Hallo wer-weis-was Mitglieder,
ich habe mich vor kurzem bei meiner gesetzlichen Krankenkasse erkundigt ob ich über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert bleiben kann. Grund der Frage war eine Gesetzesänderung die besagt das Zeiten wie ein Freiwilliges Soziales Jahr die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert.
Da ich ein Freiwilliges Soziales Jahr für 11 Monate absolviert habe
hat mir meine Krankenkasse folgendes per email geantwortet:
Hallo Herr (Ich),
Herr XYZ (mein Berater) ist z.Zt.in Urlaub, daher erlaube ich mir Ihnen zu antworten.
Die Familienversicherung kann für die Zeit des Freiwilligendienstes verlängert werden.
In Ihrem Fall um 11 Monate und 15 Tage.
Demnach endet Ihr Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung mit dem 05.09.2014.
Erst ab dem 06.09.2014 müßten Sie sich, falls Sie noch weiter studieren sollten, selbst als Student versichern.
Der Antrag auf die Familienversicherung ist zu Ihnen, bzw. zu Ihrer Mutter nach Köln unterwegs.
Den Antrag habe ich ausgefüllt und zurück geschickt.
Nun habe ich die Nachricht erhalten das es sich um einen Irrtum handelt
da die Gesetztesänderung nur Freiwilligen Dienste nach dem 01.07.2011 berücksichtigt
und ich mein FSJ vorher absolviert habe.
Nun meine Frage:
Ist die email meiner Krankenversicherung in der mir die Möglichkeit der weitere Mitgliedschaft in der Familienversicherung eingeräumt wurde nicht rechtsbindent da es eine Art Angebot darstellt ?
Grüße
Joachim