Hallo.
Kann ich beim Jugendamt freiwillig angegebene Sachverhalte löschen lassen? Hab zwar schon gegoogelt aber der Sachverhalt ist nicht eindeutig. Laut DS-GVO müsste das möglich sein?
Danke schonmal im voraus.
Hallo.
Kann ich beim Jugendamt freiwillig angegebene Sachverhalte löschen lassen? Hab zwar schon gegoogelt aber der Sachverhalt ist nicht eindeutig. Laut DS-GVO müsste das möglich sein?
Danke schonmal im voraus.
Hi,
DSGVO besagt zwar, dass bestimmte Dinge gelöscht werden müssen / können, jedoch nicht zwingend alles.
Es gibt für bestimmte Dinge gesetzliche Speicherungs / Aufbewahrungsfristen die eingehalten werden müssen. Im Anschluss daran kann ein Kunde die Löschung verlangen, zuvor teilweise jedoch nicht.
Wenn es sich hier um Angaben handelt die ggf. für irgend etwas wichtig waren (wovon ich ausgehe, sonst würde man es ja nicht angeben) könnt es sein, dass sie Bestandteil von etwas sind, welches unter die Aufbewahrungsfristen fällt.
Aus diesem Grund kann man es in diesem Fall nicht pauschal beantworten.
Gruß