Angebliche fahrerflucht mit personenschaden

Andere leben mehr beschaulich, die werden duch solche
Situationen tief erschreckt, teilweise bis ins Mark
erschüttert.

Das ist aber immer noch kein Grund, eine Fahrerflucht zu begehen.
(Und vermutlich machen das die Gewohnheitstäter sogar öfter als die Geschockten.)

Die hier vielleicht vorliegt, vielleicht auch nicht - mir fehlt da einiges an der Schilderung, um das beurteilen zu können.

hallo,
zunächst einen versierten verkehrsanwalt aufsuchen. der sache gelassen entgegensehen. es steht aussage gegen aussage. vermutlich kommt es daher zu keiner verhandlung. und wenn doch, diesen gerichtstermin warnehmen.

im schlimsten fall könnte ein fahrverbot mind. 6 monate und eine geldstrafe greifen.

grüße hook