Hallo,
mir liegt aktuell für eine meiner Domains ein Angebot aus den USA vor, und ich habe mich daher ein bisschen kundig gemacht, was zur Abwicklung einer solchen Sache nötig ist. Gefunden habe ich folgendes:
- der Verkäufer schickt an den aktuellen Provider ein von beiden Vertragspartnern unterschriebenes Formular über den Wechsel des Domaininhabers;
- der Käufer bekommt vom Verkäufer ein Formular für den neuen Provider, damit der Domaintransfer durchgeführt werden kann;
- Kaufvertrag (http://www.domain-recht.de/domain-recht/domain-vertr…)
Sonst noch was?
Frage zu 3) Gerichtsstand ist in jedem Fall der Heimatort des Verkäufers? Deutsches Recht auch bei *.com-Domains?
Außerdem frage ich mich, wie man realistischerweise den Kaufpreis einschätzen soll, besonders wenn es sich um einen Domainnamen handelt, der z.B. keine lexikalische Bedeutung hat oder einem Familiennamen o.ä. entspricht. Ich nehme mal nicht an, dass der Käufer in irgendeiner Weise dazu verpflichtet ist, ehrlich anzugeben, was er mit dieser Domain anzufangen beabsichtigt, oder? Für die Verhandlung über den Kaufpreis wäre das ja schließlich keine uninteressante Information. Und wenn jemand aus der hohlen Hand heraus gleich 1.000$ bietet, wird man ja schon aufmerksam (bzw. gierig ).
Wie dem auch sei - gibt es hier jemanden, der mit sowas Erfahrungen gemacht hat und vielleicht Tipps zum ganzen Ablauf geben kann?
Gruß & Dank,
#.