Sorry, hatte die Zusatzdateien wegen der unübersichtlichen Reihenfolge übersehen, erst nach deinem Hinweis fielen sie mir auf!
Ja, klar, wie gesagt, mir fehlten die anderen Seiten.
Sorry, hatte die Zusatzdateien wegen der unübersichtlichen Reihenfolge übersehen, erst nach deinem Hinweis fielen sie mir auf!
Ja, klar, wie gesagt, mir fehlten die anderen Seiten.
Ich würde ganz schnell einen Termin zur Rechtsberatung bei der Verbraucherberatung in Rosenheim machen ehe ich mit dem Unternehmer spreche.
Dann kommt alles auf den Tisch und nicht bruchstückhaft auch nichts überflüssiges.
Hallo,
es gibt ein Angebot A22117 vom 25.8.22 über netto 11.315,00 €. Dies betrifft „ausgeschriebene Arbeiten“, die im unteren Absatz über Stunden- und Verrechnungssätze und 1 psch Material definiert sind. Ich gehe davon aus, dass die Arbeiten besprochen wurden und die anbietende Firma aufgrund der Angaben des privaten Bauherrn ein entsprechendes Angebot erstellt hat. Alles was zu der vom Auftragnehmer angebotenen Stundenanzahl oder Material-Pauschale als Mehrforderung eingefordert wird, muss er belegen, und selbstverständlich vor Ausführung beauftragen lassen.
Für die Schlussrechnung über netto 20.774,95 € ist eine (nur vermeintlich) sehr genaue//differenzierte Aufstellung zu Stunden und Material beigefügt, die mit pauschalen Positionen wie „10m² Malervlies“ oder „1 Std. Rüttelplatte“ nicht dokumentiert/bestätigt und daher nicht nachvollziehbar hinterlegt ist. Zudem gibt es keinen Bezug zum ursprünglichen Angebot (beispielsweise Pauschale für Material 2.000 €).
Aufgrund der hohen Preis-Differenz zwischen Angebot und der Schlussrechnungssumme würde ich zur Vermeidung einer ungünstigen Position im Falle eines Rechtsstreits den Betrag des Angebots netto 11.315,00 € zzgl. MwSt. bezahlen. Den Rest der darüber hinaus gehenden Forderungen muss der Auftragnehmer dezidiert nachweisen.
PS: Das wird ihm angesichts Besichtigung, Angebot, Schlussrechnung in diesem Fall vermutlich sehr schwer fallen. Für einen außergerichtlichen Vergleich würde ich max. netto 14 TEUR zzgl. MwSt. anbieten.
Hallo,
ich habe den Betrag € 13464,85 inkl.Mwst. am 17.11.2022 überwiesen lt. Angebot vom 25.8.2022.
Google sagt: Ein Angebot ist in der Regel verbindlich , ein Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn dies so ausgewiesen wird. Es ist demnach sinnvoll, auf dem Kostenvoranschlag vermerken zu lassen, ob dieser verbindlichen oder unverbindlichen ist. So beugen Sie Überraschungen vor.
Ich führe auch einen kleinen Handwerksbetrieb seit beinahe 30Jahren. Derartige Wortklaubereien würde ICH niemals anstellen. Falls mal aus irgendwelchen unglücklichen Umständen kein Gewinn bei einem Auftrag rauskommt, ist das eigenes Verschulden. Einfach so!
Hallo,
ich werd klären ob dies in dieser Jahreszeit kurzfristig möglich ist. DANKE
Ich will bemerken, dass mir das Angebot bereits am Anfang April 2022 übermittelt wurde und wiederum am 25.8.2022 mit der Bitte um Genehmigung/Unterschrift.
Hallo. Ich habe nun gegoogelt und bezügl. ANGEBOT folgende Auskünfte erhalten:
Das Angebot umfasste u.a. die Putzarbeiten welche auch in der Rechnung benannt sind. Das verputzen betraf die 3,4x2,2m
Feuerschutzwände links und rechts.
Allerdings wurden diese Arbeiten von der Firma Baumann nicht ausgeführt.
Ich bemerkte, dass die Mitarbeiter der Firma Baumann aussergewöhnlich viel telefoniert haben. Ich vermute 20-30% der Arbeitszeit.
Ein Angebot ist in der Regel verbindlich , ein Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn dies so ausgewiesen wird.
So beugen Sie Überraschungen vor.
Wie verbindlich ist ein Angebot?
Gemäß § 145 BGB ist ein Angebot rechtlich bindend . Darin heißt es: „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt,
ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat
Die Preisbindung im Angebot gilt für Handwerker allerdings nur im Fall der vereinbarten und festgeschriebenen Leistungen .
Haben Sie nachträglich noch andere Wünsche, muss ein neues Angebot geschrieben werden.
Was ist verbindlich Angebot oder Kostenvoranschlag?
Der Unterschied zwischen einem Angebot und einem Kostenvoranschlag liegt in der Verbindlichkeit des Preises. Während der Preis in einem Angebot verbindlich ist, darf der Handwerker den genannten Preis in einem Kostenvoranschlag überschreiten.
Ist ein Handwerker an sein Angebot gebunden?
Das Angebot eines Handwerksbetriebs ist preislich verbindlich – für den vereinbarten Zeitraum. Die Verbindlichkeit wird seitens des Anbieters allerdings aufgehoben, wenn es sich um ein „freibleibendes Angebot “ handelt. Darauf sollte man sich als Kunde besser nicht einlassen.
Was tun wenn die Rechnung höher ist als das Angebot?
Rechnung darf vom Kostenvoranschlag abweichen
Das sei gesetzlich in § 649 BGB geregelt. Eine Abweichung zwischen 15 und 20 Prozent sei erlaubt, hänge aber vom Einzelfall ab. Zudem müsse der Handwerker den Kunden immer u n v e r z ü g l i c h darüber informieren, wenn die Kosten höher ausfallen, als veranschlagt. (Bem. Der Auftrag wurde nicht geändert und ich wurde über keine Kostenerhöhung informiert)
Suchen nach: Wie stark darf ein Handwerker vom Angebot abweichen?
Wie verbindlich ist ein schriftliches Angebot?
Gemäß § 145 BGB ist ein Angebot rechtlich bindend. Darin heißt es: „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.10.08.2020
Suchen nach: Wie verbindlich ist ein schriftliches Angebot?
In welchen Fällen ist ein Angebot nicht bindend?
Freibleibend und unverbindlich: Das Angebot ist rechtlich nicht bindend. Grundsätzlich gilt: Wer ein Angebot abgibt, ist rechtlich daran gebunden. Bei dem Rechtsbegriff freibleibendes Angebot handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass derjenige der ein Angebot abgibt, an das Angebot auch gebunden ist.
[Bilder gelöscht]
Da auf den Screenshots der Kommunikation persönliche Daten erkennbar waren, ich davon ausgehe, dass diese Personen der Veröffentlichung nicht explizit zugestimmt haben, habe ich die Bilder gelöscht.
MOD Pierre
Das ist blöd formuliert.
Die „Verbindlichkeit“ regelt nicht die Festlegung auf Preise, sondern zuerst die Festlegung darauf, dass nach Erstellung des Angebots nur noch die Annahme des Kunden notwendig ist, um den Vertrag zu schließen und der Auftragnehmer dem dann nicht widersprechen kann.
Ich biete an: Kosten für Auftrag X 10000€.
Kunde sagt: Auftrag X auf Grundlage des Angebots wird erteilt.
Vertrag ist verbindlich geschlossen.
Ich biete an: Kosten für Auftrag X 10000€, freibleibend / unverbindlich.
Kunde sagt: Auftrag X auf Grundlage des Angebots wird erteilt.
Ich habe nun die Wahl: Auftrag X ausführen (und dann gilt auch der Preis als fest vereinbart) - oder dem Kunden sagen „Oh nein, geht doch nicht, kann den Auftrag leider nicht ausführen.“
Wer auf Grundlage eines Angebots den Auftrag ausführt, ist an den Preis gebunden. Er hätte bei einem unverbindlichen Angebot den Preis nachverhandeln können - oder den Auftrag ablehnen - aber wenn man nach der Annahme eines Angebots durch den Kunden einfach so mit den Arbeiten beginnt, dann gilt der Angebotspreis.
Bei einer so hohen Abweichung gegenüber dem Angebot muss der Auftragnehmer Bescheid geben! Er kann nicht einfach bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten weiterarbeiten, sondern benötigt die Zustimmung des Kunden. Dies trifft nicht zu, wenn der Kunde den Auftrag erweitert. Wer während der Ausführung zusätzliche Arbeiten beauftragt, dem muss nicht gesondert erklärt werden, dass zusätzliche Leistungen auch zu zusätzlichen Kosten führen.
Ich habe alle Screenshots gelöscht, weil auf ihnen persönliche Daten zu sehen waren. Ich gehe davon aus, dass die betreffenden Personen kein explizites Einverständnis zu Veröffentlichung gegeben haben.
@MariaTh47, Du kannst gerne alle Bilder wieder einstellen. Bitte bearbeite sie aber vorher! Du kannst zum Beispiel in Windows mit dem Programm Paint ein schwarzes Rechteck über diese Daten legen und sie damit unkenntlich machen.
Das betrifft Namen und E-Mail-Adressen im Screenshot der E-Mail-Kommunikation. Das betrifft Deine eigenen Daten und das betrifft auch den Namen der Firmen, deren Angebote und Rechnungen Du veröffentlichst.
MOD Pierre
Dankeschön.