Angeblicher einfacher Rotlichtverstoß- kein Foto

Na ja, also so fürchterlich klein muss der Kreis nicht unbedingt werden.

„Ausgehend von einer betroffenen Person (Beschuldigter im Strafprozess, Prozesspartei im Zivilprozess) darf das Zeugnis verweigern:
der Ehegatte und Verlobte bzw. die bei einer Lebenspartnerschaft äquivalenten Personen und der geschiedene Ehegatte,
wer mit dem Betroffenen ein Abstammungsverhältnis hat (z. B. Großmutter ↔ Enkel) („in gerader Linie verwandt“),
wer mit dem Betroffenen ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie hat,
wer mit dem Betroffenen ein Verwandtschaftsverhältnis in Seitenlinie hat, dessen Grad kleiner oder gleich drei ist,
wer mit dem Betroffenen in gerader Linie verschwägert ist,
wer mit dem Betroffenen in Seitenlinie bis zum zweiten Grad verschwägert ist
[…]“ (de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht, 03.10.2013)

Das sind, wie ich finde, ziemlich viele Personen, und außerdem müsste der Polizist sich nach 6 Wochen noch ganz genau an eine Person erinnern, die er womöglich nur für Sekundenbruchteile gesehen hat.
LG

Moin!

Eine Fahrtenbuchauflage ist übrigens mit Fahrzeug- oder
Halterwechsel vom Tisch.

Nicht unbedingt.

§31a StVZO Fahrtenbuch

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber
einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene
oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines
Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines
Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen
Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde
kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

Daher schrieb ich ja auch „oder Halterwechsel“.
Im Klartext: zur Not werden die Fahrzeuge eben auf die Frau / den Sohn / die Oma umgemeldet und fertig.

Deine Paragraphenreiterei ist somit überflüssig, ein mitdenkender Mensch löst das Problem.

M.