Guten Tag,
das Haus meiner Eltern ist das vorletzte Haus an einer ca. 250 Meter langen, abschüssigen Privatstraße. Auf ihrem Teil der Privatstraße, ca. 1,5 Meter oberhalb der Grundstücksgrenze zum unteren Nachbarn, befindet sich eine Entwässerungsrinne, welche einige Jahre lang versandet gewesen ist. Dies war jedoch nie ein Problem, da das Pflaster der Straße die Versickerung des Regenwassers zulässt.
Am 06.11.12 bekamen mein Eltern ein Schreiben von der Stadtverwaltung, Ressort Bauen und Wohnen, Abteilung Baurecht und Denkmalpflege, in welchen sie aufgefordert wurden, diesen „Entwässerungsmissstand“ (also die Versandung der Entwässerungsrinne) zu beheben und gaben ihnen Zeit bis zum 27.11.2012, bevor zu „ordnungsbehördlichen Maßnahmen“ gegriffen wird. Also hat sich mein Vater, noch vor Wintereinbruch, an die Arbeit gemacht und die Entwässerungsrinne auf einer Breite von ca. 80% der Straße komplett saniert.
Ich habe mal ein Foto von der Entwässerungsrinne gemacht, damit man sich die Situation besser vorstellen kann:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=8d211c-136…
Am 27.03.2013 erhielten meine Eltern dann ein Schreiben von selbiger Stelle, in dem es auszugsweise heißt:
"Nach meinen örtlichen Feststellungen vom 25.03.2013 ist zwischenzeitlich der größte Teil der schadhaften Entwässerungsrinne saniert worden.
Es wurde jedoch im Bereich zum Höhenvorsprung zwischen der Grundstücken die Rinne auf einer Länge von ca. 1,30 m nicht erneuert. Dadurch kann das Niederschlagswasser, das vom höher gelegenen Grundstück fließt, nicht vollständig durch die Rinne abgeführt werden.
Ich weise daher erneut darauf hin, dass die Entwässerung Ihres Grundstückes auf eigenem Grundstück erfolgen muss und baulichen Anlagen, sowie andere Anlagen und Einrichtungen, so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird.
Duch den, in dem o. a. Bereich, noch bestehenden Entwässerungsmissstand ist eine solche Gefährdung weiterhin gegeben."
Wieder wird mit „ordnungsbehördlichen Maßnahmen“ gedroht. Nun fühlen sich meine Eltern ein wenig schikaniert, insbesondere da auf dem höher gelegen Teil der Privatstraße gerade mal drei kleine quadratische Gullis, aber keine weitere Entwässerungsrinne vohanden ist. Es scheint so, als wären meine Eltern die einzigen, die für eine Entwässerung der Privatstraße in die Pflicht genommen werden.
Meine Fragen sind nun die folgenden: Sind die Behauptungen in dem Schreiben vom 27.03. überhaupt haltbar? Falls nicht, was kann man am besten entgegnen? Kann man verlangen, dass ein professionieller Gutachter hinzugezogen wird? Wer müsste dann die Kosten tragen?
Vielen Dank im voraus für eure Mühen.