Na ja, also so fürchterlich klein muss der Kreis nicht unbedingt werden.
„Ausgehend von einer betroffenen Person (Beschuldigter im Strafprozess, Prozesspartei im Zivilprozess) darf das Zeugnis verweigern:
der Ehegatte und Verlobte bzw. die bei einer Lebenspartnerschaft äquivalenten Personen und der geschiedene Ehegatte,
wer mit dem Betroffenen ein Abstammungsverhältnis hat (z. B. Großmutter ↔ Enkel) („in gerader Linie verwandt“),
wer mit dem Betroffenen ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie hat,
wer mit dem Betroffenen ein Verwandtschaftsverhältnis in Seitenlinie hat, dessen Grad kleiner oder gleich drei ist,
wer mit dem Betroffenen in gerader Linie verschwägert ist,
wer mit dem Betroffenen in Seitenlinie bis zum zweiten Grad verschwägert ist
[…]“ (de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht, 03.10.2013)
Das sind, wie ich finde, ziemlich viele Personen, und außerdem müsste der Polizist sich nach 6 Wochen noch ganz genau an eine Person erinnern, die er womöglich nur für Sekundenbruchteile gesehen hat.
LG