge bezahlen! Ende 2012 endete die Mitgliedschaft. Nun möchte ich meine Eizahlungen wieder haben! Der damalige Vermittler schrieb damnals, die Einzahlungen dienten der Kreditabsicherung! Habe jetzt die Gesellschaft um Auszahlung ersucht, ist bis jetzt nicht erfolgt, bin aber dringend drauf angewiesen. Was nun? Muß ich klagen? Wie ich aus dem Netz erfahren habe, gibt es noch andere, denen dasselbe passiert ist. Habe eine Rechtsschutzversicherung. Wird die hier helfen können?

Hallp AnnaArktis, das ist vertrackt, ich rate Dir , such einen Anwalt auf , der fragt bei der Versicherung nach, ob sie eintritt . Ohne Rechtsbeistand kommst Du da nicht weit ! Viel Erfolg !
Hallo, ich wollte vor Jahren einen Kredit haben und habe den
auch bekommen, ist inzwischen erledigt. Im Rahmen der Vergabe,
hat der Vermittler mir gesagt, ohne Abschluss eines anderen
Vertrages gäbe es diesen Kredit nicht. In meinem Falle:
Eintritt in eine Wohnungsgenossenschaft. Trotz versuchter
Kändigung mußte ich 5 Jahre lang Beiträge bezahlen! Ende 2012
endete die Mitgliedschaft. Nun möchte ich meine Eizahlungen
wieder haben! Der damalige Vermittler schrieb damnals, die
Einzahlungen dienten der Kreditabsicherung! Habe jetzt die
Gesellschaft um Auszahlung ersucht, ist bis jetzt nicht
erfolgt, bin aber dringend drauf angewiesen. Was nun? Muß ich
klagen? Wie ich aus dem Netz erfahren habe, gibt es noch
andere, denen dasselbe passiert ist. Habe eine
Rechtsschutzversicherung. Wird die hier helfen können?

Eine konkrete Aussage jetzt, hier zu treffen ist sicher nicht leicht.

Habe eine
Rechtsschutzversicherung. Wird die hier helfen können?

Rechtsschutzversicherung? Dann im Zweifel dort mal nachfragen und einfach drauf los klagen!

Die AG/LGs freuen sich da zwar nicht immer besonders, aber warum nicht?

Viel Erfolg!

Hallo,
hast Du die Wohngenossenschaft schriftlich um Auszahlung gebeten? Wenn nicht, unbedingt schriftlich erledigen und ihnen auch eine Frist von zwei Wochen zur Auszahlung setzen.

Danach solltest Du nach ergebnislosem Fristablauf nochmal eine Mahnung an die Genossenschaft schicken und noch mal eine Frist setzen.

Mach Dir unbedingt Kopien von den Schreiben.

Dann kommt es darauf an, welche Gebiete Du bei Deiner Rechtsschutzversicherung abgschlossen hast. Ein kurzer Anruf bei Deiner Rechtsschutzversicherung kann dies aber kurz klären.

Dann kannst Du natürlich auch gerne einen Anwalt aufsuchen, der die Abwicklung für Dich übernehmen kann.

Viele Grüße

Hallo,leider kann ich nicht weierhelfenLG Witharos

Hallo,
deine Angaben sind leider sehr pauschal gehalten.
Das bestimmte Leistungen zur Kreditabsicherung erfolgen müssen ist normal, in der Regel aber auch nach Rückzahlung des Kredites die Erstattung der Sicherheitsleistung.
Auf jeden Fall an Rechtsschutz wenden.
Viel Glück
LG aus Bayern
Hedi

Hallo AnnaArktis !

Von Kreditrecht verstehe ich nichts. Auch Deine hier beschriebene Lage kann ich kaum durchschauen. Deshalb - ich kann Dir nicht helfen.
Außer, daß es für Dich in Deiner Lage sicher nicht negativ ist, über Deine Rechtsschutzversicherung mal an einen Anwalt heranzutreten und diesen um Rat zu fragen.
Alles Gute udn herzliche Grüße
Bernhard

Hallo Anna,

das ist ein spezielles Rechtsthema.
Damit kenne ich mich nicht aus.

Wenn man einer Genossenschaft beitritt bekommt man auch eine Gegenleistung.
Haben Sie in einer Wohnung der Genossenschaft vielleicht verbilligt gewohnt.
In einer normalen Genossenschaft kündigt man i.d.R. seine Anteile und erhält diese nach der nächsten
Versammlung wieder. (Der Zeitraum kann aber bis zu einem Jahr dauern, kommt darauf an, wenn die Versammlung ist.

Ich werde leider aus Ihrem Schreiben nicht ganz schlau.
Deshalb mein Vorschlag:
Versuchen Sie zunächst die Verbraucherzentrale aufzusuchen und alle Unterlagen (Verträge etc. ) mitnehmen.
Die wird Ihnen sagen können, ob Sie überhaupt den Klageweg beschreiten müssen oder was Sie sonst tun können.
Alles Gute.

Dazu müßte man die konkreten Vereinbarungen kennen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann können Sie dort einen Juristen bekommen, der Sie berät.

Friede7

Hallo AnnaArktis, in der Regel beinhalten die Rechtschutzversicherungen eine kostenfreie Rechtsberatung, will heißen, bei der Rechtschutz nachfragen, ob die Beratung abgedeckt ist. Alternativ helfen in dem geschilderten Fall auch die Verbraucher-
Zentralen. Vielen Glück beim wehren!
Gruß lennonmc

Das ist sehr schwierig zu beurteilen. Grundsätzlich ist es möglich, zwei Verträge miteinander zu koppeln. Im Einzelfall kann dies aber aus den unterschiedlichsten Gründen rechtswidrig oder angreifbar sein: Es sind Gründe aus dem AGB-Recht denkbar, wegen nicht oder falsch erfolgter Widerrufsbelehrungen, aber auch wegen Täuschung oder Sittenwidrigkeit. Insbesondere müßte der Beitritt zu der Wohnungsgenossenschaft für Sie irgendeinen wirtschaftlichen Sinn machen, sonst stellt er sich quasi als Schenkung dar. Die Situation kann aber nur ein (guter!) Rechtsanwalt nach Vorlage aller Unterlagen beurteilen, das ist per Internet verantwortungsvoll nicht möglich.

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, hängt ebenfalls sehr vom Einzelfall ab. Am ehesten käme eine Privatrechtsschutzversicherung in Frage, in deren Bedingungen aber z.B. Kapitalanlagesachen nicht ausgeschlossen sein sollten. Am besten zuerst mit Versicherung und Anwalt klären, ob Deckung besteht.

Hallo AnnaArktis,

Hallo, ich wollte vor Jahren einen Kredit haben und habe den
auch bekommen, ist inzwischen erledigt.

Heißt „erledigt“ Du hast ihn planmäßig abbezahlt?

Im Rahmen der Vergabe,
hat der Vermittler mir gesagt, ohne Abschluss eines anderen
Vertrages gäbe es diesen Kredit nicht. In meinem Falle:
Eintritt in eine Wohnungsgenossenschaft.

Hat er Dir den Beitritt vermittelt? Oder in welcher Funktion ist er bei der WG tätig? Ein Beitritt da hat ja den Zweck, günstig an eine Wohnung zu kommen. Und wer beigetreten ist, ist an deren Regeln gebunden. Wie lauten die?

Trotz versuchter
Kändigung mußte ich 5 Jahre lang Beiträge bezahlen!

Wie bitte? Unverständlich!

Ende 2012
endete die Mitgliedschaft.

Wieso endete die? Unverständlich!

Nun möchte ich meine Eizahlungen
wieder haben!

Ist wahrscheinlich nicht vorgesehen. Die dienen ja der Finanzierung neuer Wohnungen.

Der damalige Vermittler schrieb damnals, die
Einzahlungen dienten der Kreditabsicherung!

Erstaunlich! Höre ich zum ersten Mal.

Habe jetzt die
Gesellschaft um Auszahlung ersucht, ist bis jetzt :nicht
erfolgt, bin aber dringend drauf angewiesen.

Wenn Du mit Gesellschaft die Genossenschaft meinst, dann siehe oben.

Was nun? Muß ich
klagen? Wie ich aus dem Netz erfahren habe, gibt es :noch
andere, denen dasselbe passiert ist. Habe eine
Rechtsschutzversicherung. Wird die hier helfen können?

Sicher ja! Beratungsrechtschutz wird Dir dann sagen wie es weiter geht.

Meiner Meinung nach kannst Du allenfalls den Vertreter drankriegen. Aber frag besser die RechtsschutzV.

Ciao Ricco

Hallo AnnaArktis,

ich denke mal den Fall wirst du hier nicht bearbeiten können, da zu komplex. Ob ein Koppelvertrag vorliegt muss von Fachkundiger Seite geprüft werden. Da es angeblich eine Genossenschaft ist, gibt es auch eine Satzung, wo einiges drinnesteht. Als Mitglied stehen dir Satzung und Rechenschaftsberichte zu. Außerdem müsstest du in den vergangenden Jahren regelmässig eine Einladung zur JHV bekommen haben. Schnell wirst du dein Geld nicht bekommen, die Rückzahlung von Genossenschaftsanteilen von ausscheidenen Genossen dauert.Genaues Verfahfen steht aber auch in der Satzung.

Da du eine RS hast, rufe dort an. Die haben häufig Juristen dort sitzen, die weiterhelfen können. U.U. bezahlt diese sogar eine Erstberatung beim RA vor Ort.

mfG
Familie

Leider keine Ahnung

Ich denke einmal, dass die nützlich ist, würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen und mich beraten lassen, Rechtsschutzversicherung mitnehmen oder vorher bei Versicherung anrufen und fragen, ob so etwas mitversichert. ist.
Gruss