Angebot für Bauarbeiten

Wieder einmal bitte ich um eure Meinung.
Ich erhielt per email am 25.8.2022 das Angebot für Bauarbeiten welchem ich am 26.8.2022 zustimmte: „ich nehme Ihr Angebot an und bitte Sie um baldmöglichen Beginn der Arbeiten.“
Nach Fertigstellung erhalte ich nun eine Rechnung über € 20.774 inkl.Mwst.

[Bild gelöscht]

Wie würdet ihr reagieren?

Da auf den Screenshots der Kommunikation persönliche Daten zu sehen waren, ich davon ausgehe, dass diese Personen der Veröffentlichung nicht explizit zugestimmt haben, habe ich die Bilder gelöscht.

MOD Pierre

Hallo,

für mich sind die beiden Blätter nicht wirklich zusammenhängend. Auf dem einen wird ein Angebot über Arbeitszeit und 2.000 € pauschal Material erstellt (für 11.315 € nt.) und dem anderen Blatt werden „Betonarbeiten“ für 11.495,36 € angeboten.

Gehören beide Angebote zusammen? Wie sind die unterschiedlichen Summen zu erklären? Fehlt vielleicht ein Blatt?

Viele Grüße
Pierre

Auch die Daten finde ich komisch. Die E-Mail unten links datiert auf den 2.6. Also wie so oft erst einmal Sachverhaltsaufklärung. :roll_eyes:

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Das sind doch 3 verschiedene Vorgänge. Rechts ist ein Angebot der Baufirma, links unten sind Hinweise des Architekten zu sehen dessen Anmerkungen sich auf Positionen bezieht die nirgends zu sehen sind und ob das oben links ein Angebot oder eine Rechnung ist kann nicht festgestellt werden.
Da möchte die Fragestellerin vom Forum etwas wissen ohne die Karten auf den Tisch zu legen.

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Danke. zur Erklärung: Das Angebot links für Betonarbeiten erhielt ich vom Verkäufer des Wintergarten am 1.4.2022 - der ein Komplettangebot erstellte mit den einzelnen Handwerkerleistungen. Ich bat den Architekt um Überprüfung des Angebotes /email 2.6.2022.
Zu erwähnen wäre, dass die Putzarbeiten nicht von diesem Baugeschäft ausgeführt wurden.
Das Komplettangebot habe ich nicht angenommen, die Handwerkerleistungen habe ich jeweils selbst in Auftrag gegeben.

Das sind jetzt aber Äpfel und Birnen!
Da finde ich es zweckmäßig, wenn die Rechnung mit eingestellt wird um die Differenzen feststellen zu können.

Verstehe ich Dich richtig, Du hast nur das Angebot rechts angenommen über 11.315 € nt.? Das Angebot links hat keine Relevanz für die Frage?

Zur Klärung, woher der Unterschied zwischen dem Angebot und der Rechnung kommt, wäre es daher interessant, die Rechnung zu kennen. Wenn man lediglich die Summen vergleicht, ergibt sich daraus noch nicht die Antwort.

Welches Angebot, bitte? Wie @anon23750182 bereits erwähnt hat:

Und ob das so sinnvoll war, die kompletten Infos ohne Schwärzung einzustellen, sei auch nochmal dahin gestellt! Weder eure Hausanschrift, noch deine E-Mail-Adresse oder erst recht die des Architekten!!

kann ich hier wegen der Daten was löschen?

Die Rechnung ist vom 28.10., seit wann liegt die denn vor?
Wurden die Arbeitsberichte anerkannt?

Du kannst nur die Moderatoren um Löschung bitten, allerdings wird sich keiner hinsetzen und deine Daten schwärzen. Sie können aber die ganzen Fotos löschen, und du kannst sie dann in einem neuen Beitrag ordentlich anonymisiert neu einstellen, so dass der Rest der Diskussion erhalten bleibt und nicht gleich alles gekillt wird.

hi,

wenn man es sich nicht selbst erklären kann, weil Angebot und ausgeführte Arbeiten eventuell nach Änderungen nicht mehr viel miteinander zutun hatten, fragt man eben mal an, wie es gedacht war, mit 2.000€ Material hin zu kommen, wenn doch der Beton und die Bewehrung schon mehr kosten.

Dass nicht alles nach Plan läuft kann vorkommen, dass das Material aber so daneben liegt, sollte man klären.

Was sagt der Architekt dazu, warum die (seine?) Angaben für die Angebotserstellung so ungenau waren?

grüße
lipi

meinerseits wurde nichts geändert und es traten keine mir bekannten Schwierigkeiten auf. Die Baufirma sollte anstelle der Terrasse ein Fundament mit zwei Seitenmauern/Brandschutz erstellen. Vor der Erstellung des Angebotes wurde eine Besichtigung vom Firmeninhaber vorgenommen. Ich fragte nach den voraussichtlichen Kosten. Er wollte sich nicht festlegen meinte aber so ca 8-9tsd. Euro. Ich war danach vom Angebot € 13tsd inkl. Mwst überrascht, aber damit einverstanden. Tja aber nun 20 tsd. !!!

der Architekt ist mittlerweile schwer erkrankt.

Hatte der Architekt denn einen Auftrag?
Zu meiner Frage wegen den Arbeitsberichten habe ich nichts mehr gelesen!

nein der Architekt hat keine Auftrag zur Bauaufsicht. Er hat lediglich den Bauantrag gestellt. Außerdem hat er mich auf die zu hohen Löhne Maurerfacharbeiter und Baufachwerker aufmerksam gemacht.

Hi,

Frage an dich: ist das „üblich“, dass auf einer Schlussrechnung (Warum eigentlich die Bezeichnung? Es sieht nicht danach aus, als hätte es eine Abschlagsrechnung oder eine Zwischenrechnung gegeben) nur die Lohnkosten und die Material- und Gerätekosten, nicht aber eine die einzelnen Positionen angegeben werden?

Wir hatten auch gerade mehrere Wochen Handwerker im Haus. Von dem mit dem Löwenanteil gab’s eine Abschlagsrechnung auf das Angebot, ohne nähere Angaben, und dann einfach die „Rechnung“, sieben Seiten lang, auf der alles bis ins kleinste Detail (günstigster Posten „BJ-Rahmen 1-fach 1721-914“ für netto 3,19 Euro) aufgelistet war. Auf der letzten Seite wurde die beglichene Abschlagsrechnung zum Abzug gebracht. Davon abgesehen, dass ich jetzt natürlich nicht prüfen kann, ob er nun 16 m oder nur 15,75 m Mantelleitung verlegt hat - ein bisschen Vertrauen muss man schon haben -, aber man soll doch zumindest halbwegs nachvollziehen können, wie Summen im vier- bis fünfstelligen Bereich zustande kommen, oder nicht?

Gruß
Christa

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Es ist, wie ich meine, mit dem Angebot die VOB vereinbart und da hat der Begriff ‚Schlussrechnung‘ eine rechtliche Bedeutung die nicht unwesentlich ist.
Ich stelle nochmal die Fragen zum Rechnungsdatum und zu der Anerkennung der Arbeitsberichte!

Sollte dem so sein, habe ich das im Angebot. :smiley:

https://dejure.org/gesetze/VOB-B/14.html

(1) 1Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. 2Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. 3Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen.

Also bleibt auch meine Frage bestehen:

Sollte das nach VOB erfolgt sein, habe ich mit meinem ersten Zitat die Frage beantwortet: es ist nicht nur nicht üblich, sondern sogar unzulössig.

Im vorliegenden Angebot wurde, wie ich beim nochmaligen Lesen festgestellt habe, sogar darauf hingewiesen, dass VOB/B-DIN 1961 Vertragsbestandteil ist. Du hast also Recht mit deiner Annahme.

Zusatzfrage: woran kann man erkennen, ob nach VOB oder nach BGB? Oder gilt automatisch BGB, wenn nicht explizit VOB angegeben ist? Bei unseren Arbeiten stand im Angebot nichts dazu, glaube ich.

hi,

das geht doch keinen was an.
Willst du doch ausplaudern, was er hat?

also es bleibt dabei: Gespräch mit der Firma suchen, wie es zu den Mehrkosten kommen konnte und warum man nicht beim erreichen der Stundenzahl informiert wurde.
Hier ist natürlich auch die Frage, warum man es nicht selbst bemerkt hat.

Und das ganze vermutlich recht zügig.

@Christa gute Frage, aber würde ich vermutlich auch so machen. Noch eine weitere Vorlage erstellen, die sich dann nur ‚Rechnung‘ nennt macht doch keinen Sinn.

ist doch alles Haarklein aufgeführt, bis hin zum Klebeband.
Was auf Seite 1 Steht und ob die Zusammenstellung getrennt ist oder nicht, wird abhängig vom Programm sein.
Für Architekten ist es so sicherlich übersichtlicher.

anders fände ich das auch Müll.
So wird bei uns auch schon der Rapport erstellt, und wenn der dadurch 3 Seiten lang ist.
Die meisten winken aber ab, wenn man die Positionen vorm unterschrieben durch geht.

geht auch gar nicht anders.

grüße
lipi