Angenommen, eine Person bekäme einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle mit dem Vorwurf, am Tage x um die Uhrzeit y, 6 Wochen vor Erhalt des Bogens, eine rote Ampel überfahren zu haben, wobei es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt mit dem entsprechend genannten §eb.
Die Person ist sich aber überhaupt nicht bewusst, dass sie eine rote Ampel tatsächlich überfahren hat.
Wie verhält sie sich dann (geschickt), um die etwaigen 90 Euro und vor allem die 3 Punkte in Flensburg zu vermeiden?
Kann sie um das Bußgeld herumkommen?
Als Beweismittel wird der Person ein Polizeibeamter genannt, der sie aber an diesem Tage nicht angehalten hat (sonst wäre sie ja auch nicht so überrascht von dem Vorwurf). Es gibt also kein Foto- nur die Aussage eines PB, der an diesem Tage offensichtlich vor Ort war.
Die Person hat- wie gesagt- kein Bewusstsein über einen Rotlichtverstoß und geht davon aus, dass auch Polizeibeamten sich täuschen können.
Wer weiß dazu etwas zu sagen?