Angabe "Werbung" bei Insta und Co

Hallo Ihr Schlauen,

immer wieder sehe ich bei Instagram auch bei offensichtlich privaten Bildern die Angabe " Werbung" oder auch „Werbung, unbezahlt“.
Dass Shopbetreiber, Influenzer oder wer sonst Geld mit Werbung verdient, das angeben müssen, ist klar.

Aber muss ich, wenn ich zum Bespiel einen bestimmten Stift zum Schreiben nutze oder Stoff aus einem bestimmten Laden, von dieser oder jener Marke und dies angebe oder sichtbar fotografiere, muss ich dies auch als Werbung deklarieren? Oder wenn ich ein gewonnenes Knäul Wolle nach einer Anleitung aus diesem oder jenem Buch verarbeite…
Dass ich ein Auto dieser Marke fahre, eine tolle Jacke aus der Produktion trage… alles genau genommen auch Werbung.

Was muss ich als Privatfrau deklarieren, ohne in Fettnäpfe zu treten?

Danke euch fürs Lesen und für eure Meinung.

LG BB

Hallo,

So klar ist das gar nicht. Wenn der Blumenladen „zur flotten Sonnenblume“ seine Bouquets, seine Brautsträuße und Grabgestecke fotografiert und online stellt, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht jedes einzelne Bild kennzeichnen, weil auf einem Blick klar wird, dass der gesamte Auftritt der Werbung dient.

Nach der bisherigen Rechtsprechung muss man dann einen Beitrag als Werbung kennzeichnen, wenn man dafür irgendeine Gegenleistung erhalten hat.

Hast Du den Stift oder den Stoff geschenkt bekommen? Oder bekommst Du vom Stoffladen einen Gutschein, wenn das Bild z.B. 1.000 Leute gesehen haben? Wenn nein, wenn Du den Stoff oder den Stift gekauft hast, und vom Händler oder Hersteller keine Gegenleistung bekommst, wirst Du Deinen Beitrag wahrscheinlich nicht als Werbung kennzeichnen müssen. Ich las mal den Tipp, dass man die Rechnungen für solche Artikel aufheben sollte, um zu belegen, dass man sie selbst bezahlt hat.

Warum schreibe ich immer „wahrscheinlich“? Die Rechtsprechung ist noch sehr lückenhaft, es gibt noch nicht all zu viele Urteile, die sich um dieses Thema drehen. Daher kann man eine bewusste Produktplatzierung derzeit als Gratwanderung bezeichnen und der Publizist sollte sich zur Sicherheit auf eine Abmahnung einstellen und dagegen wappnen.

Grüße
Pierre

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Auf deutsch:
Auch als Privatfrau alles kennzeichnen, obs nun Sinn macht oder nicht. Mit der Zeit gewöhnt man sich dran.

Oder einfach keine Produkte mehr vorstellen …

:wink:

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Ich meine, es ist dein Konto, machst du, was du willst, vor allem, wenn du ein Privatkonto hast. Die Sache, die die Leute immer mit „Werbung“ sagen, ist, wenn sie Geld von ihr bekommen, dann ist das eine Regel, die man tun muss. Auf der anderen Seite ist „unbezahlte Werbung“ nur für einige Leute, die wollen, dass die Marke sie erkennt und sie für die echte Werbung bezahlt. Aber wenn Sie etwas teilen wollen, teilen Sie es einfach. :wink:

Ich bin z.B. bei einem Portal für Produkttests registriert.
Neuerdings soll man seine Meinung und Bilder zu dort erhaltenen und getesteten Produkten bei Instagram, FB & Co veröffentlichen. In diesem Zusammenhang sind die Beiträge als Werbung zu kennzeichnen, auch wenn es sich um private Accounts/Profile handelt.

Beatrix

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Könntest du dir eventuell vorstellen, dass es nicht ganz so einfach ist, wenn man beim „machen, was man will“ gelegentlichen kostenpflichtigen Abmahnungen aus dem Weg gehen möchte? Was meinst du, warum es wohl Gerichtsprozesse zu diesem Thema gibt?

Ich meine, das zu tun, was man will, gehört auch zur Ethik. Solange es also positiv und schädlich ist, dann tue es. Ich meine, ich muss dir nicht beibringen oder

Nö. Das hast du gründlich falsch verstanden oder völlig falsch ausgedrückt.
Aber das war hier auch gar nicht das Thema. Lies doch mal die Frage: